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Aabach-Abschnitt vom 1. April bis 30. Juni 2021 für Boote und andere Schwimmkörper gesperrt

Freizeitbetrieb wird eingeschränkt, um Brutvögel zu entlasten

Der Abschnitt des Aabachs zwischen dem Ausfluss aus dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ist vom 1. April bis und mit dem 30. Juni 2021 für Boote und andere Schwimmkörper gesperrt.

Dank dieser Massnahme sollen die typischen Ried- und Schilfvogelarten im Boniswiler und Seenger Ried mehr Ruhe für ihr Brutgeschäft bekommen und ihren Nachwuchs wieder ungestört aufziehen können. Das Baden und Schwimmen an den verschiedenen Badestellen des Aabachs ist auch während der Sperrung erlaubt.

Die kantonale Schifffahrtsverordnung schreibt vor:

"Soweit es der Ufer-, Landschafts- oder Immissionsschutz oder die Sicherheit des Wasserverkehrs erfordern, erlässt der Regierungsrat Verkehrs- oder Zulassungsbeschränkungen."

Bei einer Revision der Verordnung im Jahr 2019 wurde diese auf Antrag der Gemeinderäte von Boniwsil und Seengen um eine Bestimmung ergänzt:

Der Abschnitt des Aabachs zwischen dem Ausfluss aus dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl darf jeweils vom 1. April bis und mit dem 30. Juni nicht befahren werden.

Beschränkung für alle Schwimmkörper gültig

Diese Beschränkung gilt nicht nur für Boote, sondern für alle Arten von Schwimmkörpern wie Stand-up-Paddles, Flosse, Luftmatratzen usw. Die Beschränkung ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten und wird nun ab Donnerstag, 1. April 2021, zum zweiten Mal umgesetzt. Das Departement Bau, Ver-kehr und Umwelt (BVU) hat im betroffenen Gebiet Informationsschilder aufgestellt, um die Besucherinnen und Besucher auf die Beschränkung aufmerksam zu machen.

Mehr Ruhe für Ried- und Schilfvögel

Die zeitlich befristete Sperrung war wegen des regen und laufend wachsenden Freizeitbetriebs auf dem Aabach nötig geworden.

Als Folge davon war die Anzahl Brutvogelarten und Brutpaare kontinuierlich zurückgegangen. In diesem Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung brüten heute nur noch wenige typische Ried- und Schilfvogelarten - insbesondere die Bereiche entlang des Aabachs sind fast vollständig verwaist.

Mit der Sperrung des erwähnten Aabach-Abschnitts von Anfang April bis Ende Juni sollen die Vögel im Boniswiler und Seenger Ried mehr Ruhe für ihr Brutgeschäft bekommen und ihren Nachwuchs wieder ungestört aufziehen können.

Offizielle Badestellen bleiben offen

Keinen Einfluss hat die befristete Sperrung auf die offiziellen Badestellen am und oberhalb des Aabachs sowie diejenige neben der Schiffsanlegestelle Seengen: Diese stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung.

Quelle: Kantons Aargau , Departement Bau, Verkehr und Umwel,t 29. März 2021
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