Aargauer und Luzerner Mittelland |
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Region Hallwilersee |
Landschafts- und Naturschutzgebiet |
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Die Bebauung, Gestaltung und Nutzung der Schutzzonen richten sich nach dem Dekret zum Schutze der Hallwilerseelandschaft . |
Hallwilerseeschutzdekret |
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Für die zahlreichen in der Schutzzone stehenden Bootshäuser und Wohnhäuser gilt die Besitzstandsgrantie, welche im Hallwilerseeschutzdekret verankert ist. Bestehende Bauten und Anlagen in der Schutzzone und in der Spezialzone, die den Vorschriften des Dekretes widersprechen, dürfen unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Bestehende Bauten in den andern Zonen dürfen nur unterhalten werden.
Das Boniswiler und Seenger Moos ist das grösste zusammenhängende Flachmoor im Kanton Aargau. Das Altmoos bei Mosen einer der grösseren Flachmoore im Luzerner Mittelland.
Informationen über den Kanton Aargau |
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