Zoologie und Botanik
Schädlinge und Nützlinge
vorangehende Seite
end
Biologie Schädlinge Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer 2017
Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist in der Schweiz 2012
Alpenbock oder Laubholzbockkäfer?
Biologie Weitere Informationen
Schädlinge und Nützlinge Schweiz
Gift- und Schadenpflanzen
Weitere Informationen
Naturwissenschaften Geografie-Erdkunde Klima
Der Asiatische Laubholzbockkäfer
Anoplophora glabripennis

Acht europäische Länder im Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer

In acht europäischen Ländern wurde der für viele Laubbäume gefährliche Asiatische Laubholzbockkäfer bisher nachgewiesen. Erstmals in Europa gelang es nun in der Stadt Winterthur (Schweiz), einen so grossen Käferbefall bereits nach vier Jahren zu tilgen, andernorts dauerte dies bisher mehr als zehn Jahre. Das Erfolgsrezept: konsequente Käferbekämpfung, gut koordinierte Kontrollmassnahmen und aktive Information an die Bevölkerung, wie eine ALB-Spezialistin der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL in der Fachzeitschrift Wald und Holz schreibt.

Mit der wärmeren Jahreszeit beginnt auch die Aktivitätsperiode des Asiatischen Laubholzbockkäfers. Darum sind jetzt Überwachung und Kontrollen speziell wichtig.

Der Asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis; ALB) zählt zu den zehn gefährlichsten Quarantäneschädlingen weltweit. In acht europäischen Ländern wurde der Käfer bisher an mehr als 30 Befallsorten festgestellt; an sechs Orten liess sich der Befall unterdessen tilgen.

Bei den grossen Freilandbefällen dauerte der Kampf gegen die Käferpopulationen meistens mehr als 10 Jahre.

Das Beispiel Winterthur (Schweiz) hat kürzlich gezeigt, dass es sehr wohl möglich ist, auch einen grossen Freilandbefall innerhalb der europaweit vereinbarten Minimalzeit von vier Jahren zu tilgen. Wichtige Voraussetzung dazu ist ein entschlossenes Handeln zu Beginn eines Befalls, denn nur die besten und erfahrensten Leute vor Ort können im ersten Jahr das Befallsgebiet einkreisen.

Der Freilandbefall in Winterthur konnte nur deswegen in kürzester Zeit getilgt werden, weil die Bekämpfungs- und Kontrollmassnahmen kurz nach dem festgestellten Befall 2012 sofort eingeleitet sowie intensiv und gut koordiniert wurden Der Bund, der Kanton Zürich, die WSL und die Stadt Winterthur arbeiteten in den vergangenen mehr als vier Jahren eng zusammen. Im Dezember 2016 entliess der Bund Stadt und Kanton aus der Monitoringpflicht.

Erfolgsfaktoren

Um einen so grossen Freilandbefall wie in Winterthur in Minimalzeit zu tilgen, ist es unabdingbar, noch im Entdeckungsjahr die Aussengrenzen des Befallsgebietes zu ermitteln. Dazu braucht es so viel gut geschulte ALB-zertifizierte Baumpfleger und Spürhundeteams wie möglich. Alleine können in der ALB-Bekämpfung Unerfahrene den Käfer nicht wirksam bekämpfen. Qualifiziertes Personal verursacht zwar hohe Kosten, aber hier zu sparen, führt später im Rahmen des Monitorings zu gesamthaft weit höheren Kosten. Zusätzliche Fachkräfte werden begleitend eingearbeitet.

Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die kompetente und transparente Arbeitsweise aller Beteiligten und die offene, effiziente und zeitnahe Kommunikation untereinander sowie zu den Anwohnern und Medien. Ohne das Verständnis und die Kooperation der betroffenen Anwohner über einen mehrjährigen Zeitraum lässt sich dieser Käfer nicht erfolgreich bekämpfen. Man kann die Tilgung dieses gefährlichen Quarantäneschädlings nur miteinander schaffen, nicht gegeneinander!

Die Fachleute der Eidg. Forschungsanstalt WSL unterstützten und begleiteten während des gesamten Bekämpfungszeitraumes die anderen Partner. Das begann mit der Diagnose der Käfer, Larven, Puppen, Eier und Befallssymptome (inkl. genetischer Analysen) und reichte bis hin zur Dokumentation des gesamten Befallsgeschehens (Freiland-Erfassungsbogen, Datenbank, Fotosammlung). Die WSL hat zudem Fachkräfte vor Ort geschult, Anschauungsobjekte hergestellt sowie Probematerial für die Spürhundearbeit bereitgestellt.

Diese Arbeiten nützten nicht nur dem Team in Winterthur. Gleiches leistet die WSL auch in den anderen Freilandbefallsgebieten in der Schweiz, die derzeit noch unter Monitoring stehen. Auch hier konnten die jeweiligen Befallsgebiete zumeist im Entdeckungsjahr, in Brünisried (Kanton Freiburg) im Jahr 2013, eingegrenzt werden. Ab diesem Zeitpunkt mussten bei den jährlich durchgeführten Monitoringarbeiten bisher keine Korrekturen der Befallsgrenzen vorgenommen werden, da keine weiteren Laubholzbockkäfer mehr gefunden wurden.

Die enge Vernetzung der WSL-SpezialistInnen mit Fachkollegen im Ausland ermöglichte, dass alle Beteiligten in der Schweiz immer auf der Basis des aktuellen Kenntnisstands beraten werden können.

Auf Information setzen

Die WSL hat zusammen mit dem Bund ein ALB-Merkblatt und eine Bestimmungshilfe (jeweils in 3 Landessprachen) herausgegeben, die sie bei den Einsätzen, Schulungen und Informationen der Bevölkerung erfolgreich verwendet. Zudem wurden 2016 Schulungen in der Grünen Branche durchgeführt, um die Teilnehmenden zu befähigen, weitere Befälle möglichst frühzeitig zu entdecken. Die WSL schult auch die Kontrolleure des Eidg. Pflanzenschutzdienstes, die mit grenzüberschreitendem Warentransport und Verpackungsholzkontrollen zu tun haben.

Aufgrund des Befalls in Winterthur macht der Kanton Zürich unterdessen Auflagen bei öffentlichen Ausschreibungen, in deren Rahmen vorgesehen ist, Granit aus dem asiatischen Raum zu verbauen. Ziel ist, zukünftige Befälle durch den ALB zu verhindern. Auch Steinimportfirmen sind inzwischen vorsorglich tätig. All diese Anstrengungen haben nicht nur dazu geführt, dass einzelne Befallsherde getilgt werden konnten, sondern sie schränken auch die Einschleppungswege stark ein.

Die Gefahr ist aber noch nicht gebannt. Wie in anderen Ländern muss auch in der Schweiz grundsätzlich damit gerechnet werden, dass Befallsherde noch nicht entdeckt wurden. Es heisst also, weiterhin wachsam sein! Je früher ein Freilandbefall entdeckt wird, um so kleiner ist er, was die Bekämpfung deutlich vereinfacht.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer

Der Asiatische Laubholzbockkäfer zählt zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen. Er wird vor allem mit Verpackungsholz aus dem asiatischen Raum eingeschleppt. Der Käfer ist gemäss der Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus, der nicht in die Schweiz gebracht und verbreitet werden darf und der konsequent bekämpft werden muss.

Er ist besonders gefährlich, weil er zwar Bergahorn und Weide bevorzugt, aber nahezu alle Laubholzarten gefährdet und vorwiegend gesunde Bäume befällt.

Einmal befallene Bäume sterben in der Regel innerhalb weniger Jahre ab, ohne dass sich dieser Prozess aufhalten lässt. Es besteht die Gefahr, dass der Schädling in öffentlichen Pärken, in landwirtschaftlichen Obstkulturen und im Wald, grosse wirtschaftliche und ökologische Schäden anrichtet.

Von Käfern oder Larven befallenes Holz muss gehäckselt und in der Kehrichtverbrennungsanlage vernichtet werden. In Absprache mit dem von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführten Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) muss der betroffene Kanton Massnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Gebiets während mindestens vier Jahren treffen. Bei diesen Kontrollen kommen auch speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.

Wer einen verdächtigen Käfer sieht, sollte ihn fangen, wenn möglich lebendig in einen fest verschliessbaren Behälter (Glas mit Deckel; keine Plastiksäcke) geben, nach Möglichkeit fotografieren und dann umgehend die zuständige kantonale Pflanzenschutzstelle informieren.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist meist glänzend schwarz mit über den Körper verteilten hellen Flecken. Er ist relativ leicht zu unterscheiden von den meisten einheimischen Bockkäferarten ( siehe Alpenbock), von denen einige europaweit bedroht und geschützt sind.

Quelle: Text WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 2017

nach oben

Alpenbock oder Laubholzbockkäfer?
Der Alpenbock hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer. Eine Verwechslungbei der Idenfikation der beiden Käferarten, welche von Nichtfachleuten vorgenommen wird, ist daher nicht ausgeschlossen.
Der Alpenbock lebt meistens unterhalb von 1'000 m. Er gilt als einer der schönsten, grössten und seltenstens Käferarten in der Schweiz. Der Alpenbock ist auf Totholz angewiesen. Der Käfer bevorzugt Buchenholz.
RAOnline Download
Quelle: WSL
Alpenbock
PDF-File, 388 KB
PDF Download

nach oben

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist in der Schweiz

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Gefährlicher Baumschädling erstmals nachgewiesen

Im Kanton Freiburg wurde erstmals in der Schweiz der Asiatische Laubholzbockkäfer nachgewiesen. Dieser eingeschleppte Käfer zerstört Laubhölzer und gilt gemäss Pflanzenschutzverordnung als besonders gefährlicher Schädling. Das Bundesamt für Umwelt BAFU koordiniert zusammen mit dem betroffenen Kanton die Bekämpfung dieses Insekts.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) ist gemäss der vom Bundesrat erlassenen Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus. Seine Einschleppung und Ausbreitung ist in der ganzen Schweiz verboten.

Grund: Der Käfer befällt gesunde Laubbäume. Bei starkem und wiederholtem Befall kann er sie in wenigen Jahren zum Absterben bringen. Befallene Bäume im Siedlungsgebiet können so zum Sicherheitsrisiko werden und müssen gefällt werden. Die Gefahr besteht, dass er auch im Wald grosse wirtschaftliche oder ökologische Schäden anrichtet. Ein Befall von landwirtschaftlichen Obstkulturen kann nicht ausgeschlossen werden.

Verpackungsholz im Visier

Aufgrund der globalisierten Handelsströme gelangt der Asiatische Laubholzbockkäfer meistens in Verpackungsholz aus Ostasien nach Europa (z.B. in Paletten mit importierten Granitsteinen). Trotz Stichprobenkontrollen des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes an der Grenze wurden nun erstmals in der Schweiz zwei Exemplare des Asiatischen Laubholzbockkäfers gefunden. Ein Käfer wurde in einem Garten im Freiburger Sensebezirk von einer Privatperson entdeckt und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) bestimmt. Ein Mitarbeiter der WSL wies anschliessend an einer Hecke einen zweiten Käfer sowie Eiablagen nach.

Bislang liess sich nicht feststellen, wann und wie die Käfer in das Sensegebiet gelangten. Ebenso ist das Ausmass des Befalls noch nicht bekannt. Das Bundesamt für Umwelt hat zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft - die beiden Ämter bilden zusammen den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD - die Behörden des Kantons Freiburg (Kantonaler Forstschutz und Pflanzenschutzdienst) informiert und mit der Durchführung von Massnahmen beauftragt. Zudem wurden die Behörden des benachbarten Kantons Bern informiert.

Massnahmen der Behörden

Vor Ort muss nun das Ausmass des Käferbefalls erhoben werden. Zu diesem Zweck bildet der Kanton zusammen mit dem Bund Personal aus, welches in den nächsten Wochen im Umkreis des Fundortes nach Spuren des Käfers suchen wird. Die lokale Bevölkerung wird direkt informiert. Sobald das Ausmass bekannt ist, entscheidet der EPSD zusammen mit dem Kanton, welche Bekämpfungsmassnahmen angebracht sind. Das Bundesamt für Umwelt wird dann erneut informieren. Befallene Bäume müssen in jedem Fall gefällt und vernichtet werden. Im besten Fall lassen sich die Käfer

Quelle: Text WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 2012

nach oben

Weitere Informationen
Gift- und Schadenpflanzen Wild-, Heil - und Giftpflanzen Links
Links
Externe Links
Eidgenössische Forschungsanstalt WSL
Umwelt-Schweiz
vorangehende Seite