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Biologie Schädlinge Asiatischer Laubholzbockkäfer
Der Asiatische Laubholzbockkäfer
Asiat. Laubholzbockkäfer erstmals nachgewiesen 2012
Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer 2017
Asiatischer Laubholzbockkäfer: Neuer Befall in der Schweiz entdeckt 2022
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Der Asiatische Laubholzbockkäfer
Anoplophora glabripennis

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Weiterhin intensive Kontrollen

Der Asiatische Laubholzbockkäfer, ein besonders gefährlicher Schädling, der fast alle Laubbaumarten befallen kann, tauchte 2011 erstmals auch in der Schweiz auf. Seither wurden Käfer oder Larven in sieben Kantonen gefunden. In den meisten Fällen gelangten sie in Verpackungsholz von Steinimporten aus Asien in die Schweiz.

In Winterthur wurden jedoch im Juli 2012 auch lebende Bäume in grösserem Ausmass befallen. Seit Juli 2012 werden Steinimporte in die Schweiz strenger kontrolliert. Dabei wurden rund 8 Prozent der kontrollierten Container beanstandet (Stand 2. November 2012). Der Bund erarbeitet zurzeit eine nationale Bekämpfungsstrategie.

Mit der wärmeren Jahreszeit beginnt auch die Aktivitätsperiode des Asiatischen Laubholzbockkäfers. Darum sind jetzt Überwachung und Kontrollen speziell wichtig.

2012 wurden in verschiedenen Kantonen Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis Motschulsky) gefunden Seit dem ersten Auftauchen einzelner Käfer dieses besonders gefährlichen Schädling im Herbst 2011 in den Kantonen Freiburg und Thurgau haben fünf weitere Kantone Anoplophora-Fälle gemeldet. Und zwar Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Bern, Luzern und Zürich. Insgesamt wurden bis im November 2012 in der Schweiz mindestens rund 145 lebende und 7 tote Asiatische Laubholzbockkäfer und zahlreiche Larven festgestellt. Bis im Mai 2013 waren sieben Kantone von diesem Schädling betroffen (BS, BL, TG, ZH, LU, BE).

In den meisten Fällen befanden sie sich in Verpackungsholz von Steinprodukteimporten aus Asien. Der grösste Befall trat im Juli 2012 an lebenden Bäumen in Winterthur auf. Dort mussten in einer Allee notfallmässig über 60 Bäume gefällt, das Holz gehäckselt und in der Kehrrichtverbrennungsanlage vernichtet werden. Die Bäume im Umkreis von rund zwei Kilometern werden während der nächsten vier Jahre regelmässig kontrolliert. Bei Verdachtsfällen kommen auch speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.

Dort, wo bereits Käfer oder Larven gefunden worden sind, wird im Winter ebenfalls eine Kontrolle durchgeführt. Dann können in den Baumstämmen überwinternde Larven aufgespürt werden. Im Frühling, wenn der Ausflug der Käfer beginnt, wird die Überwachung wieder intensiviert.

Meldepflicht für Steinimporte wirkt

Seit dem 9. Juli 2012 ist eine landesweite Meldepflicht für Steinimporte aus Drittländern (Nicht EU-Länder) und aus dem EU-Land Portugal in Kraft. Kontrolleure des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes, der von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführt wird, kontrollieren das Verpackungsmaterial und geben die Importe frei, sofern sie einwandfrei sind. So soll verhindert werden, dass weitere Asiatische Laubholzbockkäfer in die Schweiz eingeschleppt werden.

Die verstärkten Kontrollen am Hafen in Birsfelden sind nach Einschätzung des BAFU wirksam. Bis am 2. November 2012 wurden insgesamt rund 259 Importlieferungen mit 617 Containern kontrolliert. 21 Lieferungen mit 48 Containern wurden beanstandet, weil der ISPM15 Standard nicht eingehalten worden war. Dieser Standard verlangt von den exportierenden Ländern eine thermische Behandlung des Verpackungsholzes, bei der allfällige Laubholzbockkäfer oder deren Larven abgetötet werden. Es wurden aber auch etliche Paletten gefunden, die zwar als behandelt gekennzeichnet waren, aber trotzdem lebende Käferlarven enthielten. Das beanstandete Verpackungsmaterial wurde vernichtet.

Zurzeit prüft der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst, ob die Meldepflicht, die heute nur für Steinimporte aus Drittländern (Nicht EU-Länder) und aus dem EU-Land Portugal gilt, auf weitere Waren ausgedehnt werden soll, die mit Holzverpackungen aus Risikoländern importiert werden, speziell aus dem asiatischen Raum.

Informationsmassnahmen greifen

Die Kantone sind gesetzlich zuständig, die Gesundheit ihrer Wälder zu kontrollieren und dem Bund Befälle durch meldepflichtige Quarantäneorganismen zu melden. Zurzeit erarbeitet das BAFU eine nationale Bekämpfungsstrategie gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer sowie eine Richtlinie dazu. In einer nationalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des EPSD arbeiten auch die Kantone intensiv mit. Ziel ist die Tilgung aller Befallsherde.

Um möglichst viele Verdachtsfälle zu finden, haben Bund und Kantone Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Diese zeigen Wirkung: In den letzten Wochen sind deutlich mehr Meldungen und Anfragen bei den Bundesfachstellen und den kantonalen Behörden eingegangen. Dadurch haben auch die Bestimmungsarbeiten, die an der Eidg. Forschungsanstalt WSL in Birmensdorf durchgeführt werden, stark zugenommen.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer

Der Asiatische Laubholzbockkäfer zählt zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen. Er wird vor allem mit Verpackungsholz aus dem asiatischen Raum eingeschleppt. Der Käfer ist gemäss der Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus, der nicht in die Schweiz gebracht und verbreitet werden darf und der konsequent bekämpft werden muss.

Er ist besonders gefährlich, weil er zwar Bergahorn und Weide bevorzugt, aber nahezu alle Laubholzarten gefährdet und vorwiegend gesunde Bäume befällt.

Einmal befallene Bäume sterben in der Regel innerhalb weniger Jahre ab, ohne dass sich dieser Prozess aufhalten lässt. Es besteht die Gefahr, dass der Schädling in öffentlichen Pärken, in landwirtschaftlichen Obstkulturen und im Wald, grosse wirtschaftliche und ökologische Schäden anrichtet.

Von Käfern oder Larven befallenes Holz muss gehäckselt und in der Kehrichtverbrennungsanlage vernichtet werden. In Absprache mit dem von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführten Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) muss der betroffene Kanton Massnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Gebiets während mindestens vier Jahren treffen. Bei diesen Kontrollen kommen auch speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.

Wer einen verdächtigen Käfer sieht, sollte ihn fangen, wenn möglich lebendig in einen fest verschliessbaren Behälter (Glas mit Deckel; keine Plastiksäcke) geben, nach Möglichkeit fotografieren und dann umgehend die zuständige kantonale Pflanzenschutzstelle informieren.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist meist glänzend schwarz mit über den Körper verteilten hellen Flecken. Er ist relativ leicht zu unterscheiden von den meisten einheimischen Bockkäferarten ( siehe Alpenbock), von denen einige europaweit bedroht und geschützt sind.

Quelle: Text WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 2012

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Alpenbock oder Laubholzbockkäfer?
Der Alpenbock hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer. Eine Verwechslungbei der Idenfikation der beiden Käferarten, welche von Nichtfachleuten vorgenommen wird, ist daher nicht ausgeschlossen.
Der Alpenbock lebt meistens unterhalb von 1'000 m. Er gilt als einer der schönsten, grössten und seltenstens Käferarten in der Schweiz. Der Alpenbock ist auf Totholz angewiesen. Der Käfer bevorzugt Buchenholz.
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Quelle: WSL
Alpenbock
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Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist in der Schweiz

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Gefährlicher Baumschädling erstmals nachgewiesen

Im Kanton Freiburg wurde erstmals in der Schweiz der Asiatische Laubholzbockkäfer nachgewiesen. Dieser eingeschleppte Käfer zerstört Laubhölzer und gilt gemäss Pflanzenschutzverordnung als besonders gefährlicher Schädling. Das Bundesamt für Umwelt BAFU koordiniert zusammen mit dem betroffenen Kanton die Bekämpfung dieses Insekts.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) ist gemäss der vom Bundesrat erlassenen Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus. Seine Einschleppung und Ausbreitung ist in der ganzen Schweiz verboten.

Grund: Der Käfer befällt gesunde Laubbäume. Bei starkem und wiederholtem Befall kann er sie in wenigen Jahren zum Absterben bringen. Befallene Bäume im Siedlungsgebiet können so zum Sicherheitsrisiko werden und müssen gefällt werden. Die Gefahr besteht, dass er auch im Wald grosse wirtschaftliche oder ökologische Schäden anrichtet. Ein Befall von landwirtschaftlichen Obstkulturen kann nicht ausgeschlossen werden.

Verpackungsholz im Visier

Aufgrund der globalisierten Handelsströme gelangt der Asiatische Laubholzbockkäfer meistens in Verpackungsholz aus Ostasien nach Europa (z.B. in Paletten mit importierten Granitsteinen). Trotz Stichprobenkontrollen des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes an der Grenze wurden nun erstmals in der Schweiz zwei Exemplare des Asiatischen Laubholzbockkäfers gefunden. Ein Käfer wurde in einem Garten im Freiburger Sensebezirk von einer Privatperson entdeckt und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) bestimmt. Ein Mitarbeiter der WSL wies anschliessend an einer Hecke einen zweiten Käfer sowie Eiablagen nach.

Bislang liess sich nicht feststellen, wann und wie die Käfer in das Sensegebiet gelangten. Ebenso ist das Ausmass des Befalls noch nicht bekannt. Das Bundesamt für Umwelt hat zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft - die beiden Ämter bilden zusammen den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD - die Behörden des Kantons Freiburg (Kantonaler Forstschutz und Pflanzenschutzdienst) informiert und mit der Durchführung von Massnahmen beauftragt. Zudem wurden die Behörden des benachbarten Kantons Bern informiert.

Massnahmen der Behörden

Vor Ort muss nun das Ausmass des Käferbefalls erhoben werden. Zu diesem Zweck bildet der Kanton zusammen mit dem Bund Personal aus, welches in den nächsten Wochen im Umkreis des Fundortes nach Spuren des Käfers suchen wird. Die lokale Bevölkerung wird direkt informiert. Sobald das Ausmass bekannt ist, entscheidet der EPSD zusammen mit dem Kanton, welche Bekämpfungsmassnahmen angebracht sind. Das Bundesamt für Umwelt wird dann erneut informieren. Befallene Bäume müssen in jedem Fall gefällt und vernichtet werden. Im besten Fall lassen sich die Käfer

Quelle: Text WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 2012

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