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Biologie Schädlinge Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
Asiatischer Laubholzbockkäfer: Neuer Befall in der Schweiz entdeckt 2022
Asiatischer Laubholzbockkäfer in Zell LU 2022
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Der Asiatische Laubholzbockkäfer
Anoplophora glabripennis

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Neuer Befall in der Schweiz entdeckt

In der Schweiz gibt es einen neuen, grossen Befall mit dem gefährlichen Asiatischen Laubholzbockkäfer. Er wurde in der Luzerner Gemeinde Zell entdeckt. Weil dieser Käfer grossen Schaden an Bäumen und Wäldern anrichten kann, ist er melde- und bekämpfungspflichtig.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) (ALB) ist ein invasiver, besonders gefährlicher Schadorganismus aus Asien. Er bedroht vor allem den Wald. Für Menschen und Tiere ist der Käfer ungefährlich.

Der ohne Fühler 2,5 bis 3,5 cm lange, schwarze Käfer mit hellen Flecken befällt Sträucher und Laubbäume wie zum Beispiel Ahorn, Birken, Rosskastanien oder Weiden. Der ALB kann befallene Laubbäume und Sträucher binnen weniger Jahre zum Absterben bringen und hohe ökologische und wirtschaftliche Schäden anrichten.

Werden ALB oder Spuren von ALB entdeckt, muss er gemäss Pflanzengesundheitsverordnung gemeldet und vom Kanton bekämpft werden, bis er getilgt ist. Darum muss der Kanton in Absprache mit dem von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführten Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) Massnahmen zur Bekämpfung und Überwachung des Gebiets treffen. Dabei müssen auch symptomfreie Wirtspflanzen im Umkreis von 100 Metern der befallenen Laubgehölze gefällt werden. Die Massnahmen gelten während mindestens vier Jahren. Bei der Bekämpfung wie auch bei der Überwachung des Gebietes kommen speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.

In der Gemeinde Zell (LU) wurden im August 2022 Bäume entdeckt, die der Asiatische Laubholzbockkäfer befallen hatte. Im Zuge der Bekämpfung hat der Kanton bisher rund 180 Bäume gefällt: 75 hatte der ALB nachweislich befallen, die restlichen Bäume mussten vorsorglich gefällt werden. Das Holz wurde gehäckselt und anschliessend in einer Anlage zur Energiegewinnung verbrannt. Auch ein Schutzwald ist betroffen. Die Bäume werden im Umkreis von rund zwei Kilometern während der nächsten vier Jahre regelmässig auf Befallsfreiheit kontrolliert. Erste Untersuchungen zeigen, dass der Erstbefall mindestens sechs Jahre zurückliegt. 

Fünfter Freilandbefall in der Schweiz
In der Schweiz gab es bereits vier Befälle im Freiland durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB). Sie wurden alle erfolgreich getilgt (Brünisried FR 2011-2017, Winterthur ZH 2012-2016, Marly FR 2014-2019, Berikon AG 2015-2019). Seit 2019 galt die Schweiz als befallsfrei.

Der Käfer wird in den meisten Fällen in Holzverpackungen von importierten Baumaterialien aus Asien eingeschleppt. Deswegen gelten für bestimmte Pflanzen und deren Holz, in denen sich der ALB befinden könnte, strenge Importvorschriften. So werden seit 2012 Holzverpackungen an der Grenze strenger kontrolliert. Wenn befallene Holzverpackungen gefunden werden, werden sie umgehend vernichtet.

Was tun bei einem Verdacht?
1. Käfer einfangen und in geschlossenem Behälter aufbewahren
2. Käfer fotografieren und auf Verwechslungsmöglichkeiten überprüfen
3. Telefonische Meldung an den kantonalen Waldschutzdienst. Siehe Adressen unter www.bafu.admin.ch/alb
Benötigte Informationen: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Fundort (Ort, Strasse, Nr.), Abholadresse
Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, 21. November 2022

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Alpenbock oder Laubholzbockkäfer?
Der Alpenbock hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer. Eine Verwechslungbei der Idenfikation der beiden Käferarten, welche von Nichtfachleuten vorgenommen wird, ist daher nicht ausgeschlossen.
Der Alpenbock lebt meistens unterhalb von 1'000 m. Er gilt als einer der schönsten, grössten und seltenstens Käferarten in der Schweiz. Der Alpenbock ist auf Totholz angewiesen. Der Käfer bevorzugt Buchenholz.
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Quelle: WSL
Alpenbock
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Asiatischer Laubholzbockkäfer in Zell (Kanton Luzern)

Erste Zwischenbilanz der Bekämpfungsmassnahmen

Mitte August 2022 wurde in der Gemeinde Zell der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) entdeckt. Der Käfer zählt zu den besonders gefährlichen Schadorganismen und gilt gemäss Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes als melde und bekämpfungspflichtig. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat seit der Erstentdeckung Suchtteams mit Spürhunden und Baumpflegespezialisten im Einsatz, um das Befallsausmass zu ermitteln. Rund 180 Bäume - darunter 75 mit nachgewiesenem ALB-Befall, die restlichen auf Verdacht oder vorsorglich - mussten inzwischen in Zell gefällt, gehäckselt und in einer Energieanlage verbrannt werden. Laut ersten wissenschaftlichen Untersuchungen liegt der Erstbefall mindestens sechs Jahre zurück.

Der besonders gefährliche Schadorganismus «Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)» wurde Mitte August 2022 im Gemeindegebiet Zell entdeckt. Der Käfer befällt verschiedene Laubholzarten - wie Ahorn, Weide, Esche und weitere. Die zu erwartenden wirtschaftlichen und ökologischen Schäden für das betroffene Gebiet sowie die ganze Schweiz sind hoch, daher muss der ALB konsequent bekämpft und getilgt werden. Seit der Erstentdeckung hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) deshalb Suchteams mit Spürhunden und Baumpflegespezialisten im Einsatz, um das Befallsausmass zu ermitteln. Rund 180 Bäume - darunter 75 mit nachgewiesenem ALB-Befall, die restlichen auf Verdacht oder vorsorglich - mussten inzwischen in Zell gefällt, gehäckselt und in einer Energieanlage verbrannt werden. Darunter mehrheitlich die Baumarten Ahorn und Weiden. In Bezug auf die Anzahl befallener Bäume spricht das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vom grössten Befall in der Schweiz. Bisher wurden vier Befälle durch den ALB entdeckt, die dank koordinierten Massnahmen erfolgreich getilgt werden konnten.

Zwölf Fangbäume im Einsatz

In den ersten Monaten seit Erstentdeckung des Käfers hat die Dienststelle lawa sich einen Überblick verschafft. Das Gemeindegebiet wurde anhand des Befallsausmasses in verschiedene Zonen eingeteilt, Bäume auf Befall kontrolliert und in ein Inventar aufgenommen. Für das nun folgende Monitoring ist das Inventar grundlegend - es wird regelmässig kontrolliert, angepasst und erweitert. Zum Monitoring gehört auch das Aufstellen von Fallen und Fangbäumen. Denn jene Käfer, die «ihren Baum» durch das bereits erfolgte Fällen verloren haben, suchen sich einen neuen als Lebensgrundlage. Diesen findet der ALB in den sogenannten Fangbäumen. Insgesamt zwölf Fangbäume wurden in Zell bisher aufgestellt. «Wir kontrollieren die Fangbäume regelmässig. Die Methode ist erfolgreich und wir konnten schon einige Käfer von den Fangbäumen ablesen», erklärt Miguel Zahner, Einsatzleiter ALB. Spätestens nach eineinhalb Jahren werden die Fangbäume angeschaut und ebenfalls vernichtet.

Dem ALB die Lebensgrundlage nehmen

Mit den nun folgenden kühleren Wintermonaten endet die Flugzeit des Schädlings. In dieser Phase werden die bisherigen Erfahrungen im Monitoring ausgewertet und das Befallsausmass analysiert. Im Siedlungsgebiet in der unmittelbaren «Kernzone», in der der Befall durch den ALB am grössten ist, werden vorsorglich Fällungen von Wirtsarten (Laubgehölz) vorgenommen. Denn nur durch das Fällen von Wirtsarten - insbesondere Ahorn und Weiden sowie weitere definierte Arten - wird dem Asiatischen Laubholzbockkäfer die Lebensgrundlage genommen. Damit erfolgt eine konsequente Bekämpfung des ALB, die schlussendlich in einer erfolgreichen Tilgung endet. Diese ist frühestens nach vier Jahren Befallsfreiheit erreicht. Auch in einem angrenzenden Schutzwald wurde ein ALB-Befall festgestellt. Wie dort nun vorgegangen wird, ist Gegenstand von weiteren umfassenden Abklärungen. Schutzwald-Experten analysieren die Situation mit dem Ziel, die Schutzfunktion des Waldes möglichst zu erhalten.

Generell ist der Kanton Luzern beim Monitoring sowie in der Bekämpfung des Schadorganismus weiterhin auf die lokale Bevölkerung angewiesen. Denn nur dank der Aufmerksamkeit der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Zell ist eine Tilgung des Schädlings überhaupt möglich. Die Bevölkerung wird laufend mit Informationsschreiben, Flugblättern, Veranstaltungen, Begehungen und über die kantonale sowie Gemeinde-Webseite informiert. «Nur gemeinsam schaffen wir es, den ALB systematisch zu tilgen. Wir danken der Bevölkerung und der Gemeinde Zell für die gute Zusammenarbeit, das Engagement und die Kooperation», betont Miguel Zahner, ALB-Einsatzleiter. Ebenso werden die umliegenden Gemeinden sowie der angrenzende Kanton Bern regelmässig über die Situation orientiert. Mit den Fachpersonen seitens BAFU sowie Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) findet ein regelmässiger Austausch statt.

Erster Befall vor mindestens sechs Jahren

Gemäss Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes gilt der Käfer als melde- und bekämpfungspflichtig. Das BAFU koordiniert zusammen mit dem Kanton Luzern die Bekämpfungsmassnahmen. Zuständig für die Umsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung ist der Kanton Luzern. Die Kosten, welche für die Bekämpfung erforderlich sind, werden zwischen Kanton und Bund geteilt - 60 Prozent übernimmt der Kanton, 40 Prozent der Bund. Für dieses Jahr schätzt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald die Kosten auf rund 250’000 Franken. Erste wissenschaftliche Untersuchungen der WSL haben zudem gezeigt, dass der erste Befall vor mindestens sechs Jahren erfolgte.

Quelle: Text Kanton Luzern, Dienststelle Landwirtschaft und Wald, 21. November 2022

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Eidgenössische Forschungsanstalt WSL
Bundesamt für Umwelt BAFU
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