Klimawandel - Climate Change
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UNO Klimakonferenz COP19 in Warschau (Polen) 2013
Schweiz
Klimakonferenz: Stärkung der aktuellen Politik und Planung für die Zeit nach 2020
Vom 11. bis zum 22. November 2013 findet in Warschau (Polen) die 19. UN-Klimakonferenz statt. Entsprechend dem vom Bundesrat am 30. Oktober 2013 verabschiedeten Verhandlungsmandat wird sich die Schweizer Delegation dafür einsetzen, dass das aktuelle Klimaregime gestärkt und die Ausarbeitung der Regelungen für die Zeit nach 2020 vorangetrieben wird. Bundesrätin Doris Leuthard wird an der Spitze der Schweizer Delegation am Ministersegment teilnehmen, das vom 19. bis 22. November abgehalten wird.

Die Klimakonferenz von Warschau wird im Wesentlichen dazu dienen, die an der letztjährigen Konferenz in Doha getroffenen Entscheidungen über das aktuelle Klimaregime zu konkretisieren. Zudem sollen die Modalitäten der ab 2020 geltenden Regelung präzisiert werden, und zwar entsprechend dem an der Konferenz von Durban (2010) angenommenen Grundsatz, wonach dem sich alle Staaten an den Anstrengungen zur Emissionsreduktion beteiligen müssen. Der entsprechende Vertrag für die Zeit nach 2020 soll 2015 in Paris angenommen werden.

Positionen der Schweiz für den Zeitraum 2013-2020

An der Klimakonferenz von Doha (2012) definierten die Teilnehmerstaaten das Klimaregime für die Jahre 2013-2020. So wurde einerseits das Kyoto-Protokoll bis 2020 verlängert, und gewisse Industriestaaten wie zum Beispiel die Schweiz und die EU-Länder kündigten verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen an. Andererseits wurde für die übrigen Industrieländer, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet hatten, sowie für die Entwicklungsländer ein freiwilliges Emissionsreduktionssystem eingerichtet, das mittels Monitoring kontrolliert werden soll.

An der Konferenz von Warschau wird es darum gehen, die Modalitäten des gegenwärtigen Klimaregimes zu präzisieren. Im Vordergrund stehen dabei Fragen zur Milderung (Emissionsverminderung), Anpassung und Finanzierung, zum Technologietransfer sowie zur Aktualisierung der Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Die Schweizer Delegation wird sich dafür einsetzen, dass die beschlossenen Massnahmen zu einer realen Verminderung der Emissionen beitragen. Zudem wird sie beantragen, dass die freiwilligen Verpflichtungen aller Länder präzise und transparent definiert werden. Industrieländer, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet haben, sollten im Übrigen ihre Emissionen im vergleichbaren Umfang reduzieren wie die Unterzeichnerstaaten.

Bei der Finanzierung der Klimapolitik gilt es die Modalitäten zu präzisieren, damit der «Green Climate Fund» seine Arbeit aufnehmen kann. Mit diesem neuen Klimafonds sollen ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar zur Umsetzung der Klimapolitik in den Entwicklungsländern mobilisiert werden, und zwar aus öffentlichen wie privaten Quellen. Diesem Thema wird an der Konferenz übrigens ein hochrangiges Podiumsgespräch gewidmet sein. Die Schweizer Delegation legt Wert darauf, dass genauer definiert wird, was eine «Klimafinanzierung» mittels öffentlicher und privater Mittel konkret bedeutet. Im Übrigen wird die Schweiz solche Massnahmen unterstützen, die eine transparente Finanzierung und eine möglichst breite Basis an Geldgebern gewährleisten.

Schliesslich werden die Teilnehmerstaaten die Zweckmässigkeit des langfristigen Ziels prüfen, wonach die globale Erwärmung auf 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit begrenzt werden soll. Dabei werden sie den ersten Teil des IPCC-Berichts berücksichtigen, der Ende September 2013 veröffentlicht wurde. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in die Diskussion über eine mögliche Verschärfung der nationalen und internationalen Reduktionsziele vor und nach 2020 einfliessen.

Vorbereitungfür die Zeit nach 2020

Der an der Klimakonferenz von Durban (2010) verabschiedete Grundsatz besagt, dass ab 2020 alle Länder ihre Emissionen vermindern müssen. Die Konferenz von Warschau muss es ermöglichen, bei der Definition des zukünftigen Klimaregimes ein Stück voranzukommen. Bei den Verhandlungen wird es einerseits um die Bedingungen für die Reduktionsverpflichtungen der einzelnen Staaten gehen und andererseits darum, die Etappen für die Annahme des zukünftigen Klimaabkommens in Paris im Jahr 2015 festzulegen. Die Schweizer Delegation wird dafür plädieren, dass sich die Staaten auf Reduktionsziele verpflichten, ohne diese an Bedingungen zu knüpfen. Im zukünftigen Klimaregime sollten die Verpflichtungen der teilnehmenden Staaten rechtsverbindlich, klar, quantifizierbar und messbar sein sowie nach einheitlichen Regeln überprüft werden können.

Quelle: Text BAFU Schweiz, Oktober 2013

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