Klimawandel - Climate Change
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Klimakonferenz-COP25 Madrid 2019
COP25 Keine Marktregeln für Emissionsverminderungen im Ausland beschlossen
25. UN-Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation
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UNO Klimakonferenz COP25 in Madrid (Spanien) 2019
Schweiz
Abschluss der Klimakonferenz: eine Marktregeln für Emissionsverminderungen im Ausland beschlossen
Die Weltklimakonferenz COP25 fand vom 2. bis zum 15. Dezember 2019 in Madrid in Spanien statt. COP25 sollte ursprünglich in Santiago de Chile (Chile) stattfinden. Regierungsfeindliche Demonstrationen verhinderten den Anlass in Chile.
Die Weltklimakonferenz COP (UN Framework Convention on Climate Change Conference of the Parties) ist die grösste zwischenstaatliche Konferenz für Klimafragen.

Die 25. Klimakonferenz (COP25) in Madrid ist am 15. Dezember zu Ende gegangen. Wichtige Themen der COP25 waren robuste Umsetzungsregeln im Umgang mit Emissionsverminderungen, die im Ausland erreicht werden sowie im Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und Schäden. Es konnten keine Regeln für Marktmechanismen verabschiedet werden, die eine doppelte Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen ausschliessen. Die Schweiz bedauert diesen Entscheid und will sich nun, zusammen mit mehreren Partnerländern, zu ambitionierten Marktregeln verpflichten.

Die Schweiz hat sich an der COP25 für griffige Regelungen eingesetzt, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. Sie forderte insbesondere, dass Emissionsverminderungen im Ausland nicht mehrfach (dem Geber- und dem Empfängerland) angerechnet werden können, weil dies den Anspruch und die Wirksamkeit des Pariser Abkommens bedrohen würde.

Emissionsverminderungen im Ausland

Für Emissionsverminderungen im Ausland konnten keine Regeln verabschiedet werden. Der Verhandlungstext hätte es ermöglicht, robuste Regeln umzusetzen, welche die Grundsätze und den Anspruch des Pariser Abkommens für Artikel 6 sicherstellen. Er wurde jedoch von einer kleinen Gruppe von Schwellenländern abgelehnt. Die Arbeiten an diesen Regeln werden nächstes Jahr weitergeführt. Die Schweiz bedauert den Entscheid und hat sich gemeinsam mit anderen ambitionierten Partnerländern im Rahmen der «San José Prinzipien für hohe Ambition und Integrität» verpflichtet, robuste Regeln für den Handel mit Emissionszertifikaten anzuwenden. Dies, bis eine Einigung im Rahmen einer COP gefunden wird.
Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten

Die Länder haben sich an der COP25 darauf geeinigt, den Warschauer Mechanismus für den Umgang mit Schäden und Verlusten, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen (z.B. Überschwemmungen, Ernteausfälle) zu stärken. Der Mechanismus soll den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Ländern zur Verhütung solcher Ereignisse verbessern.

Transparenz

Die Berichterstattung und die Prüfung der Länderberichte sind wesentliche Bestandteile des Pariser Übereinkommens. Die Länder konnten sich an der COP25 nicht darauf einigen, wie sie über ihre Emissionsverminderungen und die Unterstützung, die sie dafür selber erhalten oder anderen Ländern geben, Bericht erstatten. Da die Transparenzregeln für das Vertrauen unter den Vertragsparteien grundlegend sind, ist dieses Resultat aus Sicht der Schweiz besorgniserregend. Die Länder haben nun noch bis 2020 Zeit, um sich auf solche Regeln zu einigen.

Die Schweiz hat an der COP25 im Rahmen des sog. «Multilateralen Assessment» über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Erreichung ihrer Klimaziele berichtet. Das Assessment ist ein wichtiges Element des Übereinkommens, um Transparenz über die Anstrengungen der Länder zur Emissionsverminderung zu schaffen.

Schweizer Beiträge zur Klimafinanzierung

An der Konferenz wurden die Zusagen von rund 9,8 Milliarden US-Dollar zur Wiederauffüllung des Green Climate Fund (GCF) begrüsst, welche die Länder im Oktober anlässlich der GCF-Geberkonferenz gemacht hatten Die Schweiz hat rund 150 Mio. US-Dollar für den Fonds zugesagt. Dieser stellt Gelder für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereit.

Die Schweiz hat an der Klimakonferenz zudem Beiträge an den Anpassungsfonds der Vereinten Nationen und ein Programm der Weltbank zum Ausbau der erneuerbaren Energien, das Scaling-up Renewable Energy Programme, im Umfang von insgesamt 31 Mio. Franken angekündigt. Mit diesen Beiträgen unterstreicht die Schweiz ihre Zusage, einen fairen Beitrag an die internationale Klimafinanzierung zu leisten.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, 15. Dezember 2019

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25. UN-Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 der Schweizer Delegation das Mandat für die 25. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP25) erteilt, die vom 2. bis zum 13. Dezember 2019 in Santiago de Chile (Chile) stattfindet. Die Schweiz setzt sich am Gipfel für klare Richtlinien ein, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens gewährleisten.

Das Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf weniger als 1,5 Grad zu begrenzen. Die Staaten müssen alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel erhöhen, Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Das Übereinkommen umfasst zudem Bestimmungen zur Anpassung an den Klimawandel und zu Unterstützungsmassnahmen, wie die Finanzierung und der Technologietransfer für Entwicklungsländer.

Wichtige Themen der 25. Klimakonferenz

Die Mehrheit der Regeln für die Umsetzung des Pariser Abkommens hat die COP24 letztes Jahr genehmigt. An der COP25 sind detaillierte Umsetzungsregeln zu den noch offenen Artikeln des Übereinkommens zu beschliessen. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung von Emissionsverminderungen, welche die Staaten durch Projekte im Ausland erzielen. Weiter sind Beschlüsse vorgesehen für den Umgang mit Verlusten und Schäden, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen.

Position der Schweiz: Einheitliche und griffige Regeln für alle Länder

Die Schweizer Delegation wird sich gemäss dem vom Bundesrat verabschiedeten Mandat für griffige Regelungen einsetzen, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. Die Delegation wird insbesondere unterstützen, dass Emissionsverminderungen im Ausland nicht mehrfach (dem Geber- und dem Empfängerland) angerechnet werden können, weil dies den Anspruch und die Effizienz des Pariser Abkommens bedrohen würde. Die Regelungen sollen auch sicherstellen, dass Auslandprojekte nicht, entgegen ihrem eigentlichen Zweck, negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Menschenrechte nach sich ziehen.

Am Rande der Klimakonferenz wird die Schweiz einen Anlass zur klimafreundlichen Ausrichtung der weltweiten Investitionen - ein Kernanliegen des Pariser Abkommens - durchführen.

Die Schweiz am Ministersegment der COP25

Während der zweiten Konferenzwoche treffen sich die Umweltministerinnen und -minister zu Gesprächen auf höchster politischer Ebene. Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU), vertritt die Schweiz an diesem Ministersegment. Die Schweizer Verhandlungsdelegation steht unter der Leitung von Umweltbotschafter Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales des BAFU. Die Delegation umfasst auch drei Vertreter der Zivilgesellschaft aus Klimaschutz- und Wirtschaftskreisen.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, 30. Oktober 2019

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