28. April 2021 Europäisches Parlament billigt Handels- und Kooperationsabkommen mit Vereinigtem Königreich
Das Parlament hat mit grosser Mehrheit für das Abkommen gestimmt, das die Regeln für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festlegt. Der Zustimmungsbeschluss wurde mit 660 Stimmen, 5 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen angenommen, während die begleitende Entschliessung, die die Bewertung des Abkommens und die Erwartungen des Parlaments darlegt, mit 578 Stimmen, 51 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen angenommen wurde. Die Abstimmung fand am Dienstag statt, die Ergebnisse wurden am Mittwoch bekanntgegeben.
Austritt ist „historischer Fehler", aber Abkommen wird „nachdrücklich begrüsst" In der von der Koordinierungsgruppe für das Vereinigte Königreich (UKCG) und der Konferenz der Präsidenten vorbereiteten Entschliessung begrüsst das Parlament nachdrücklich den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das die negativen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU abfedert. Den Austritt halten die Abgeordneten für einen „historischen Fehler", da kein Drittland dieselben Rechte und Vorteile haben kann wie ein Mitgliedstaat. Das Abkommen mit Nullkontingenten und Nullzollsätzen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird von den Abgeordneten positiv gesehen, und die Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb könnten als Modell für andere künftige Freihandelsabkommen dienen, fügen die Abgeordneten hinzu. Das Parlament ist mit den Bestimmungen u.a. zu Fischerei, Verbraucherrechten, Luftverkehr und Energie einverstanden. Die Abgeordneten bedauern jedoch, dass das Vereinigte Königreich das Abkommen nicht auf Aussenpolitik, Sicherheit und Entwicklungspolitik ausdehnen wollte und sich nicht am Austauschprogramm Erasmus+ beteiligen wollte. Frieden auf der Insel Irland Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Wahrung des Friedens auf der Insel Irland eines der Hauptziele des Parlaments bei der Vereinbarung der künftigen Beziehungen ist und verurteilen die jüngsten einseitigen Massnahmen des Vereinigten Königreichs, die gegen das Austrittsabkommen verstossen. Sie fordern die britische Regierung auf, „nach Treu und Glauben zu handeln" und die Bedingungen der von ihr unterzeichneten Abkommen vollständig umzusetzen, einschliesslich des Protokolls zu Irland/Nordirland, und auf der Grundlage eines gemeinsam mit der Europäischen Kommission aufgestellten Zeitplans anzuwenden. Parlament soll in die Überwachung einbezogen werden Die Abgeordneten betonen, dass das Parlament eine umfassende Rolle bei der Überwachung und Umsetzung des Abkommens spielen muss, auch indem es an einseitigen EU-Massnahmen im Rahmen des Abkommens beteiligt wird und seine Standpunkte berücksichtigt werden. Zitate „Die EU und das Vereinigte Königreich haben die Grundlage für eine Beziehung unter Gleichen geschaffen. Am wichtigsten ist, dass der heutige Tag ein Anfang und nicht das Ende ist. Wir haben uns in vielen wichtigen Bereichen geeinigt, etwa bei der Sicherung des gegenseitigen Marktzugangs und dem Aufbau guter Beziehungen im Handel. In der Aussenpolitik und bei den Austauschprogrammen im Bildungsbereich bleibt noch viel zu tun. Damit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten werden können, muss das Parlament eng eingebunden werden. Nur eine Partnerschaft, in der sich beide Seiten an ihre Verpflichtungen halten, hat eine Zukunft", sagte Andreas Schieder (S&D, AT), Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. „Die Ratifizierung des Abkommens ist kein Votum für blindes Vertrauen in die Absicht der britischen Regierung, unsere Abkommen in gutem Glauben umzusetzen. Vielmehr ist sie eine Absicherung der EU gegen weitere einseitige Abweichungen von dem, was gemeinsam vereinbart wurde. Das Parlament wird wachsam bleiben. Lassen Sie uns nun die Parlamentarische Partnerschaftsversammlung einberufen, um weiter Brücken über den Ärmelkanal zu bauen", sagte Christophe Hansen (EVP, LU), Berichterstatter des Ausschusses für internationalen Handel. Nächste Schritte Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Abkommen in Kraft treten, sobald der Rat es noch vor dem 30. April gebilligt hat.
Geografische Informationen Zur Europäischen Union (EU) gehören Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden. Das Vereinigte Königreich (Grossbritannien und Nordirland) hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Zum Euroraum gehören Belgien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Finnland.
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