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Das
reglementarische Ausscheiden aus dem Berufsleben mit Erreichen des AHV-Rentenalters
soll durch individuell vereinbarte flexible Lösungen bis zum endgültigen
Altersrücktritt ersetzt werden. Reglemente, Verträge, Gesamtarbeitsverträge
und andere Grundlagen sollen entsprechend angepasst werden. |
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Die
Unternehmen sollen die Altersstruktur ihrer Belegschaft kennen und in die
strategische Planung einbeziehen. Die Vorgesetzten und das Personalmanagement
sollen für die Thematik der älteren Mitarbeitenden sensibilisiert
und geschult werden. |
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Die
beruflichen Qualifikationen von älteren Mitarbeitenden sollen gezielt
gefördert und erhalten werden. Die besonderen Stärken älterer
Arbeitnehmenden wie Zuverlässigkeit, Erfahrung, Vorbildwirkung, Teamfähigkeit
usw. sollen erhalten und gezielt eingesetzt werden. |
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Arbeitsplätze
sollen so eingerichtet werden, dass sie den sich verändernden körperlichen
Voraussetzungen der Arbeitnehmenden Rechnung tragen. |
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Die
Unternehmen sollen eine Kultur des Lernens schaffen und unterstützen.
In einer Zeit, in der die Unternehmen den Arbeitsplatz nicht mehr in allen
Situationen garantieren können, ist es wichtiger geworden, die beruflichen
Fähigkeiten auch in einem anderen Unternehmen einsetzen zu können.
Das bedingt Weiterbildung, die auch über den reinen Bedarf am Arbeitsplatz
hinausgehen kann. |
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Weiterbildung
soll altersunabhängig erfolgen können. Das altersgerechte Lernen
soll gefördert werden, d.h. das Lernen soll dem Alter und der Lebens-
und Arbeitssituation angepasst werden. |
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Die
Einstellungspolitik soll konsequent altersneutral gestaltet werden. Erfahrung
und ausserberufliche Qualifikationen sollen mitberücksichtigt werden.
Altersdurchmischung soll zu einem wesentlichen Bestandteil der Personalpolitik
werden. |
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Die
Anstellungsbedingungen sollen konsequent altersneutral ausgestaltet werden.
Falsche Anreize und Hindernisse wie Dienstalterszulagen, höhere Sozialversicherungsprämien
usw. sollen vermieden werden. |
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Für
ältere Mitarbeitende sollen neue Arbeitsmodelle erarbeitet werden
wie:
- flexibler Altersrücktritt
- Altersteilzeit
- Staffettenmodell (stufenweises Abgeben von Aufgaben)
- Laufbahnreflexion/Sabbatical
- Weiterbildung/Umschulung für eine Karriere danach. |
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Die
Sozialpartner sollen den Anliegen der älteren Arbeitnehmenden in den
Gesamtarbeitsverträgen Rechnung tragen. Es wird empfohlen, die Firmen
aktiv über neue Erkenntnisse zu info rmieren und den Erfahrungsaustausch
zu ermöglichen. |
Um
den Arbeitgebern die Umsetzung dieser Empfehlungen zu erleichtern, hat
der Schweizerische Arbeitgeberverband auch gleichzeitig mit der "Altersstrategie"
besondere "Tipps für Arbeitgeber" formuliert, in welchen sich praktische
Hinweise für die verschiedenen angesprochenen Handlungsfelder finden.