Themen aus der Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie die Belt and Road Initiative Bundespräsident Ueli Maurer ist am Montag, 29. April 2019, vom chinesischen Präsidenten Xi Jinping zu einem Staatsbesuch empfangen worden. Im Zentrum des offiziellen Gesprächs standen die Weiterentwicklung der sehr guten Beziehungen zwischen der Schweiz und China, Themen aus der Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie die Belt and Road Initiative. Beide Seiten würdigten die guten bilateralen Beziehungen. Bundespräsident Maurer sprach mit Blick auf die Häufigkeit der Besuche und Diversität der Themen von einem historischen Höhepunkt. Die beiden Länder führen in rund 30 Bereichen bilaterale Dialoge, unter anderem zum Thema Menschenrechte, zu wissenschaftlichen Belangen und zu Finanz- und Steuerthemen.
Unterzeichnet wurde ein auf Finanz und Wirtschaft fokussiertes Memorandum of Understanding (MoU) im Kontext der Belt and Road Initiative (BRI). Ziel ist, dass die beiden Staaten die Zusammenarbeit bei Handel, Investitionen und Projektfinanzierung in Drittländern entlang der Routen der BRI ausbauen. Die Zusammenarbeit soll durch fünf zentrale Prinzipien geleitet werden: privates Kapital für private Projekte, nachhaltiger Umgang mit Schulden, Berücksichtigung von sozialen Auswirkungen, Kriterien zum Umweltschutz, Transparenz. Das MoU enthält entsprechend einen Katalog von Grundprinzipien für die Zusammenarbeit, konform mit internationalen Normen und der Gesetzgebung der betroffenen Länder und im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der UNO. Für die Zusammenarbeit sollen durch das MoU verschiedene Kooperationsplattformen unterstützt werden: Zum Austausch von Projektinformationen, zur Identifikation von gemeinsamen Interessen und zur Erleichterung der Kooperation zwischen den Unternehmen aus der Schweiz und China in Drittmärkten sollen Foren und Arbeitsgruppen für Unternehmen gefördert werden. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen dieser privaten Kooperationen soll eine Arbeitsgruppe mit betroffenen Behörden etabliert werden. Die Schweiz und China ermutigen zudem Initiativen zur Schaffung einer «BRI Competence-Building Platform» in der Schweiz für die beteiligten Akteure aus China und den Staaten, in denen Projekte mit Bezug zur BRI unternommen werden. Der Bundespräsident würdigte die Chancen der BRI für Entwicklung, Armutsbekämpfung und Frieden. Am Sonntag war Bundespräsident Maurer bereits von Premierminister Li Keqiang empfangen worden. Des Weiteren hatte er in China unter anderem Vize-Premierminister Liu He, Finanzminister Liu Kun und den Notenbankgouverneur Yi Gang getroffen. Zur offiziellen Schweizer Delegation zählten Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), und Staatssekretärin Daniela Stoffel, Direktorin des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), die das MoU zur BRI unterzeichneten. Die Wechselkursuntergrenze wird wahrscheinlich beibehalten werden müssen, um eine Aufwertung des Schweizer Franken zu verhindern und der akkommodierenden Geldpolitik bei der Verankerung positiver Inflationserwartungen zu helfen. Sollte sich das Wachstum weiter verlangsamen, besteht fiskalischer Spielraum für Konjunkturimpulse. Durch mehr Mittel für die Vorschulbildung und einen Anstieg des Anteils der Hochschulabsolventen würde das Produktivitätswachstum angekurbelt.
ZUR ENTWICKLUNG DER KOOPERATION IN DRITTMÄRKTEN haben das Eidgenössische Finanzdepartement und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission der Volksrepublik China (nachstehend gemeinsam «die Teilnehmer» und einzeln «der Teilnehmer» genannt) folgende Vereinbarung getroffen: 1. Die Teilnehmer beabsichtigen zusammenzuarbeiten, um Unternehmen aus ihren jeweiligen Ländern bei der gemeinsamen Erkundung von Möglichkeiten und dem Austausch von Projektinformationen in Drittmärkten im Zusammenhang mit der «Belt and Road Initiative» zu unterstützen. 2. Die Teilnehmer anerkennen, dass die Zusammenarbeit unternehmensgeleitet und markt-basiert, konform mit internationalen Praktiken und Normen sowie der Gesetzgebung und Politik der Länder, denen diese Zusammenarbeit zugutekommt, erfolgen sollte. Die Zusammenarbeit sollte auf wirtschaftlicher Tragfähigkeit und langfristigem nachhaltigem Wachstum, sozial und ökologisch nachhaltiger Entwicklung, gegenseitigem Nutzen, Konsens, Inklusivität, offenen und nichtdiskriminierenden Beschaffungsverfahren und gleichen Wettbewerbsbedingungen im Einklang mit den nationalen Entwicklungsprioritäten der betreffenden Länder und der gemeinsamen Verfolgung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UNO beruhen. 3. Die Teilnehmer bemühen sich, schweizerische und chinesische Unternehmen zu ermutigen, gemeinsam die Zusammenarbeit in Branchen und Regionen in Drittmärkten zu erkunden, die auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und weiterer Diskussionen über Pilotmärkte und Pilotprojekte identifiziert werden. 4. Die Teilnehmer bemühen sich, Geschäftsbanken und Policy-Banken, Versicherer und andere Finanzinstitute zu ermutigen, die Finanzierung der Zusammenarbeit in Drittmärkten von schweizerischen und chinesischen Unternehmen sowie der Infrastruktur und der Handelsfinanzierung in beiden Ländern zu prüfen. 5. Die Teilnehmer bemühen sich, bei Bedarf den Aufbau von Plattformen wie Arbeitsgruppen, Foren und Roundtables unter der Leitung von Unternehmen oder Branchenverbänden zu erleichtern, um Projektinformationen auszutauschen, spezifische Bereiche von gemeinsamem Interesse zu ermitteln und die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Unternehmen und Finanzinstituten zu erleichtern. Gegebenenfalls können die Teilnehmer auf Wunsch an solchen Plattformen mitwirken. 6. Die Teilnehmer bemühen sich, Initiativen zur Schaffung einer «Belt and Road Initiative competence-building platform» in der Schweiz zu fördern, die hochrangigen Amtspersonen und Führungskräften der Teilnehmer und von Drittländern als Instrument zum Aufbau von Kapazitäten in Bezug auf Risikomanagement, Project Governance und internationale Standards dient. 7. Die Teilnehmer beabsichtigen im Rahmen dieses Memorandums of Understanding eine schweizerisch-chinesische Arbeitsgruppe für die Zusammenarbeit in Drittmärkten ein-zusetzen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Zusammenarbeit in Drittmärkten zwischen Unternehmen aus beiden Ländern zu fördern. Die Treffen der Arbeitsgruppe sollen vorzugsweise im Anschluss an bestehende staatliche oder nichtstaatliche Austausche oder Dialoge stattfinden. Andere Regierungsstellen, Institutionen und Unternehmen können sich der Arbeitsgruppe bei Bedarf anschliessen. 8. Das Staatsekretariat für internationale Finanzfragen des Eidgenössischen Finanzdepartements und das Staatssekretariat für Wirtschaft des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie die Abteilung für Auslandskapital und Überseeinvestitionen der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission der Volksrepublik China werden als Kontaktstelle für die Umsetzung der in diesem Memorandum of Understanding vorgesehenen Tätigkeiten dienen, innerhalb ihres ordentlichen Budgets ohne zusätzliche Kosten für die Teilnehmer. 9. Dieses Memorandum of Understanding stellt keinen Staatsvertrag dar, der zu völker-rechtlichen Verpflichtungen führen kann. Keine Bestimmung dieses Memorandums of Understanding ist als rechtliche Pflicht oder rechtlich verbindliche Zusage der Teilnehmer zu verstehen und zu erfüllen. Das Memorandum of Understanding wird am Tag der Unterzeichnung wirksam und bleibt gültig, es sei denn, ein Teilnehmer beendet es schriftlich, vorzugsweise sechs Monate im Voraus. Unterzeichnet in Peking am 29. April 2019 in zwei Urschriften, jede in deutscher, chinesischer und englischer Sprache. Bei unterschiedlicher Auslegung hat der englische Wortlaut Vorrang.
|