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Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK
Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
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Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
HarmoS-Konkordat Verabschiedung HarmoS-Konkordat Koordination der Sprachen
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HarmoS-Konkordat einstimmig verabschiedet
Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 14. Juni 2007 ein neues schweizerisches Schulkonkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) einstimmig verabschiedet.

Das Konkordat geht nun in die kantonalen Beitrittsverfahren. Die beitretenden Kantone verpflichten sich dazu, Strukturen und Ziele der obligatorischen Schule anzugleichen.

Das verabschiedete Konkordat enthält alle Kernpunkte der Vernehmlassungsversion. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zur Koordination des Sprachenunterrichts und eine Ausnahmebestimmung für die Schulstruktur im Kanton Tessin. Wird das Konkordat im Verlauf des kommenden Jahres von zehn Kantonen ratifiziert, dann hat die Umsetzung spätestens auf 2014/2015 zu erfolgen. Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben am 14. Juni 2007 das Konkordat in 2. Lesung beraten. In Fortschreibung der hohen Zustimmung, welche das HarmoS-Konkordat in der Vernehmlassung bei allen Kantonsregierungen fand, konnte das Konkordat bereits an der gleichen Sitzung verabschiedet werden.

Koordination des Sprachenunterrichts Neu verankern die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren ihren Sprachenbeschluss vom März 2004 verbindlich in einem Konkordat:

eine erste Fremdsprache wird spätestens ab dem heutigen 3. Schuljahr (neu 5. Schuljahr) unterrichtet,
eine zweite spätestens ab dem heutigen 5. Schuljahr (neu 7. Schuljahr). Das sind eine zweite Landessprache und Englisch. In beiden sind per Ende der obligatorischen Schule vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Die hier beschriebene Situation wird bereits grossflächig umgesetzt, die Reihenfolge der Fremdsprachen basiert auf regionalen Vereinbarungen.

Für die Zukunft der obligatorischen Schule in der Schweiz heisst das:

Schuleintritt mit erfülltem 4. Altersjahr und an das Kind angepasste Lernmöglichkeiten ab diesem Zeitpunkt, die Sekundarstufe dauert drei Jahre, national verbindliche Bildungsstandards, sprachregionale Lehrpläne, Blockzeiten auf der Primarschulstufe und ein Angebot an bedarfsgerechten Tagesstrukturen.

Umsetzung von Art. 62 Bundesverfassung Seit dem 21. Mai 2006 sind die Kantone per Verfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln, je nach Bildungsstufe betrifft diese Bestimmung Bund und Kantone zusammen (Art. 62 Abs. 4 BV). Das HarmoS-Konkordat erfüllt alle diese Vorgaben für die obligatorische Schule. Es harmonisiert erstmals national die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen sowie deren übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert. Die wichtigsten Inhalte des HarmoS-Konkordats

Einheitliche Strukturen: Der obligatorische Schuleintritt erfolgt mit erfülltem 4. Altersjahr (heute erfülltes 6. Altersjahr) und wird verbunden mit einer Individualisierung und Flexibilisierung des Lernens. Die Primarschule inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe dauert acht Jahre, die Sekundarstufe drei Jahre. Was den übergang von der Primarschule in die Sekundarstufe I betrifft, haben heute die Kantone AG, BL, NE, TI (5/4) sowie BS und VD (4/5) eine andere Struktur. Neu enthält das HarmoS-Konkordat eine Ausnahmebestimmung für den Kanton Tessin. Dieser kann von der Vorgabe der dreijährigen Sekundarstufe um ein Jahr abweichen und seine vierjährige "scuola media" beibehalten.

Einheitliche Ziele: Erstmals wird auf gesamtschweizerischer Ebene festgelegt, in welchen Fach-bereichen jedes Kind während der obligatorischen Schule eine Grundbildung erhalten soll. Künftig wird es nur noch einen Lehrplan pro Sprachregion geben. Die Lehrmittel werden sprachregional koordiniert. Lehrpläne und Lehrmittel richten sich an den nationalen EDK-Bildungsstandards aus.

Einführung von Instrumenten für die Qualitätssicherung und -entwicklung auf nationaler Ebene: Auf nationaler Ebene werden verbindliche Bildungsstandards vorgegeben und deren Erreichung überprüft. Im Rahmen eines zyklischen Bildungsmonitorings lassen Bund und Kantone umfassende Informationen zum Bildungssystem erheben. Diese sollen als Basis für Steuerungsentscheide dienen.

Organisation des Schultages: Die beitretenden Kantone verpflichten sich zur Organisation der Unterrichtszeit in Blockzeiten auf Primarschulstufe und zum Angebot von bedarfsgerechten Tagesstrukturen. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und in der Regel beitragspflichtig. Die Organisation von Tagesstrukturen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Familien- und Sozialpolitik.

Das weitere Vorgehen

Das HarmoS-Konkordat geht nun in die kantonalen Beitrittsverfahren. Die kantonalen Parlamente entscheiden über den Beitritt ihres Kantons zu diesem Konkordat. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn zehn Kantone beigetreten sind. Das dürfte Ende 2008 der Fall sein. Ab diesem Zeitpunkt haben die Kantone sechs Jahre Zeit, ihre Strukturen anzupassen (Einschulung, Dauer der Schulstufen) und die Bildungsstandards anzuwenden. Wird das Konkordat bis 2008 von zehn Kantonen ratifiziert, dann hat die Umsetzung spätestens auf 2014/2015 zu erfolgen (6-jährige übergangsfrist).

Quelle: EDK 15. Juni 2007
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Quelle: Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK
Harmonisierung der obigatorischen Schule Schweiz HarmoS
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Weitere Informationen
Reformen auf nationaler Ebene Harmonisierung
Qualitätsmanagement Qualitätskontrolle
Bildungsstandard
Lehrplan 21: Lehrplan für die Volksschule
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EDK Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
HarmoS Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat)
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