Erziehungsdirektoren-Konferenz
EDK |
Harmonisierung
der obligatorischen Schule (HarmoS) |
Harmonisierung
der obligatorischen Schule (HarmoS) |
HarmoS-Konkordat
einstimmig verabschiedet |
Die
Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK) hat am 14. Juni 2007 ein neues schweizerisches Schulkonkordat über
die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) einstimmig
verabschiedet. |
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Das
Konkordat geht nun in die kantonalen Beitrittsverfahren. Die beitretenden
Kantone verpflichten sich dazu, Strukturen und Ziele der obligatorischen
Schule anzugleichen.
Das
verabschiedete Konkordat enthält alle Kernpunkte der Vernehmlassungsversion.
Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zur Koordination des Sprachenunterrichts
und eine Ausnahmebestimmung für die Schulstruktur im Kanton Tessin.
Wird
das Konkordat im Verlauf des kommenden Jahres von zehn Kantonen ratifiziert,
dann hat die Umsetzung spätestens auf 2014/2015 zu erfolgen.
Die
26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben am 14. Juni
2007 das Konkordat in 2. Lesung beraten. In Fortschreibung der hohen Zustimmung,
welche das HarmoS-Konkordat in der Vernehmlassung bei allen Kantonsregierungen
fand, konnte das Konkordat bereits an der gleichen Sitzung verabschiedet
werden.
Koordination
des Sprachenunterrichts
Neu
verankern die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren ihren
Sprachenbeschluss vom März 2004 verbindlich in einem Konkordat:
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eine
erste Fremdsprache wird spätestens ab dem heutigen 3. Schuljahr (neu
5. Schuljahr) unterrichtet,
eine
zweite spätestens ab dem heutigen 5. Schuljahr (neu 7. Schuljahr).
Das sind eine zweite Landessprache und Englisch. In beiden sind per Ende
der obligatorischen Schule vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Die hier
beschriebene Situation wird bereits grossflächig umgesetzt, die Reihenfolge
der Fremdsprachen basiert auf regionalen Vereinbarungen. |
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Für
die Zukunft der obligatorischen Schule in der Schweiz heisst das:
Schuleintritt
mit erfülltem 4. Altersjahr und an das Kind angepasste Lernmöglichkeiten
ab diesem Zeitpunkt, die Sekundarstufe dauert drei Jahre, national verbindliche
Bildungsstandards, sprachregionale Lehrpläne, Blockzeiten auf der
Primarschulstufe und ein Angebot an bedarfsgerechten Tagesstrukturen.
Umsetzung
von Art. 62 Bundesverfassung
Seit
dem 21. Mai 2006 sind die Kantone per Verfassung verpflichtet, wichtige
Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln, je nach Bildungsstufe
betrifft diese Bestimmung Bund und Kantone zusammen (Art. 62 Abs. 4 BV).
Das
HarmoS-Konkordat erfüllt alle diese Vorgaben für die obligatorische
Schule. Es harmonisiert erstmals national die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen
sowie deren übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen
Lösungen bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert.
Die
wichtigsten Inhalte des HarmoS-Konkordats
Einheitliche
Strukturen: Der obligatorische Schuleintritt erfolgt mit erfülltem
4. Altersjahr (heute erfülltes 6. Altersjahr) und wird verbunden mit
einer Individualisierung und Flexibilisierung des Lernens. Die Primarschule
inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe dauert acht Jahre, die Sekundarstufe
drei Jahre. Was den übergang von der Primarschule in die Sekundarstufe
I betrifft, haben heute die Kantone AG, BL, NE, TI (5/4) sowie BS und VD
(4/5) eine andere Struktur. Neu enthält das HarmoS-Konkordat eine
Ausnahmebestimmung für den Kanton Tessin. Dieser kann von der Vorgabe
der dreijährigen Sekundarstufe um ein Jahr abweichen und seine vierjährige
"scuola media" beibehalten.
Einheitliche
Ziele: Erstmals wird auf gesamtschweizerischer Ebene festgelegt, in welchen
Fach-bereichen jedes Kind während der obligatorischen Schule eine
Grundbildung erhalten soll. Künftig wird es nur noch einen Lehrplan
pro Sprachregion geben. Die Lehrmittel werden sprachregional koordiniert.
Lehrpläne und Lehrmittel richten sich an den nationalen EDK-Bildungsstandards
aus.
Einführung
von Instrumenten für die Qualitätssicherung und -entwicklung
auf nationaler Ebene: Auf nationaler Ebene werden verbindliche Bildungsstandards
vorgegeben und deren Erreichung überprüft. Im Rahmen eines zyklischen
Bildungsmonitorings lassen Bund und Kantone umfassende Informationen zum
Bildungssystem erheben. Diese sollen als Basis für Steuerungsentscheide
dienen.
Organisation
des Schultages: Die beitretenden Kantone verpflichten sich zur Organisation
der Unterrichtszeit in Blockzeiten auf Primarschulstufe und zum Angebot
von bedarfsgerechten Tagesstrukturen. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist
fakultativ und in der Regel beitragspflichtig. Die Organisation von Tagesstrukturen
erfolgt in Zusammenarbeit mit der Familien- und Sozialpolitik.
Das
HarmoS-Konkordat geht nun in die kantonalen Beitrittsverfahren. Die kantonalen
Parlamente entscheiden über den Beitritt ihres Kantons zu diesem Konkordat.
Das Konkordat tritt in Kraft, wenn zehn Kantone beigetreten sind. Das dürfte
Ende 2008 der Fall sein. Ab diesem Zeitpunkt haben die Kantone sechs Jahre
Zeit, ihre Strukturen anzupassen (Einschulung, Dauer der Schulstufen) und
die Bildungsstandards anzuwenden. Wird das Konkordat bis 2008 von zehn
Kantonen ratifiziert, dann hat die Umsetzung spätestens auf 2014/2015
zu erfolgen (6-jährige übergangsfrist).
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Quelle:
EDK 15. Juni 2007 |
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Externe
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EDK Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
HarmoS Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) |
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