Schule Schweiz
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Schule und Bildung
Bildungsraum Schweiz: Nationale Bildungsziele
Bildungsraum Schweiz - Harmonisierurung
Ziele für den Bildungsraum Schweiz 2015
Bestätigung und Erweiterung der Ziele
Erklärung 2015 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen 2015
Bildungsraum Erste nationale Bildungsziele 2011
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Bildungsraum Schweiz
Ziele für den Bildungsraum Schweiz
Bestätigung und Erweiterung

Bund (WBF) und Kantone (EDK) bestätigen und erweitern die bildungspolitischen Ziele, die sie erstmals 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Die Mehrheit der 2011 auf lange Sicht angelegten Ziele bleibt aktuell, dazu gehört das Ziel, 95% der Jugendlichen zu einem Abschluss der Sekundarstufe II zu führen. Eine der neuen Schwerpunktsetzungen betrifft die Tertiärstufe. Bund und Kantone sprechen sich da.für aus, die bestehende erfolgreiche Ausdifferenzierung auf dieser Stufe mit universitären Hochschulen, Fachhochschulen und höherer Berufsbildung zu erhalten und wo nötig zu stützen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Stärkung der höheren Berufsbildung.

Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs. 1). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, haben Bund und Kantone das Bildungsmonitoring aufgebaut. Gestützt auf das aktuelle Wissen zum Bildungssystem (nationaler Bildungsbericht) und mit einer Gesamtsicht auf das System haben sie 2011 erstmals gemeinsame bildungspolitische Ziele für den Bildungsraum Schweiz festgelegt, die - in einer langfristigen Optik - auf eidgenössischer respektive interkantonaler Ebene anzugehen sind. Vier Jahre später bestätigen das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ihre strategischen Leitsätze und gemeinsamen Ziele für eine kohärente und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Bildungssystems Schweiz. Gleichzeitig erweitern sie - gestützt auf den Bildungsbericht 2014 - diese Zielsetzungen.

Folgende Ziele behalten ihre Gültigkeit:

• Harmonisierung der obligatorischen Schule: Das ist ein laufender und bereits weit fortgeschrittener Prozess in den Kantonen. Im Sommer 2015 werden die Kantone Bilanz ziehen.

• Erhöhung der Abschlussquote der Sekundarstufe II auf 95 %: Die angestrebte Abschlussquote von 95 % wird von den in der Schweiz geborenen 26-bis 35-jährigen Erwachsenen - unabhängig von ihrer Nationalität - bereits übertroffen. Weitere Anstrengungen bleiben bei Jugendlichen notwendig, welche die Schule nicht oder nicht vollständig in der Schweiz durchlaufen haben. Im März 2015 haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt, zusammen mit den nationalen Lehrerverbänden, ihr Commitment für diese Bemühungen erneuert.

• Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Zugangs zur Universität mit gymnasialer Maturität: Im Zentrum der Massnahmen steht ein Projekt zur Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden. Die EDK wird im Mai 2015 Vorschläge für basale Studierkompetenzen in eine Anhörung geben.

Neu aufgenommene bzw. weiterentwickelte Zielsetzungen:

• Eine neue Fragestellung sind Studienabbrüche an den Universitäten. Mit Blick auf abzuleitende Massnahmen werden die Gründe für die häufig vorkommenden Studienwechsel und -abbrüche anhand von Indikatoren ermittelt. In den letzten Jahren haben über ein Viertel der jungen Erwachsenen, die ein Studium an einer Schweizer Universität beginnen, die Universität nach einigen Jahren ohne Abschluss verlassen.

• Das Ziel "Internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse der höheren Berufsbildung" von 2011 wurde erweitert. Die Tertiärstufe wird als Ganzes (Universitäten, Fachhochschulen, höhere Berufsbildung) angeschaut, und die bestehende erfolgreiche Ausrichtung dieser unterschiedlichen, aber gleichwertigen Bildungswege soll gestützt werden. Die Stärkung der höheren Berufsbildung bleibt ein wichtiges Thema. Zu nennen sind die vom Bundes.rat im Januar 2015 in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesänderung zur Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen oder die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV), der mittlerweile fast alle Kantone beigetreten sind und durch welche die Freizügigkeit für die Studierenden verbessert wird.

• Als Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels sind das erweiterte Ziel 6 (Ein-, Um-und Wiedereinstiege im ganzen Bildungssystem fördern) und das neu aufgenommene Ziel 7 (Berufs-und Studienberatung) zu verstehen. Einerseits geht es um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln möchten. Andererseits geht es um eine Optimierung der Berufs-, Studien-und Laufbahnberatung. Die im SBFI-Grundlagenbericht "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" empfohlenen Massnahmen werden zurzeit verbundpartnerschaftlich umgesetzt.

Aus den gemeinsamen Zielen leiten WBF und EDK konkrete Massnahmen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich ab. Die Erreichung der Ziele und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen werden im nächsten Bildungsbericht Schweiz (Ausgabe 2018) thematisiert.

Weiter bezeichnen WBF und EDK in der Erklärung 2015 Bereiche, in denen in den nächsten Jahren in besonderer Weise eine Zusammenarbeit von Bund und Kantonen erforderlich sein wird. Stichworte dazu sind die Förderung der Landessprachen, die schulische und ausser.schulische MINT-Förderung, der Einsatz für politische Bildung oder die Sicherstellung von familienergänzenden Betreuungsangeboten.

Quelle: Text Staatssekretariat für Bildung und Forschung WBF, Mai 2015

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Erklärung 2015 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen
Erklärung 2015 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz

Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs. 1 BV). Eines der Instrumente zur Erreichung dieses Verfassungsziels ist der von Bund und Kantonen gemeinsam getragene und langfristig angelegte Bildungsmonitoringprozess. Der alle vier Jahre erscheinende Bildungsbericht Schweiz ist ein Ergebnis dieses Prozesses.

Vor vier Jahren haben Bund und Kantone in der Erklärung 2011 erstmals gemeinsame bildungspolitische Ziele für die Zukunft des Bildungsraums Schweiz festgelegt, die auf der Auswertung des ersten nationalen Bildungsberichts basierten. Die Ziele der Erklärung 2011 haben nach wie vor Gültigkeit. Sie wurden aber im Lichte des zweiten nationalen Bildungsberichts 2014 revidiert und in die vorliegende Erklärung 2015 überführt.

I. Strategische Leitsätze

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verständigen sich auf wenige konkrete und überprüfbare Ziele für das laufende Jahrzehnt. Im Fokus stehen strategische Ziele, zu deren Erreichung die gesamtschweizerische Ebene einen Beitrag leisten kann oder deren Erreichung nur auf der gesamtschweizerischen Ebene gewährleistet werden kann. Dies ist durch koordiniertes Handeln von Bund und Kantonen (interkantonale Ebene/EDK) möglich oder durch das Handeln der einzelnen Akteure in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich - so beispielsweise für den Hochschulbereich die Schweizerische Hochschulkonferenz.

Die Behörden von Bund und Kantonen orientieren sich bei der Umsetzung von Artikel 61a Absatz 1 der Bundesverfassung an folgenden Leitsätzen:

• Sie handeln mit einer Gesamtsicht auf das System.

• Sie stützen sich auf Erkenntnisse aus Forschung und Statistik.

• Sie berücksichtigen die Besonderheiten eines mehrsprachigen Landes.

• Sie setzen sich ein für die gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung allgemeinbildender und berufsbezogener Bildungswege und deren internationale Anschlussfähigkeit, also für das duale Berufsbildungssystem, das als Erfolgsmodell der Schweiz gilt, wie für die akademische Exzellenz und die Forschungszusammenarbeit.

• Sie setzen sich dafür ein, dass die vorhandenen Chancen und Potenziale für die Individuen und die Gesellschaft als ganze bestmöglich genutzt werden können. Ein erfolgreiches Bildungssystem bietet den Menschen die Chance, ihre Eigenständigkeit zu entwickeln und erfolgreich zu sein. Ausserdem fördert es eine zukunftsgerichtete gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz.

II. Gemeinsame Ziele

1. Für den Bereich der obligatorischen Schule sind das Eintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer der Bildungsstufen sowie die Übergänge vereinheitlicht und die Ziele harmonisiert.
Für die Harmonisierung der Ziele sind insbesondere

a. nationale Bildungsziele in Form von Grundkompetenzen in den Fachbereichen Schulsprache, zweite Landessprache und Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften verabschiedet,

b. auf sprachregionaler Ebene erarbeitete Lehrpläne in Anwendung, die sich an diesen Grundkompetenzen orientieren.

Die Verfassung verpflichtet die Kantone, die genannten Eckwerte zu vereinheitlichen und die Ziele zu harmonisieren. Die in der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vorgelegten Lösungen und Instrumente erlauben es, dieses Ziel zu erreichen. Die Umsetzung obliegt den Kantonen. Im Jahr 2015 wird die EDK Bilanz der Harmonisierung der kantonalen Schulsysteme und der Ziele und Übergänge ziehen.

2. 95 % aller 25-Jährigen verfügen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II.

Dieses Ziel wurde bereits 2006 mit den Leitlinien zum Nahtstellenprojekt von Kantonen, Bund und Organisationen der Arbeitswelt definiert. Der Bildungsbericht 2014 zeigt auf, dass das Ziel bei Jugendlichen, die in der Schweiz geborenen sind, weitgehend erreicht ist. Handlungsbedarf besteht hingegen nach wie vor bei Jugendlichen, die das Schulsystem nicht vollständig in der Schweiz durchlaufen haben. Sie bleiben deutlich häufiger ohne nachobligatorischen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Zur Erreichung des Ziels ist neben den Anstrengungen im Bildungssystem die interinstitutionelle Zusammenarbeit zentral.

3. Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur ist langfristig sichergestellt.

Mit dem gymnasialen Maturitätsausweis wird die allgemeine Hochschulreife mit dem Anrecht auf einen prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen erworben. Die Bildungsberichte 2010 und 2014 weisen jedoch auf Lücken der Studierfähigkeit einzelner Maturandinnen und Maturanden hin. Gestützt auf vorliegende Erkenntnisse und Studien werden Massnahmen geprüft, welche die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden und damit den allgemeinen Hochschulzugang mit gymnasialer Matur sicherstellen.

4. Die Profile der Angebote auf der Tertiärstufe sind geschärft.

Die Diversität der allgemeinbildenden und berufsbezogenen Ausbildungen auf Sekundarstufe II findet auf der Tertiärstufe ihre Fortsetzung. Alle Tertiärausbildungen sowohl im Hochschulbereich wie auch in der Höheren Berufsbildung haben ihre je eigenen Charakteristiken, die es zu stärken gilt. Mit dem Ziel einer optimalen Kombination von Qualifikationen für Wirtschaft und Gesellschaft, der klaren gegenseitigen Abgrenzung und gleichzeitigen Erhöhung der Durchlässigkeit schärfen Bund und Kantone die Profile dieser Angebote und tragen so zur Sicherung des Nachwuchses bei. Zur Förderung der Nachwuchskräfte in Forschung und Lehre hat der Bundesrat in einem Bericht mögliche Massnahmen dargelegt, deren Umsetzung nun primär Sache der Hochschulen ist.

5. Es sind Massnahmen definiert, die zur Reduktion der Anzahl Studienabbrüche an den Universitäten beitragen.

Der Bildungsbericht 2014 weist auf eine hohe Quote von Studienabbrüchen und von Studien-wechseln an universitären Hochschulen hin. Die Schweiz hat eine im internationalen Vergleich tiefe Maturitätsquote. Von den gymnasialen Maturandinnen und Maturanden beginnen knapp 80 % ein Studium an einer Schweizer Universität. Von den Maturanden, die ein Universitätsstudium beginnen, machen etwas mehr als die Hälfte einen Masterabschluss (Regelabschluss der Universitäten). Nationale und internationale Studien deuten darauf hin, dass das Risiko eines Studienabbruchs von zahlreichen Faktoren abhängt. Anhand von Indikatoren sollen die Ursachen der Studienwechsel und -abbrüche ermittelt und anschliessend Massnahmen definiert werden.

6. Im ganzen Bildungssystem werden Ein-, Um-und Wiedereinstiege gefördert.

Die demographische Entwicklung und der Entscheid, die Zuwanderung von Arbeitskräften zu reduzieren, fordern eine verstärkte Nutzung aller Potentiale im Bildungssystem. Den zunehmend flexibeln Laufbahngestaltungen mit Neuorientierungen, Familienphasen und Wiedereinstiegen muss dabei Rechnung getragen werden. Basierend auf der neuen gesetzlichen Grundlage zur Weiterbildung ist die angemessene Anrechnung und Anerkennung der auf unterschiedliche Art und Weise erworbenen Kompetenzen ein gemeinsames Ziel. Die Rahmenbedingungen für die Zulassung sur dossier, für die Anrechnung von Weiterbildung und informeller Bildung an formale Bildungsabschlüsse (Validierung von Bildungsleistungen) sowie für erwachsenengerechte Bildungsgänge und Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (Berufsabschluss für Erwachsene) sind zu optimieren, damit die soziale und wirtschaftliche Integration verbessert und Chancen für weitere Bildungskarrieren eröffnet werden können. Die Eigeninitiative zum lebenslangen Lernen kann damit verstärkt werden.

7. Die Berufs-und Studienwahl ist verbessert. Bei der Berufs-und Studienwahl spielen neben Interesse und Talent auch andere Determinanten eine wichtige Rolle. Die Wahl ist auch vom Hintergrund der Eltern und - insbesondere in den Bildungsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie Gesundheit - geschlechtsspezifisch geprägt. Dies lässt mögliche Talente und Fachkräfte für Wirtschaft und Gesellschaft unentdeckt. Es werden Massnahmen erarbeitet, die dazu führen sollen, dass die Berufs-und Studienwahl vermehrt von Talent und Potenzial der Jugendlichen sowie von der Situation am Arbeitsmarkt und weniger von geschlechtstypischen Mustern und dem Bildungshintergrund der Eltern geprägt wird.

III. Herausforderungen mit verstärkter Zusammenarbeit meistern

Die Bundesverfassung verpflichtet Kantone und Bund sowie die Kantone untereinander zur Zusam.menarbeit im Bildungsbereich (Art. 61a Abs. 2 BV). In den nächsten Jahren steht die Lösung von Problemen an, die in besonderer Weise eine Zusammenarbeit nötig machen.

(1)
In einem mehrsprachigen Land kommt der Koordination und der Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts und dem Austausch zwischen den Sprachregionen ein besonderes Gewicht zu. In Umsetzung des Sprachengesetzes und im Rahmen gemeinsamer Anstrengungen für die Landessprachen sensibilisieren Bund und Kantone die Bevölkerung für den Wert der Mehr.sprachigkeit unseres Landes, fördern gemeinsam den schulischen Austausch, stärken die mehr.sprachige Bildung und unterstützen mit dem Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit an der Universität Freiburg eine wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit.

(2)
Um dem Fachkräftemangel in den Bereichen MINT und im Gesundheitsbereich entgegenzuwirken, ist es ein gemeinsames Anliegen von Bund und Kantonen, dass auf allen Bildungsstufen das entsprechende Interesse geweckt und gefördert wird. Die Koordination der zahl.reichen Initiativen und Aktivitäten in diesen Bereichen schafft die Voraussetzung, dass die Angebote besser aufeinander abgestimmt und Synergien genutzt werden können.

(3)
Für die Qualität des Unterrichts auf allen Bildungsstufen sind gut ausgebildete Lehrpersonen zentral. Sie müssen in genügender Anzahl ausgebildet werden, was auch die Entwicklung neuer Ausbildungszugänge und -formen nötig macht. Der Aufbau der Fachdidaktikzentren soll voran.getrieben und die Forschung der Fachdidaktik gefördert werden.

(4)
Für die Entwicklung eines zukunftsverantwortlichen Denkens, eines eigenständigen sozialen, ökologischen, politischen und wirtschaftlichen Urteilsvermögens sowie der Fähigkeit, am politischen Geschehen des demokratischen Gemeinwesens teilnehmen zu können, ist Bildung von besonderer Bedeutung. Die zu diesem Zweck zu fördernde Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung und politische Bildung (éducation à la citoyenneté) bedingen die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen auf allen Bildungsstufen.

(5)
Das gemeinsame Ziel, das inländische Fachkräftepotential auszuschöpfen, fordert die Kantone auch bei der Sicherstellung von familienergänzenden Betreuungsangeboten im frühkindlichen und im schulergänzenden Bereich. Der Bildungsbericht 2014 zeigt auf, dass Angebote im früh.kindlichen Bereich positive Effekte auf die kognitive und nichtkognitive Entwicklung insbesondere benachteiligter Kinder zeigen. Verschiedene Politikbereiche greifen bei der Kinderbetreuung ineinander: Die Sozial-und Familienpolitik spielt ebenso eine Rolle wie die Bildungs-und Integrationspolitik. Auf Bundesebene wird das Thema insbesondere im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung und der Fachkräfteinitiative bearbeitet. Die Diversität der Beteiligten, die auf allen drei Staatsebenen tätig sind, macht eine verstärkte Zusammenarbeit notwendig.

Quelle: Text Staatssekretariat für Bildung und Forschung WBF, Mai 2015

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