Schule Schweiz
Schule Schweiz - Bildung Schweiz
Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK
end
Bildungsraum Schweiz: Nationale Bildungsziele
Bildungsraum Schweiz - Harmonisierurung
EDK Erste nationale Bildungsziele 2011
Schulharmonisierung auf föderalistischem Weg 2011
Ziele für den Bildungsraum Schweiz 2011
Dokumente Bildungsziele - Grundkompetenzen
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Lehrplan 21 Lehrplan für die Volksschule
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Bildungsraum Schweiz
EDK legt die ersten nationalen Bildungsziele fest

Die EDK legt erstmals gemeinsame Bildungsziele für die obligatorische Schule fest. 2015 will die EDK eine abschliessende Bilanz ziehen, wie gut die Harmonisierung der obligatorischen Schule Schweiz erreicht ist. Die Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen und der wichtigsten Strukturen der Volksschule ist seit 2006 ein Verfassungsauftrag an die Kantone.

Nationale Bildungsziele: in vier Fächern zu erreichende Grundkompetenz

Die EDK hat an ihrer Plenarversammlung vom 16. Juni 2011 in Bern die ersten nationalen Bildungsziele frei gegeben. Diese beschreiben, welche Grundkompetenzen die Schülerinnen und Schüler in der Schulsprache, in den Fremdsprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften erwerben sollen. Die Freigabe erforderte eine Zustimmung von zwei Dritteln der EDK-Mitglieder. Diese Mehrheit wurde an der Sitzung vom 16. Juni 2011 für alle vier Fachbereiche klar erreicht.

Damit geht ein wichtiges Projekt der EDK zu Ende. Fachleute aus Wissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis haben in mehrjähriger Arbeit die Grundlagen für die nationalen Bildungsziele erarbeitet. Alle Sprachregionen waren vertreten. In einer mehrmonatigen Anhörung bei allen Kantonen und weiteren Fachkreisen (Januar bis Juli 2010) sind die Vorschläge für nationale Bildungsziele auf eine hohe Akzeptanz gestossen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in eine Überarbeitung der Grundkompetenzen eingeflossen.

Es ist nicht gedacht, dass die Lehrpersonen direkt mit diesem Instrument arbeiten. Die Grundkompetenzen richten sich in erster Linie an Fachleute, welche Lehrpläne, Lehrmittel oder Beurteilungsinstrumente erarbeiten. Sie werden als Zielvorgaben in die bestehenden (Plan d'études romand) oder geplanten (Lehrplan 21 für die Deutschschweiz, Tessiner Lehrplan) sprachregionalen Lehrpläne einfliessen.

Zwischenbilanz zur Harmonisierung der obligatorischen Schule fällt positiv aus

Im Mai 2006 hat das Schweizer Stimmvolk und haben alle Stände sehr deutlich Ja gesagt zu den revidierten Bildungsartikeln in der Bundesverfassung (86% Zustimmung). Seither sind die Kantone per Bundesverfassung in der Pflicht, die wichtigsten Strukturen und Ziele der obligatorischen Schule schweizweit anzugleichen. Wie diese Harmonisierung zu erfolgen hat, dafür haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren das HarmoS-Konkordat (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule) erarbeitet. 2007 hat die EDK dieses Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.

Die Lösungen des HarmoS-Konkordats haben seither auf demokratischem Weg eine klare Mehrheit gefunden. 15 Kantone sind dem Konkordat durch Entscheid des kantonalen Parlaments oder durch einen kantonalen Volksentscheid beigetreten. In diesen Kantonen leben 76.4% der Wohnbevölkerung. Sieben Kantone haben den Beitritt abgelehnt, vier haben den Entscheid aufgeschoben.

Für die landesweite Harmonisierung gemäss Bundesverfassung (Art. 62 Abs. 4) sind demnach grundsätzlich die Lösungen des Konkordats massgeblich. Das betrifft:

Strukturen: zwei Jahre obligatorischer Kindergarten und gemeinsamer Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten (31. Juli); die Primarschule inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe dauert acht Jahre, die Sekundarstufe I drei Jahre.

Ziele: Anwendung von nationalen Bildungszielen (Grundkompetenzen für vier Fachbereiche liegen vor) und sprachregionalen Lehrplänen (Lehrplan 21 für die Deutschschweiz, Plan d'études romand und Tessiner Lehrplan). Über die Einführung des Lehrplans 21 werden die deutschsprachigen Kantone nach heutiger Planung per 2014 entscheiden; an der Erarbeitung des Lehrplans beteiligen sich alle deutschsprachigen Kantone sowie die zweisprachigen Kantone und der Kanton Graubünden. Der Plan d'études romand (PER) wird ab Herbst 2011 gestaffelt in der Westschweiz eingeführt. Der Kanton Tessin hat die Überarbeitung seines Lehrplans aufgenommen.

Eine abschliessende Bilanz wird die EDK 2015 vornehmen

Per 31. Juli 2015 wird die EDK eine abschliessende Bilanz ziehen über die Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte in den Kantonen. Die von der Bundesverfassung verlangte Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen und der wichtigsten Strukturen gilt für alle Kantone. Die Plenarversammlung der EDK hat sich im März 2011 für folgendes Vorgehen ausgesprochen:

Kantone, welche dem Konkordat bis Ende 2014 nicht beigetreten sind, werden eingeladen, bis zu diesem Zeitpunkt konkrete Vorbehalte zur Harmonisierung einzelner Punkte anzumelden.

Aus heutiger Sicht ist zu sagen, dass auch in jenen Kantonen, welche dem Konkordat bisher nicht beigetreten sind oder einen Beitritt abgelehnt haben, die meisten der verfassungsmässigen Eckwerte bereits nach dem Modell des HarmoS-Konkordats harmonisiert oder dazu unterwegs sind.

Es wird 2015 zu beurteilen sein, ob die erreichte Harmonisierung als genügend erachtet wird. Für eine Bundesintervention wird aus Sicht der EDK kein Bedarf bestehen. Die Harmonisierung auf föderalistischem Weg ist gut unterwegs.

Nicht unter Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung und damit nicht in die abschliessende Bilanz wer-den Blockzeiten und das bedarfsgerechte Angebot von Tagesstrukturen fallen. In diesem Punkt geht das HarmoS-Konkordat über die Bundesverfassung hinaus. Blockzeiten und Tagesstrukturen haben auch im Konkordat einen anderen Status und unterliegen im Gegensatz zu den anderen Eckwerten nicht der Umsetzungsfrist bis 2015.

Quelle: Text Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK, Juli 2011
Schulharmonisierung auf föderalistischem Weg: gut unterwegs
REDEBEITRAG von Staatsrätin Isabelle Chassot (FR), Präsidentin der EDK anlässlich der EDK-Medienkonferenz vom 4. Juli 2011 in Bern
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs. 1 BV). Eines der Instrumente zur Erreichung dieses Verfassungsziels ist der von Bund und Kantonen gemeinsam getragene und langfristig angelegte Bildungsmonitoring- prozess.

Der Bildungsbericht Schweiz 2010 ist wie der vorausgegangene Pilotbericht 2006 ein Ergebnis dieses Prozesses und damit ein wichtiges Zeugnis der Kooperation von Bund und Kantonen im Bildungsbereich.

1.
Nationale Bildungsziele frei gegeben: Die EDK hat an ihrer Plenarversammlung vom 16. Juni 2011 die ersten nationalen Bildungsziele für die obligatorische Schule frei gegeben. Diese beschreiben, welche Grundkompetenzen die Schülerinnen und Schüler in der Schulsprache, in den Fremdsprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften erreichen sollen. Das ist der erfolgreiche Abschluss eines wichtigen EDK-Projektes. Fachleute aus allen Sprachregionen haben im Auftrag der EDK die Grundlagen dafür in mehrjähriger Projektarbeit entwickelt. Fachwissenschafter, Fachdidaktiker und Leute aus der Schulpraxis waren daran beteiligt. Die Grundkompetenzen sind ein Beitrag zur Harmonisierung der Bildungsziele, so wie es die Bundesverfassung seit 2006 verlangt. Sie werden zu mehr Transparenz führen, welche Ziele die obligatorische Schule erreichen soll. Die Erreichung dieser Ziele soll auch überprüft werden. Das wird auf gesamtschweizerischer Ebene im Rahmen des Bildungsmonitorings stattfinden und repräsentative Schülergruppen umfassen. Die Ergebnisse sollen uns helfen, das Schulsystem weiterzuentwickeln. Schulrankings sind damit weder geplant noch möglich.

2.
Ein Instrument für Fachleute: Was nun als Instrument vorliegt, das richtet sich in erster Linie an die Entwickler von Lehrplänen, Lehrmitteln und Beurteilungsinstrumenten. Es ist also nicht die Meinung, dass die Lehrpersonen mit den vier Berichten arbeiten, die jetzt publiziert wurden. Die Lehrpersonen werden aber namentlich mit Lehrplänen arbeiten, die sich an diesen Grundkompetenzen ausrichten: mit dem Lehrplan 21 für die Deutschschweiz, mit dem Plan d’études romand und dem Lehrplan für den Kanton Tessin.

3.
Verfassungsauftrag umsetzen: Im Mai 2006 hat das Schweizer Stimmvolk die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung mit 86% Ja-Stimmen angenommen. Seither haben die Kantone die Verfassungspflicht, die Ziele und wichtigsten Strukturen der obligatorischen Schule schweizweit anzugleichen. Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages haben die Kantone das HarmoS-Konkordat erarbeitet. 2007 haben sie es zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.

4.
Mehrheit für HarmoS-Lösungen gefunden: Seither haben wir für die Lösungen des HarmoS-Konkordates auf demokratischem Weg eine klare Mehrheit gefunden. Das ging den föderalistischen Weg und bedingte kantonale Entscheide. Das Zwischenergebnis ist klar: 15 Kantone sind dem Konkordat durch Entscheid des kantonalen Parlaments oder durch Volksentscheid beigetreten. In diesen 15 Kantonen leben 76,4% der Wohnbevölkerung. Sieben Kantone haben einen Beitritt abgelehnt. Vier Kantone haben noch nicht darüber entschieden. Damit richtet sich die verfassungsmässige Harmonisierung der obligatorischen Schule grundsätzlich nach den Eckwerten des HarmoS-Konkordats.

5.
Eine Zwischenbilanz: Aus heutiger Sicht ist zu sagen, dass auch in jenen Kantonen, welche dem Konkordat bisher nicht beigetreten sind oder einen Beitritt abgelehnt haben, die meisten der verfassungsmässigen Eckwerte bereits nach dem Modell des HarmoS-Konkordats harmonisiert oder dazu unterwegs sind.

Harmonisierung der Strukturen: Was die strukturellen Eckwerte betrifft, wurden im Konkordat diejenigen Lösungen aufgenommen, die in den Kantonen bereits heute am meisten verbreitet sind.

Struktur 6/3: Die Primarschule dauert nach zwei Jahren obligatorischem Kindergarten sechs Jahre, die Sekundarstufe I drei Jahren. Das ist eine der wichtigsten strukturellen Angleichungen und tiefgreifende Strukturreform für die betroffenen Kantone. Die sechs Kantone (BL, BS, NE, TI, VD und AG) heute ein anderes Modell. In den vier HarmoS-Beitrittskantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Neuenburg und Waadt wird die Strukturreform angegangen – im Kanton Neuenburg erfolgt die Umstellung beispielsweise ab Herbst 2011. Im Kanton Aargau wird die Frage auf kantonaler Ebene diskutiert. Der HarmoS-Beitrittskanton Tessin ist von dieser Strukturanpassung ausgenommen.


Kindergarten 2: Zwei Jahre Kindergarten sind obligatorisch.Die nachfolgende Grafik zeigt, welches der effektive Besuch des Kindergartens ist. Insgesamt haben nach dieser Darstellung 86% der Kinder, die im Schuljahr 2010/11 in die erste Klasse gekommen sind, bereits während zwei Jahren den Kindergarten besucht. Und dies, obwohl der Kindergarten vielerorts (noch) nicht obligatorisch ist. Was auf dieser Darstellung nicht ersichtlich wird ist beispielsweise, dass auch ein Nicht-Beitrittskanton wie Thurgau das zweijährige Kindergarten-Obligatorium bereits kennt. Oder dass der Kanton Luzern kürzlich die Grundlagen für eine zweijährige Angebotspflicht geschaffen hat, d.h. die künftige Verpflichtung für die Gemeinden, zwei Jahre Kindergarten anzubieten.

Harmonisierung der Ziele:

Die national entwickelten Grundkompetenzen fliessen als Zielvorgaben in die neu sprachregionalen Lehrpläne ein. Der Plan d’études romand liegt vor und wird ab Herbst 2011 gestaffelt eingeführt. Der Lehrplan 21 ist in Erarbeitung. Alle deutschsprachigen Kantone sowie die zweisprachigen Kantone und der Kanton Graubünden beteiligen sich an der Erarbeitung und werden ab 2014 im Kanton über dessen Einführung entscheiden. Auch der Kanton Tessin wird die Überarbeitung seines Lehrplans angehen.

6.
Bilanz per 2015: Bis 31. Juli 2015 läuft die Frist für die Umsetzung. Per 31. Juli 2015 wird die EDK beurteilen, wie es um die verfassungsmässige Harmonisierung der obligatorischen Schule steht. Dann wird zu beurteilen sein, ob das so genügt und der Verfassungsauftrag hinlänglich umgesetzt ist.

Nicht in diese Beurteilung einfliessen wird die Frage von Blockzeiten und Tagesstrukturen. In diesem Punkt geht das HarmoS-Konkordat über die Verfassung hinaus. HarmoS-Beitrittskantone sind verpflichtet, die Primarstufe vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren bedarfsgerechte Tagesstrukturen anzubieten. Solche Bestrebungen laufen mittlerweile in allen Kantonen.


Harmonisierung der obligatorischen Schule HarmoS- Bilanz 2015

7.
Vorbehalte durch Nicht-Beitrittskantone: Die EDK hat sich im März 2011 für folgendes Vorgehen ausgesprochen: sie lädt die Kantone, die bis 2014 dem Konkordat nicht beigetreten sind, ein, bis dahin ihre konkreten Vorbehalte anzumelden. Zum Beispiel: einen konkreten Vorbehalt betreffend zwei Jahre Kindergarten-Obligatorium, weil der obligatorische Kindergartenbesuch keine Mehrheit im Kanton fand.

8.
Zum Schluss: Wir werden in vier Jahren beurteilen, ob der Verfassungsauftrag erfüllt ist. Wir sehen dieser Bilanz gelassen entgegen. Die Kantone werden die Harmonisierung über den föderalistischen Weg und kantonales Recht richten. Und zwar auf Basis der Lösungen, die sich in der Zwischenzeit durchgesetzt haben und die eine ganz klare Mehrheit gefunden haben.

Quelle: Text Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK, Juli 2011
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