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Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
HarmoS Bilanz 2015 der EDK 2015
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Harmonisierung der obligatorischen Schule HarmoS
2015: Die EDK zieht eine positive Bilanz

Neun Jahre nach der Abstimmung über die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung legt die EDK erstmals einen Bericht zur Harmonisierung der obligatorischen Schule vor.

Der Befund ist positiv.

Die obligatorische Schule war noch nie so weitreichend harmonisiert wie heute und die Kantone führen diese Harmonisierung weiter. Bundesinterventionen sind keine notwendig.

Der Auftrag

86 % des Schweizer Stimmvolks und alle Stände haben im Mai 2006 die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung angenommen. Seither sind folgende Eckwerte im Bildungssystem gesamtschweizerisch zu harmonisieren: das Schuleintrittsalter und die Schulpflicht, die Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie die Übergänge von einer Bildungsstufe zur nächsten (Art. 62 Abs. 4 BV). Was die obligatorische Schule betrifft, sind die Kantone in der Pflicht, diesen Verfassungsauftrag wahrzunehmen. Finden sie auf dem Koordinationsweg keine Lösung, dann kann der Bund eine Regelung treffen. Wie die Eckwerte konkret ausgestaltet sein sollen, haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren bei der Erarbeitung des HarmoS-Konkordates ermittelt. Dessen Lösungen sind - soweit sie zu den Eckwerten der Bundesverfassung gehören - Gegenstand der vorliegenden Bilanz. Es wird hingegen nicht die Umsetzung des HarmoS-Konkordats bilanziert, denn dieses geht über die Eckwerte der Bundesverfassung hinaus (z. B. mit Blockzeiten und Tagesstrukturen).

Die Bilanz

Die wichtigsten Ergebnisse des Bilanzberichts:

Strukturharmonisierung:

- Die Sekundarstufe I wird ab dem Schuljahr 2015/2016 erstmals in allen Kantonen der Deutsch-und der Westschweiz drei Jahre dauern. Die sehr aufwendige Strukturreform betraf die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Neuenburg und Waadt, die von einer vier-oder fünfjährigen auf eine dreijährige Sekundartstufe I gewechselt haben. Der Kanton Tessin kennt mit seiner vierjährigen Scuola media eine im HarmoS-Konkordat vereinbarte Ausnahme.

- Die Einbindung von zwei Vorschuljahren (Kindergarten) in die obligatorische Schule war eine weitere grosse Veränderung im Rahmen der Harmonisierung. Im Schuljahr 2006/2007 kannte in der Schweiz ein.zig der Kanton Basel-Stadt ein zweijähriges Kindergartenobligatorium. Im Schuljahr 2015/2016 wird das in 17 Kantonen, darunter alle Kantone der Westschweiz, der Fall sein; in diesen wohnen 87 % der Bevölkerung. In weiteren sieben Deutschschweizer Kantonen, in denen 11 % der Bevölkerung leben, haben die Eltern das Anrecht darauf, dass ihre Kinder ein zweijähriges Angebot (Kindergarten/Eingangsstufe) besuchen können (Veränderungen bis 2017/2018 sind berücksichtigt). Besteht ein Angebot, das zeigt die Erfahrung, dann wird es auch in hohem Masse genutzt. Der Prozentsatz der Kinder, die während zwei Jahren den Kindergarten / eine Eingangsstufe besuchen (heute schätzungsweise über 80 % der Kinder), wird sich also weiter erhöhen. Für die weit überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler in der Schweiz dauert die Primarstufe inklusive Kindergarten / Eingangsstufe somit acht Jahre und die Schulpflicht elf Jahre.

- Geht man von dieser acht Jahre dauernden Primarstufe inklusive Kindergarten/Eingangsstufe aus, dann steigt die weit überwiegende Mehrheit der Kinder mit erfülltem 4. Altersjahr in diese Stufe ein. In 20 Kan.tonen, in denen 94% der Bevölkerung leben, wurde auch der Stichtag bei der vereinbarten Lösung (31. Juli) harmonisiert resp. ist dies konkret vorgesehen. Mit Stichtag 31. Juli sind die Kinder eines Jahrgangs beim Eintritt in den Kindergarten / in die Eingangsstufe zwischen vier Jahren und ca. einem Monat und fünf Jahren und ca. einem Monat alt. Für die Mehrheit der Kantone bedeutete das, den Stichtag um einen bis drei Monate zu verschieben. Das heisst: Die Kinder eines Jahrgangs sind beim Eintritt in das erste Kindergartenjahr / das erste Jahr einer Eingangsstufe, und je nach Kanton, einen bis drei Monate jünger als bis anhin.

Zielharmonisierung:

- Die Kantone haben in den vergangenen Jahren die Instrumente geschaffen, die es für eine Harmonisierung der Ziele der obligatorischen Schule braucht. Im HarmoS-Konkordat ist die Grundbildung definiert und die EDK hat im Juni 2011 nationale Bildungsziele (Grundkompetenzen) für vier Fachbereiche verabschiedet. Diese sind in die neuen sprachregionalen Lehrpläne eingeflossen. Der Plan d’études romand (PER) ist in der Westschweiz eingeführt. Über die Einführung des Lehrplans 21 bestimmen aktuell die einzelnen Kantone der Deutschschweiz. Der Piano di studio im Kanton Tessin soll im Sommer 2015 vorliegen. Die zunehmende Anwendung dieser Instrumente wird zu einer Harmonisierung der Bildungsziele führen. Alle Kantone werden sich im Frühjahr 2016 und im Frühjahr 2017 an stichprobenbasierten Erhebungen beteiligen, mit denen das Erreichen der nationalen Bildungsziele überprüft wird.

Sprachenunterricht:

- Auch beim Sprachenunterricht ist die Situation so koordiniert wie noch nie zuvor in der Schweiz. Das Modell 3/5 (HarmoS 5/7), d.h. zwei Fremdsprachen ab der Primarstufe, ist im Schuljahr 2015/2016 in 23 Kantonen umgesetzt, wobei der Kanton Tessin mit drei obligatorischen Fremdsprachen sein eigenes Modell kennt. Diese 23 Kantone stehen für 91,5 % der Wohnbevölkerung; zusammen mit dem Kanton Aargau, der eine Anpassung seines heutigen Modells 3/6 (HarmoS 5/8) mit der Einführung des Lehrplans 21 vorsieht, werden es 99 % der Wohnbevölkerung sein (ohne AI, UR). Gleichzeitig ist in diesem Bereich aber auch noch vieles in Bewegung: In einzelnen Kantonen der deutschen Schweiz sind parlamentarische Vorstösse hängig resp. wurden Volksinitiativen eingereicht (GR und LU), deren Ziel darin besteht, auf der Primarstufe nur noch eine Fremdsprache zu unterrichten. Im Kanton Thurgau besteht ein Motionsauftrag an die Regierung zur Streichung des Französischen in der Primarschule. Kürzlich getroffene Entscheide bestätigen aber das Fremdsprachenmodell der EDK. Im Kanton Nidwalden hat das Stimmvolk im März 2015 eine Initiative gegen das Modell 3/5 (HarmoS 5/7) abgelehnt. Im Kanton Graubünden wurde eine vergleichbare Initiative im April 2015 vom Parlament für ungültig erklärt.

Die politische Würdigung

Neun Jahre nach der Volksabstimmung über die Bildungsverfassung zieht die EDK eine positive Bilanz: Die Harmonisierung der obligatorischen Schule ist schon weit fortgeschritten und geht in die vereinbarte Richtung weiter. Die Westschweiz hat die Harmonisierung geschlossen umgesetzt und sie mit dem Abschluss einer regionalen Vereinbarung auch noch auf andere Bereiche ausgeweitet. Aus heutiger Sicht können einzig im Bereich des Sprachenunterrichts Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt es weiter zu beobachten. Mit Beschluss vom 18. Juni 2015 hat die EDK die Kantone eingeladen, die Harmonisierung der obligatorischen Schule weiter zu beachten und sich - wo noch erforderlich - ihr anzuschliessen. Dagegen sind aus Sicht der EDK gegenwärtig keine Bundesvorschriften gestützt auf die subsidiäre Bundeszuständigkeit gemäss Artikel 62 Absatz 4 BV erforderlich. Der Bericht wird nun dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Die EDK wird im Jahr 2019 gestützt auf den nationalen Bildungsbericht 2018 eine nächste Bilanz ziehen.

Quelle: Text Pressedienst Generalsekretariat EDK, Juni 2015

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Publikationen
HarmoS: Bilanz 2015 der EDK
RAOnline Download
Quelle: Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK
Harmonisierung der obigatorischen Schule Schweiz HarmoS - Bilanzbericht der EDK 2015
Bericht
4,8 MB PDF-File PDF Download
Quelle: Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK
Harmonisierung der obigatorischen Schule Schweiz HarmoS - Bilanzbericht der EDK 2015
Grafiken
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