Der Lebensstandard in der Schweiz gehört weiterhin zu den höchsten in Europa
Der allgemeine Lebensstandard in der Schweiz gehörte auch 2014 zusammen mit denjenigen von Norwegen und Luxemburg zu den höchsten Europas. Der allgemeine Lebensstandard wird anhand des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens gemessen, wobei die Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern korrigiert werden. In der Schweiz war dieses Einkommen 1,7-mal so hoch wie in Italien und 1,3-mal so hoch wie in Deutschland oder Frankreich. Trotz des hohen Preisniveaus in der Schweiz war die finanzielle Situation der Bevölkerung nach Abzug der obligatorischen Ausgaben besser als jene der Mehrheit der Nachbarländer und der Länder der Europäischen Union. Die durchschnittliche Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Situation war die höchste in Europa. Schweiz mit vergleichsweise geringer Einkommensungleichheit Im Jahr 2014 lag die Einkommensungleichheit, gemessen am Verhältnis des gesamten Einkommens der reichsten 20 Prozent zu jenem der ärmsten 20 Prozent (S80/S20), in der Schweiz unter dem europäischen Durchschnitt: Die Summe der Einkommen der reichsten 20 Prozent war 4,4-mal so hoch wie jene der ärmsten 20 Prozent. Im europäischen Durchschnitt betrug dieser Wert 5,2. Die ausgeprägtesten Ungleichheiten der Einkommensverteilung wiesen Serbien (9,8), die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (7,2), Rumänien (7,2) und Spanien (6,8) auf. Am geringsten war der Unterschied zwischen den Reichsten und den Ärmsten in Island (3,1) und Norwegen (3,4). Im Jahr 2014 waren in der Schweiz 4,6 Prozent der Bevölkerung von materieller Entbehrung betroffen, was bedeutet, dass dieser Teil der Bevölkerung aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen mit deutlich erschwerten Lebensbedingungen konfrontiert war. Dieser Wert gehört weiterhin zu den niedrigsten Europas (EU: 18,6%). In der Schweiz standen die häufigsten materiellen Entbehrungen in Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten. So waren beispielsweise 21,6 Prozent nicht in der Lage, innerhalb eines Monats eine unerwartete Ausgabe von 2500 Franken zu tätigen. Im Jahr 2014 waren 6,6 Prozent der Bevölkerung oder rund 530'000 Personen von Einkommensarmut gemäss den Richtlinien der Sozialhilfe betroffen. Darunter waren 123'000 Erwerbstätige (Armutsquote von 3,3%). Zu den am stärksten armutsgefährdeten sozialen Gruppen gehörten Personen in Einelternfamilien (14,1%), Nichterwerbstätige (13,1%) und Personen ohne nachobligatorische Ausbildung (12,6%).
Die Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC) Die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions) ist eine europaweit koordinierte Erhebung, die jedes Jahr in über 30 Ländern durchgeführt wird. Ziel der Erhebung ist die Untersuchung der Einkommensverteilung, der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Lebensbedingungen anhand von europaweit vergleichbaren Indikatoren. In der Schweiz basiert die Erhebung auf einer Stichprobe von rund 7000 Haushalten mit etwas über 17'000 Personen, die mit einem Zufallsverfahren aus dem Stichprobenrahmen für Personen- und Haushaltserhebungen (SRPH) des BFS gezogen werden.Grundgesamtheit ist die ständige Wohnbevölkerung in Privathaushalten. Die an der Erhebung teilnehmenden Personen werden während vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Auf diese Weise können wesentliche Veränderungen der Lebensverhältnisse einzelner Personen beschrieben und die Entwicklung der Lebensbedingungen untersucht werden. Ab 2014 wird die Stichprobe für die Erhebung SILC aus dem neuen Stichprobenrahmen für Personen- und Haushaltserhebungen (SRPH) gezogen. Dadurch können neu auch Personen ohne Festnetzanschluss in die Erhebung einbezogen werden. In der Folge wurde das Gewichtungsmodell überarbeitet und insbesondere durch den Einbezug neuer Registerdaten verbessert. Die Änderungen führen dazu, dass die Resultate ab 2014 nicht mehr direkt mit denjenigen der Vorjahre vergleichbar sind.Ausführlichere Informationen sind dem Synthesebericht zu entnehmen.
Materielle Entbehrung ist definiert als der Nichtbesitz von Gebrauchsgütern bzw. das Fehlen elementarer Lebensgrundlagen aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen. Von materieller Entbehrung wird gesprochen, wenn mindestens drei von neun Elementen aus den nachfolgend geschilderten Kategorien aus finanziellen Gründen fehlen. Diese europaweit koordinierten neun Kategorien von Entbehrungen betreffen folgende Bereiche: Finanzielle Schwierigkeiten: • nicht in der Lage sein, unerwartete Ausgaben in der Höhe jenes Betrages zu tätigen, der 1/12 der Armutsgefährdungsschwelle (bei 60%) für Einpersonenhaushalte entspricht (in der Schweiz: 2500 Franken innerhalb eines Monats), • nicht in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zuhause zu finanzieren, • Zahlungsrückstände, • nicht in der Lage sein, sich jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu leisten, • nicht in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen. • keinen Zugang zu einer Waschmaschine, Nicht-Besitz eines Farbfernsehers, eines Telefons oder eines Autos. Das Bruttohaushaltseinkommen fasst alle Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Privathaushalts zusammen (Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, Renten und Sozialtransfers, Vermögenserträge usw.). Um den finanziellen Vorteilen bei selbst genutztem Wohneigentum oder Mietobjekten, deren Mietzinsen unter dem marktüblichen Preis liegen, Rechnung zu tragen, wird bei den in der Schweiz veröffentlichten Indikatoren zum Bruttoeinkommen der betreffenden Haushalte eine «fiktive Miete» addiert. Die fiktive Miete entspricht dem Nutzungswert des Objekts nach Abzug der effektiven Wohnkosten. Sie wird bei europäischen Vergleichen zum verfügbaren Äquivalenzeinkommen nicht berücksichtigt. Die fiktive Miete wird nicht in allen Ländern berechnet. Die in der Befragung SILC 2014 erhobenen Einkommensdaten beziehen sich auf das Jahr 2013. Verfügbares Einkommen: Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abgezogen werden. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung, bezahlte Alimente und andere zu leistende Unterhaltsbeiträge. Das verfügbare Äquivalenzeinkommen wird ausgehend vom verfügbaren Haushaltseinkommen berechnet. Dabei wird die Haushaltsgrösse über die Äquivalenzskala des Haushalts berücksichtigt. Um die Skaleneffekte zu berücksichtigen (eine vierköpfige Familie muss nicht vier Mal so viel ausgeben wie eine Einzelperson, um denselben Lebensstandard zu erreichen), werden die Personen im Haushalt gewichtet: Die älteste Person mit 1,0, jede weitere Person ab 14 Jahren mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (Werte entsprechen der neuen OECD-Äquivalenzskala). Die äquivalente Haushaltsgrösse entspricht der Summe der Personengewichte. Für europäische Vergleiche wird das verfügbare Äquivalenzeinkommen mittels Kaufkraftstandard (KKS) ausgedrückt. Der KKS ist eine Währungseinheit, die die von Land zu Land unterschiedlichen Preisniveaus beseitigt. Mit einem KKS kann in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden. Somit können mit dieser Währung die wirtschaftlichen Indikatoren verschiedener Länder verglichen werden. Finanzielle Armut kann nach zwei geläufigen Ansätzen definiert werden: dem absoluten und dem relativen Ansatz. Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Grenze: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Dieser Definitionsansatz bezieht sich somit auf das soziale Existenzminimum. Damit bildet die Armutsquote eine Grundlage für die Evaluation der Sozialpolitik. Die verwendete Armutsgrenze leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab. Sie setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren im Haushalt für weitere Auslagen. Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Grenze: Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit finanziellen Ressourcen (ohne Vermögen), die deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau im betreffenden Land liegen. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 Prozent des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Das Verhältnis S80/S20 bzw. die Quote S80/S20 gibt das Verhältnis des gesamten Einkommens der reichsten 20 Prozent zu jenem der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung an. Sie ist ein Mass der Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in einer bestimmten Gesellschaft. Je höher das Verhältnis S80/S20, desto grösser ist die Ungleichheit bei der Verteilung. Ein Wert von 4,0 beispielsweise sagt aus, dass die Einkommen der wohlhabendsten Personen zusammengenommen viermal so hoch sind wie jene der am schlechtesten gestellten Personen. Berechnungsgrundlage ist das verfügbare Äquivalenzeinkommen.
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