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Staatskunde Schweiz Der Bund - eGovernment
Schweiz Nutzung der Domain .swiss durch die Bundesverwaltung 2017
SchweizWirksamere Massnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität 2017
auf .ch- und .swiss-Websites
Open-Government-Data-Portal www.opendata.swiss
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Bundesrat regelt Nutzung der Domain .swiss durch die Bundesverwaltung

Die neue Internet-Domain .swiss soll ein Markenzeichen der Schweizer E-Government-Anwendungen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch für die Bundesverwaltung entsprechende Regeln zur Nutzung der Schweizer Top-Level-Domain beschlossen.

Die Bundesverwaltung tritt seit 2007 in einem einheitlichen Erscheinungsbild auf, dem Corporate Design Bund oder kurz "CD Bund". Es gilt auch für die Websites. Diese sind in der Internet-Domain "admin.ch" angesiedelt. Das CD Bund fördert die Erkennbarkeit der Bundeswebsites. Es erhinderte einen kostspieligen Wildwuchs im Webdesign.

Mit dem Erwerb und der Inbetriebnahme von ".swiss" verfügt die Eidgenossenschaft seit gut einem Jahr über eine zweite Domain. Diese repräsentiert die Schweiz und ihren guten Ruf im weltumspannenden Web. ".swiss" hat einen hohen Erkennungswert und eine einzigartige Ausstrahlung. Seit September 2015 haben mehr als 16'000 in der Schweiz tätige Unternehmen eine Adresse in .swiss registriert.

Mehrwert für die User statt mehr Websites

Der Bundesrat will die Vorteile von ".swiss" für die Förderung der digitalen Schweiz und die Unterstützung der Online-Kommunikation mit den Menschen im In- und Ausland ebenfalls nutzen. Diese Nutzungen sollen aber dem Wert und der Ausstrahlung von ".swiss" Rechnung tragen.

Auf Antrag der Bundeskanzlei hat der Bundesrat daher Regeln für die Nutzung festgelegt. Die der Schweizer Bevölkerung inzwischen vertraute Domain admin.ch bleibt die Stammdomain der Bundesverwaltung. Ein kompletter Transfer der Websites der Bundesverwaltung in die Domain ".swiss" wäre zu teuer. Dies ohne ausreichenden Nutzen für die für die Bürgerinnen und Bürger.

In der Domain ".swiss" sollen moderne, dienstleistungsorientierte E-Government-Services angesiedelt werden, wie sie im Rahmen von E-Government Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickelt werden. Diese Websites stellen nicht eine Behörde und ihre Produkte ins Zentrum. Sondern sie orientieren sich an den Bedürfnissen von Menschen und Unternehmen nach einem raschen und unkomplizierten Bezug von Informationen, Daten, Registerauszügen und Bewilligungen. Eine dieser Websites, das Open-Government-Data-Portal www.opendata.swiss, ist bereits in ".swiss". Weitere werden folgen.

Die User sollen aber auch diese Angebote auf Anhieb als staatliche Dienstleistungen erkennen können. Deshalb wird die Bundeskanzlei in den nächsten Monaten zusammen mit den Departementen und mit E-Government Schweiz die Markenelemente definieren, die diese Erkennbarkeit gewährleisten.

Quelle: Text Bundeskanzlei, Der Bundesrat, 11. Januar 2017

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Wirksamere Massnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität auf .ch- und .swiss-Websites

Eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen: Das ist eines der Ziele der revidierten Verordnung über Internet-Domains (VID), die der Bundesrat am 15. September 2017 verabschiedet hat. Durch die Revision können nicht nur Adressen von Websites gesperrt werden, mit denen Phishingversuche unternommen werden oder schädliche Software verbreitet wird, sondern auch die Adressen jener Websites, die solche Aktivitäten indirekt unterstützen. Ausserdem wird darin festgelegt, unter welchen Bedingungen der Datenverkehr, der zu diesen Adressen führt, analysiert werden kann, insbesondere um die infizierten Computer zu identifizieren und die Opfer zu informieren. Schliesslich wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Kreis möglicher Halterinnen und Halter von .swiss-Domain-Namen zu definieren.

Seit ihrem Inkrafttreten 2010 haben sich die Bestimmungen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, die mithilfe von Domain-Namen verübt wird, mehrheitlich bewährt: Die Domains .ch und .swiss gehören zu den sichersten auf der Welt. Allerdings entwickeln sich auch die Methoden der Cyberkriminellen kontinuierlich weiter. Deshalb ist eine Anpassung der VID nötig geworden, bei der zusätzlich die Empfehlungen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), der globalen Verwaltungsstelle von Internetadressen, integriert werden konnten.

Kampf gegen Phishing und Malware

Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für die neuen Verordnungsbestimmungen, die am 1. November 2017 in Kraft treten werden. Im Kampf gegen Cyberkriminalität werden künftig alle Fälle berücksichtigt, in denen ein Domain-Name zu Phishing-Zwecken oder der Verbreitung von Malware verwendet wird. Demnach wird es künftig möglich sein, auch .ch- oder .swiss-Websites zu sperren, die nicht direkt für rechtswidrige Handlungen genutzt, mit denen jedoch solche Aktivitäten unterstützt werden. Mit den neuen Vorschriften werden ausserdem die provisorischen Massnahmen genauer definiert, die die Behörden anordnen können. So können Letztere namentlich verlangen, dass der zu einer potenziell gefährlichen Internetadresse führende Datenverkehr zu ihnen umgeleitet wird. Auf diese Weise können sie die infizierten Server ausfindig machen, die Opfer informieren und eine technische Analyse der Funktionsweise vornehmen, um Techniken zur Bekämpfung solcher krimineller Handlungen zu entwickeln. Weiter wird es von nun an möglich sein, die Zuteilung von Domain-Namen mit der Endung .ch und .swiss zu verweigern, wenn diese für illegale Zwecke eingesetzt werden könnten. Die neuen Rechtsgrundlagen erleichtern zudem die Amtshilfe und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren im Kampf gegen die Cyberkriminalität.

Zuteilung von .swiss-Domain-Namen

Die Regeln zu .swiss wiederum müssen entsprechend den in den ersten zwei Betriebsjahren mit der Domain gemachten Erfahrungen angepasst werden. Dabei wird am Prinzip festgehalten, dass .swiss-Adressen nur Personen zugeteilt werden können, die als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen sind, nicht aber natürlichen Personen. Denn die Domain ist als Ergänzung zur überaus beliebten .ch-Domain zu einem Schaufenster der Schweizer Unternehmen und Institutionen im Internet geworden. Eine allgemeine Öffnung würde das aktuelle Image und die derzeitige Position von .swiss sowohl national als auch international gefährden. Der Bundesrat erhält die Kompetenz über eine künftige Erweiterung des Kreises der möglichen Halterinnen und Halter von .swiss-Adressen entscheiden zu können.

Quelle: Text Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), 15. September 2017

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