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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für unterirdisches 2019
Gütertransportsystem «Cargo sous terrain»
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Cargo sous terrain CST
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für unterirdisches Gütertransportsystem Cargo sous terrain

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2019 die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport eröffnet. Es bezweckt, die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen zu schaffen. Die Vernehmlassung soll zudem zeigen, ob Cargo sous terrain (CST) seitens der politischen und wirtschaftlichen Akteure die nötige Unterstützung hat. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wird der Bundesrat entscheiden, ob er das Projekt CST und die Schaffung einer Gesetzesgrundlage weiter unterstützt.

Cargo sous terrain (CST) ist ein privatwirtschaftlich initiiertes und organisiertes Projekt. In dessen Rahmen haben verladende und transportierende Unternehmen ein neues Gütertransportsystem vorschlagen. Vorgesehen ist ein dreispuriger Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Stundenkilometern transportiert werden. An Zugangsstellen können Güter vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder diesem entnommen und in die Feinverteilung («City Logistik») übergeben werden.

Die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage hat zum Ziel, die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb der unterirdischen Anlagen und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen zu schaffen. Dafür ist ein Plangenehmigungsverfahren vorgesehen, das sich weitgehend an dasjenige nach dem Eisenbahngesetz (EBG) anlehnt. Der Bundesrat schlägt weiter vor, die unterirdische Gütertransportanlage als eigenständigen Bereich in den Sachplan Verkehr aufzunehmen. Im Gesetzesentwurf wird zudem festgeschrieben, dass die Betreiber der Anlagen sowie sämtliche Subakkordanten dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unterstehen. Die Betreiber der Anlagen müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen.

Initianten müssen Bedingungen erfüllen

Der Bundesrat hatte sich am 23. November 2016 erstmals mit dem Projekt beschäftigt. Er beschloss damals, CST mit der Schaffung von rechtlichen Grundlagen zu unterstützen, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Eine finanzielle Unterstützung schloss er klar aus.

Für den Bundesrat ist noch nicht abschliessend ersichtlich, ob CST alle 2016 genannten Bedingungen erfüllt und ob das Vorhaben in der Transport- und Logistikbranche genügend abgestützt ist. Er beschloss deshalb am 28. September 2018, die nun vorliegende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, um im Rahmen der Vernehmlassung abklären zu können, ob das Projekt seitens der politischen und wirtschaftlichen Akteure die nötige Unterstützung hat. Der Bundesrat hat CST aufgefordert, die gestellten Bedingungen bis nach Ablauf der Vernehmlassung vollständig zu erfüllen. Er erwartet von den Initianten, dass sie das Engagement der Branche und der Schweizer Investoren im Aktionariat weiter stärken.

Die am 3. April 2019 eröffnete Vernehmlassung dauert bis zum 10. Juli 2019.

Quelle: Text Bundesamt für Verkehr, 3. April 2019

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