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Mikroverunreinigungen im Rhein und seinen Zuflüssen wirksam reduzieren 2019
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Mikroverunreinigungen im Rhein und seinen Zuflüssen wirksam reduzieren

Empfehlungen der Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat Empfehlungen ausgesprochen, wie die Staaten im Rheineinzugsgebiet die Einträge von Mikroverunreinigungen in die Gewässer weiter reduzieren können. Dies betrifft insbesondere die Bereiche kommunale Abwassersammel- und Behandlungssysteme, Landwirtschaft sowie Industrie und Gewerbe.

Die IKSR hat die Relevanz verschiedener Mikroverunreinigungen und vorhandene Ansätze zur Minderung der Belastung in den Gewässern seit mehr als 10 Jahren im Blick. Die Belastungssituation liegt offen (IKSR-Fachbericht Nr. 246) und es gibt verschiedene Reduzierungsmöglichkeiten.

Auf IKSR-Ebene sind die vorliegenden Ansätze in den Staaten ausgewertet worden. Das Ergebnis: Gemeinsame Empfehlungen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in Gewässern im Rheineinzugsgebiet. Fokussiert wird dabei auf die Bereiche kommunale Abwassersammel- und Behandlungssysteme für Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel und andere Stoffgruppen, auf die Landwirtschaft insbesondere für die Pflanzenschutzmittel sowie auf die Industrie und das Gewerbe in Bezug auf unterschiedliche Industriechemikalien.

Über allem steht, Massnahmen an der Quelle sind - sofern dies möglich ist - zu bevorzugen. Allerdings werden diese das Problem nicht völlig lösen können. Häufig ist eine Kombination aus Massnahmen von der Quelle bis zur Abwasserbehandlung erforderlich, um die Einträge in Gewässer zu vermindern.

Für kommunale Abwassersammel- und Behandlungssysteme empfiehlt die IKSR - auf der Grundlage von Priorisierungskriterien und gewonnenen Erfahrungen - in Frage kommende Kläranlagen auszuwählen, die mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe (beispielsweise Ozonierung, Aktivkohle etc.) ausgestattet werden sollten.

Mikroverunreinigungen: Nachrüstung von Abwasserreinigungsanlagen

Für den Umgang mit Röntgenkontrastmitteln sieht die IKSR eine Prüfung vor, ob und wie die separate Sammlung von mit Röntgenkontrastmitteln verunreinigtem Abwasser aus Krankenhäusern und Röntgenpraxen einschliesslich begleitender Informationskampagnen genutzt oder ausgeweitet werden kann.

Im Bereich Landwirtschaft sollten nicht nur einzelne Wirkstoffe, sondern auch deren Ab- oder Umbauprodukte (Metabolite) berücksichtigt werden. Zudem müssen die in den Aktionsplänen für Pflanzenschutzmittel enthaltenen Massnahmen konsequent und konstruktiv gemeinsam mit den Akteuren in der Landwirtschaft, dem Einzelhandel und Verbraucherorganisationen umgesetzt werden. Eine Förderung umwelt- und gewässerschonender Landwirtschaft (insbesondere der ökologischen Landwirtschaft) wird zusätzlich empfohlen.

Für den Bereich Industrie und Gewerbe empfiehlt die IKSR, die Vorbehandlung von Abwasserteilströmen national zu diskutieren und zu regeln. Für persistente bzw. persistente und mobile Stoffe wird empfohlen, ein Minderungsgebot aus Vorsorgegründen zu prüfen. Den als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffen[1] sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ein stärkerer Dialog mit der Industrie und dem Gewerbe wird empfohlen. Zudem sind neben den Summenparametern CSB und/oder TOC unter anderem spezifische oder ggf. wirkungsbezogene Anforderungen an Einzelstoffe in Betracht zu ziehen.

Die IKSR will sich zudem weiterhin regelmässig über neue Entwicklungen und Erfahrungen in Bezug auf Mikroverunreinigungen im Rheineinzugsgebiet austauschen.

Die IKSR-Empfehlungen bilden eine Grundlage für weitere Diskussionen über ein neues Programm "Rhein 2040", das in der nächsten Rheinministerkonferenz am 13. Februar 2020 in Amsterdam beschlossen werden soll.

Die IKSR-Empfehlungen liegen als IKSR-Fachbericht Nr. 253 unter www.iksr.org publiziert vor.

1 REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)

In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) arbeiten die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland und Niederlande sowie Luxemburg und die Europäische Gemeinschaft auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zum Schutz des Rheins zusammen. Der Präsidentin (derzeit die Schweizerin Martine Rohn-Brossard) und den Gremien der IKSR steht ein international besetztes Sekretariat mit Sitz in Koblenz (Deutschland) zur Seite. Darüber hinaus unterstützt das Sekretariat die Staaten im Rheineinzugsgebiet, die die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) umsetzen. Die grenzüberschreitende Kooperation wurde zu diesem Zweck auf die Staaten Österreich, Liechtenstein, Italien und die belgische Region Wallonien ausgeweitet. Die Arbeitssprachen der IKSR sind Deutsch, Französisch und Niederländisch. Detaillierte Informationen zur IKSR finden Sie auf der IKSR-Website www.iksr.org

Quelle: Text Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), 6. Februar 2019

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Quelle: Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)
IKSR-Empfehlungen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in Gewässern
IKSR-Fachbericht Nr. 253
2019 , 18 Seiten
772 KB PDF Download
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