Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei Anpassung an die Grossraubtiersituation auf Schafalpen in den Kantonen Uri und Wallis Wenn Grossraubtiere im gleichen Gebiet präsent sind in dem auch Schafe gesömmert werden, stellen sich schweizweit grosse Herausforderungen. Damit in dieser Situation weiterhin Schafe aufgetrieben werden können, sind sowohl Massnahmen zum Herdenschutz als auch Massnahmen zur betrieblichen Anpassung erforderlich. Beide verursachen zusätzliche Kosten für die Schafalpbewirtschafter. Verlässliche Daten bezüglich der Deckung der zusätzlichen Kosten durch die öffentliche Hand und der Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei Anpassung an die Grossraubtiersituation fehlten in der Schweiz jedoch bislang. Das Amt für Landwirtschaft des Kantons Uri und die Dienststelle für Landwirtschaft des Kantons Wallis haben eine Studie in Auftrag gegeben. Diese wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) mitfinanziert. Die Studie vergleicht die betriebswirtschaftliche Situation von 13 Schafalpen in den Kantonen Uri und Wallis vor und nach der Anpassung der Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation. Die vom Büro Alpe durchgeführte Studie zeigt auf, welche Kosten durch die verschiedenen Anpassungen entstehen und wie hoch diese sind. Grundsätzlich keine klaren Regelmässigkeiten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit Wie eine Schafalp im wirtschaftlichen Vergleich abschneidet, hat diverse Gründe. Verschiedene Einflussfaktoren (z. B. verfügter Normalbesatz, Topographie, Lage und Erreichbarkeit der Alp etc.) haben je nach Alp unterschiedliche Auswirkungen. Zusätzlich bestimmen die Ausrichtung der Schafalpung (Haupt- oder Nebenerwerb) und viele weitere Faktoren sowie deren Zusammenspiel die Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung. Deshalb lassen sich keine klaren Regelmässigkeiten und auch keine kantonalen Unterschiede feststellen. Deutliche Mehrkosten für die Schafalpbewirtschafter Das wirtschaftliche Gesamtergebnis verschlechtert sich fast ausnahmslos, wenn die Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation angepasst wird. Den Bewirtschaftern der untersuchten Schafalpen entstehen durch die Massnahmen zur betrieblichen Anpassung (z. B. Anstellung von Alppersonal) und / oder zum Herdenschutz (z. B. Einsatz von Herdenschutzhunden) im Durchschnitt Mehrkosten von knapp 18'000 Fr. pro Alp und Alpsaison. Dies entspricht durchschnittlich knapp 43 Fr. pro gesömmertem Schaf. Es ergeben sich somit geschätzte jährliche Mehrkosten für die Schafalpbewirtschafter von knapp 560'000 Fr. im Kanton Uri und gut 1,6 Mio. Fr. im Kanton Wallis. Hochgerechnet auf die gesamte Schweiz sind dies jährlich geschätzt knapp 7,6 Mio. Fr. Den grössten Anteil der Mehrkosten macht in den meisten Fällen die Anstellung von Alppersonal aus. Keine ausreichende Kostendeckung im bestehenden Fördersystem Derzeit werden die Bewirtschafter von Schafalpen durch die öffentliche Hand in unterschiedlicher Weise (Direktzahlungen, Strukturverbesserungen, Beratungsleistungen) schweizweit mit jährlich etwa 10 Mio. Fr. unterstützt. Des Weiteren fliessen knapp 500'000 Fr. in die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen. Insgesamt erwirtschaften die untersuchten Alpen bei Anpassung an die Grossraubtiersituation jährlich durchschnittliche Gesamteinnahmen von gut 42'000 Fr. pro Alp resp. knapp 102 Fr. pro gesömmertem Schaf (zum grössten Teil Direktzahlungen). Die entstehenden Mehrkosten bei Anpassung an die Grossraubtiersituation können aber nur knapp zur Hälfte durch zusätzliche Einnahmen gedeckt werden, z. B. durch höhere Direktzahlungen in Folge eines Weidesystemwechsels sowie durch Herdenschutzbeiträge. Letztendlich müssen die Bewirtschafter rund 50 % der Mehrkosten selbst tragen. Dies entspricht durchschnittlich mehr als 9'000 Fr. pro Schafalp und Alpsaison sowie für alle Schafalpen schweizweit jährlich geschätzt gut 3,8 Mio. Fr. Zuordnung der Kosten schwierig Die entstehenden Mehrkosten für Massnahmen zur betrieblichen Anpassung und für Massnahmen zum Herdenschutz lassen sich meist nicht vollumfänglich der einen oder anderen Massnahme zuordnen. So können bei Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen z. B. höhere Angestelltenkosten anfallen, während der Bund derzeit nur die Materialkosten für diese Massnahmen entschädigt. Entsprechend ist auch die adäquate Deckung der Mehrkosten durch Direktzahlungen auf der einen und Förderbeiträge für Herdenschutzmassnahmen auf der anderen Seite schwierig umzusetzen. Fördersystem neu organisieren Die Autoren schlagen aufgrund der Resultate der Studie zwei alternative Fördersysteme vor. Das eine zielt darauf ab, die ständige Behirtung allgemein sowie die Umtriebsweide mit erprobten Herdenschutzmassnahmen stärker als bisher durch die öffentliche Hand zu fördern. Das andere zielt darauf ab, dass die öffentliche Hand alle Mehrkosten von Massnahmen zur betrieblichen Anpassung und zum Herdenschutz entschädigt, zu deren Umsetzung sich der Bewirtschafter als Anpassung an die Grossraubtiersituation einverstanden erklärt. Seitens der Kantone ist der Handlungsspielraum sehr eng, da die Ausgestaltung der Fördersysteme im Bundesrecht geregelt wird. Es liegt am Bund, aufgrund der Erkenntnisse der Studie, allfällige Anpassungen vorzunehmen.
Die Massnahmen zum Herdenschutz und zur Anpassung der Nutzung der Schafalpen wegen der Grossraubtierpräsenz sind aufwendig. Eine von den Kantonen Wallis und Uri in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass diese Kosten in der ganzen Schweiz bis zu 7,6 Millionen betragen können. Die Anwesenheit von Grossraubtieren in Gebieten, in denen die Schafe den gesömmert werden, stellt die Alpwirtschaft vor grosse Herausforderungen. Es müssen Massnahmen zum Herdenschutz und zur Anpassung der Bewirtschaftung getroffen werden. Beides verursacht Kosten für die Landwirte und Alpbewirtschafter. Bisher fehlten in der Schweiz zuverlässige Daten über die Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei Anpassungen an die Präsenz von Grossraubtiere. Die Dienststelle für Landwirtschaft des Kanton Wallis und das Amt für Landwirtschaft des Kantons Uri haben eine Studie zur Ermittlung dieser Anpassungskosten in Auftrag gegeben. Sie wurde vom Büro Alpe durchgeführt. Die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) mitfinanzierte Studie basiert auf einem Vergleich der wirtschaftlichen Situation zwischen dreizehn Schafalpen in den Kantonen Uri und Wallis vor und nach der Anpassung der Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation. Die Studie zeigt unter anderem, dass die Alpbewirtschafter der untersuchten Alpen durchschnittlich 18'000 Franken Mehrkosten pro Alp und pro Alpsaison tragen, was im Durchschnitt fast 43 Franken pro geschätztem Schaf entspricht. Die geschätzten jährlichen Mehrkosten für alle Schafalpen betragen somit rund 560'000 Franken im Kanton Uri und 1,6 Millionen Franken im Wallis. Hochgerechnet auf die gesamte Schweiz entstehen durch die Anpassung der Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation jährlich geschätzt knapp 7.6 Mio. Fr. an Mehrkosten. Im Durchschnitt sind die entstehenden Mehrkosten bei Anpassung der Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation knapp zur Hälfte durch zusätzliche Direktzahlungen in Folge eines Weidesystemwechsels sowie durch Herdenschutzbeiträge gedeckt. Letztendlich müssen die Bewirtschafter aber rund 50 % der Mehrkosten selbst tragen. Dies entspricht durchschnittlich mehr als 9'000 Franken pro Schafalp und Alpsaison sowie für alle Schafalpen schweizweit jährlich geschätzt gut 3.8 Mio. Franken. Die entstehenden Mehrkosten für Massnahmen zur betrieblichen Anpassung und für Massnahmen zum Herdenschutz können nicht vollumfänglich der einen oder anderen Massnahme zugeordnet werden. Entsprechend ist auch die adäquate Deckung der Mehrkosten durch Direktzahlungen auf der einen und Förderbeiträge für Herdenschutzmassnahmen auf der anderen Seite schwierig umzusetzen. Die Autoren schlagen aufgrund der Resultate der Studie zwei alternative Fördersysteme vor. Das eine zielt darauf ab, die ständige Behirtung allgemein sowie die Umtriebsweide mit erprobten Herdenschutzmassnahmen stärker als bisher zu fördern. Das andere zielt darauf ab, alle Mehrkosten für eine vom Bewirtschafter vorgeschlagene und geprüfte Strategie zur Umsetzung von Massnahmen zum Herdenschutz und Massnahmen zur betrieblichen Anpassung vollständig abzugelten. Seitens der Kantone ist der Handlungsspielraum sehr eng, da die Ausgestaltung der Fördersysteme im Bundesrecht geregelt wird. Es liegt am Bund, aufgrund der Erkenntnisse der Studie, allfällige Anpassungen vorzunehmen.
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