E-Voting:
Abstimmen und Wählen per Internet |
|
Schweiz E-Voting |
|
|
|
E-Voting (Vote électronique) |
|
Das
e-Voting Pilotprojekt des Kantons Zürich |
|
Neben
den Kantonen Genf und Neuenburg realisiert auch der Kanton Zürich
ein Projekt zum Vote électronique. Das Pilotprojekt wird durch die
Bundeskanzlei begleitet. Einer der Schwerpunkte des Zürcher Projektes
bildet die Stimmregisterproblematik. Das Zürcher Projekt will Anfang
2005 den Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Abstimmen sondern
auch das Wählen (Majorz- und Proporzwahlen) elektronisch ermöglichen.
Im
Gegensatz zu den anderen Pilotkantonen hat sich Zürich dazu entschieden,
nebst dem Einsatz von Internet auch eine Handylösung, basierend auf
SMS, anzubieten.
Als
Realisierungspartner und Generalunternehmer zeichnet die Firma Unisys (Schweiz)
AG, die ihrerseits weltweit schon erste Erfahrungen im E-Voting Bereich
sammeln konnte. Die Sicherheitsaudits werden durch die Swisscom Enterprise
Solutions AG vorgenommen.
nach
oben
Stimmregister |
Der
Kanton Zürich zählt 171 autonome Gemeinden, die ihr Einwohner-
bzw. Stimmregister in eigener Regie führen. Die Information, ob und
zu welchen Vorlagen eine Bürgerin oder ein Bürger sein Votum
abgeben kann, ist im gemeindeeigenen Einwohner- bzw. Stimmregister hinterlegt
und diese sind meistens nicht harmonisiert. Um die elektronische Teilnahme
an Wahlen und Abstimmungen zu ermöglichen, wird vorgängig jeweils
ein aktuelles, zentrales Stimmregister erstellt. Per Stichtag stellen die
Gemeinden die für den Vote électronique benötigten Angaben
zur Verfügung.
Für
den Datenaustausch zwischen den Gemeindesystemen und dem Vote électronique-System
sind spezielle "Adapter" programmiert worden. Diese Adapter ermöglichen
den Zusammenzug aller Stimmberechtigten in einem Register auf kantonaler
Ebene. Damit der Kanton Zürich den Vereinbarungen mit der Bundeskanzlei
zur Harmonisierung der Register nachkommt und die Vorgaben des Bundesamtes
für Statistik BFS resp. des Vereins e-CH zur Harmonisierung erfüllen
kann, steht ein Mapping pro Gemeinde auf Feldebene zur Verfügung.
Unsere Lösung ermöglicht jeder Gemeinde, die Felder individuell
zu zuweisen (Mapping). Abhängig vom Datenformat der eingehenden Importdatei
werden die Daten mit Hilfe eines Protokolladapters in ein XML-Format und
anschliessend in das offene EML1-Standardformat konvertiert, auf welchem
das virtuelle Stimmregister aufgebaut ist.
nach
oben
Stimmrechtsausweis |
Um
den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Zugang zur elektronischen
Stimmabgabe zu ermöglichen wurde ein neuer Stimmrechtsausweis geschaffen.
Ausser den Angaben zur Person enthält der Ausweis ebenfalls die personifizierten
Zugangscodes wie User-ID und Pin (Passwort). Auf jeden Abstimmungs- resp.
Wahltermin hin werden die Stimmausweise mit den Codes neu erstellt. Für
das Abstimmen per SMS werden zudem die personifizierten Codes der Vorverschlüsselung
aufgedruckt. Die Codes sind nur für einen einzigen Abstimmungs- resp.
Wahltermin gültig.
Der
Pin wird erst lesbar, wenn das Sicherheitssiegel Hydalam22 auf der Rückseite
des Stimmrechtsausweises geöffnet wird. Dieses mit Hydalam konfektionierte
Papier kommt vor allem bei Banken und Versicherungen zum Einsatz.
nach
oben
Abgabe
der Stimmen und Urnendienst |
Jede
Bürgerin und jeder Bürger erhält seine Stimm- und Wahlunterlagen
wie bis anhin per Post oder Kurier zugestellt. Neu kommen zu den herkömmlichen
Stimmabgaben, brieflich, vorzeitig oder an der Urne, noch die beiden elektronischen
Möglichkeiten dazu, nämlich per Internet oder per Handy. Zudem
ist das Vote électronique-System des Kantons Zürich so modular
aufgebaut, dass weitere Endusergeräte mit wenig Aufwand integriert
werden können (Palm, TV, sprachgesteuerte Medien etc.).
Bei
den Majorzwahlen sind im Kanton Zürich alle Bürgerinnen und Bürger
wählbar, ohne dass man sich anmelden oder registrieren lassen muss.
Das hat zur Folge, dass jeder Wählende sich ans zentrale Stimmregister
wenden kann, um anschliessend eine gewünschte Person anonym auswählen
zu können.
Beim
Wählen via Handy ist zur Zeit noch eine vorgängige Verschlüsselung
nötig, damit die Anonymität vollständig gewährleistet
ist. Die so genannten vorverschlüsselten Daten werden pro Wahl- oder
Abstimmungstermin neu generiert und auf den Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.
Die Permutation liegt bei 33'696.
Um
den Urnendienst soweit als möglich von langwierigen und aufwändigen
Kontrollwegen zu entlasten, sind ausser der visuellen Kontrolle (Integrität
des Sicherheitssiegel des Stimmrechtsausweises) die folgenden drei Möglichkeiten
vorhanden:
|
Online-Prüfung
Die
Online-Prüfung über Tastatur oder Barcodeleser in den Wahl- resp.
Abstimmungsbüros, die mit einem Netzanschluss versehen sind. |
|
Offline-Prüfung
Die
Offline-Prüfung über Tastatur oder Barcodeleser auf einem lokalen
PC oder Laptop mit den vorgängig herunter geladenen Kontrolldaten. |
|
Prüfung
mittels einer Tabelle
Die
Prüfung mittels einer Tabelle, die vorgängig aus dem System gedruckt
wurde. |
|
Alle Auslandschweizer Stimmberechtigte können elektronisch abstimmen, die in einem Kanton immatrikuliert sind, der Vote électronique anbietet. Der Bundesrat hatte bei den bisherigen Versuchen nur Auslandschweizerinnen und -schweizer zu Vote électronique zugelassen, welche ihren Wohnsitz in einem EU-Staat haben oder aber in einem Staat, der das sog. Wassenaar-Abkommen unterzeichnet hat. Folglich erhielten Auslandschweizer Stimmberechtigte, die nicht in einem Wassenaar-Staat angemeldet sind, keinen Zugang zu Vote électronique, selbst wenn der Kanton, in dem sie immatrikuliert sind, diese Möglichkeit grundsätzlich anbietet. Grund für diese Einschränkung war die Tatsache, dass die für die Wahrung des Stimmgeheimnisses erforderliche Übermittlung von verschlüsselten Daten nicht in allen Staaten möglich bzw. zulässig ist. Aufgrund einer Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der technischen Implikationen hat der Bundesrat im Rahmen des dritten Berichts zu Vote électronique im Jahr 2013 entschieden, auf die Einschränkung auf Wassenaar-Staaten zu verzichten. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten wurden auf mögliche Konsequenzen der Stimmabgabe via Internet aufmerksam gemacht. Dies ist insbesondere in jenen Staaten von Relevanz, in denen die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien nicht erlaubt ist.
Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra,Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben.Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.
Wassenaar Arrangement
Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und-Technologien (Wassenaar Arrangement - www.wassenaar.org).
Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die fürden Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten. |
nach
oben
Ausmittlungssystem |
Von
Anfang an hat man sich dazu entschieden, keine Insellösung, sondern
ein integriertes System zu realisieren. Im Kanton Zürich steht für
die Ausmittlung der Resultate das Wahl- und Abstimmungssystem (WABSTI)
zur Verfügung. Das heisst, die elektronischen Stimmen werden an das
Ausmittlungssystem WABSTI weiter gegeben. Um diesen Datentransfer vorzunehmen
verfügt das System über eine Import- und Export-Schnittstelle,
um eine fehlerfreie übermittlung zum Ausmittlungssystem zu gewährleisten.
Zudem können alle elektronischen Stimmen als Wahl- oder Abstimmungszettel
gedruckt und manuell weiter verarbeitet werden.
nach
oben
Sicherheit
und Dokumentation |
Da
der Vote électronique sehr hohe Anforderungen an die Sicherheit
und Vertraulichkeit stellt, kommen im Pilotprojekt des Kantons Zürich
internationale Standards zur Anwendung. So wird im Sicherheitsbereich nach
den Vorgaben der ISO für Informationssicherheit in Informatikprojekten
gearbeitet, welches nicht bloss die informationstechnischen, sondern auch
die organisatorischen und physischen Aspekte umfasst.
Zum
Erstellen des Betriebskonzeptes und der dazugehörenden Dokumentation
wird ebenfalls ein international erfolgreich eingesetztes Werkzeug, ITIL44
eingesetzt. Zur Überprüfung des Programmcodes und zur Verwaltung
der Versionen wird ebenfalls ein EDV-gestütztes Verfahren eingesetzt,
das eine lückenlose, nachvollziehbare Kontrolle durch die verantwortlichen
Prüforgane ermöglicht.
|
Quelle: Text
Kanton Zürich, e-Voting Zwischenbericht, David Knöri, PL August
2004 |
Weitere Informationen |
|
Links |
|
|
|
Externe
Links |
|
Aktiv
in der Politik: Jugendparlamente Photo: Jugendsession |
|