E-Voting: Abstimmen und Wählen per Internet
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Schweiz E-Voting
E-Voting: Pilotprojekt des Kantons Zürich
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E-Voting (Vote électronique)
Das e-Voting Pilotprojekt des Kantons Zürich

Neben den Kantonen Genf und Neuenburg realisiert auch der Kanton Zürich ein Projekt zum Vote électronique. Das Pilotprojekt wird durch die Bundeskanzlei begleitet. Einer der Schwerpunkte des Zürcher Projektes bildet die Stimmregisterproblematik. Das Zürcher Projekt will Anfang 2005 den Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Abstimmen sondern auch das Wählen (Majorz- und Proporzwahlen) elektronisch ermöglichen.

Im Gegensatz zu den anderen Pilotkantonen hat sich Zürich dazu entschieden, nebst dem Einsatz von Internet auch eine Handylösung, basierend auf SMS, anzubieten.

Als Realisierungspartner und Generalunternehmer zeichnet die Firma Unisys (Schweiz) AG, die ihrerseits weltweit schon erste Erfahrungen im E-Voting Bereich sammeln konnte. Die Sicherheitsaudits werden durch die Swisscom Enterprise Solutions AG vorgenommen.

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Stimmregister

Der Kanton Zürich zählt 171 autonome Gemeinden, die ihr Einwohner- bzw. Stimmregister in eigener Regie führen. Die Information, ob und zu welchen Vorlagen eine Bürgerin oder ein Bürger sein Votum abgeben kann, ist im gemeindeeigenen Einwohner- bzw. Stimmregister hinterlegt und diese sind meistens nicht harmonisiert. Um die elektronische Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen zu ermöglichen, wird vorgängig jeweils ein aktuelles, zentrales Stimmregister erstellt. Per Stichtag stellen die Gemeinden die für den Vote électronique benötigten Angaben zur Verfügung.

Für den Datenaustausch zwischen den Gemeindesystemen und dem Vote électronique-System sind spezielle "Adapter" programmiert worden. Diese Adapter ermöglichen den Zusammenzug aller Stimmberechtigten in einem Register auf kantonaler Ebene. Damit der Kanton Zürich den Vereinbarungen mit der Bundeskanzlei zur Harmonisierung der Register nachkommt und die Vorgaben des Bundesamtes für Statistik BFS resp. des Vereins e-CH zur Harmonisierung erfüllen kann, steht ein Mapping pro Gemeinde auf Feldebene zur Verfügung. Unsere Lösung ermöglicht jeder Gemeinde, die Felder individuell zu zuweisen (Mapping). Abhängig vom Datenformat der eingehenden Importdatei werden die Daten mit Hilfe eines Protokolladapters in ein XML-Format und anschliessend in das offene EML1-Standardformat konvertiert, auf welchem das virtuelle Stimmregister aufgebaut ist.

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Stimmrechtsausweis

Um den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Zugang zur elektronischen Stimmabgabe zu ermöglichen wurde ein neuer Stimmrechtsausweis geschaffen. Ausser den Angaben zur Person enthält der Ausweis ebenfalls die personifizierten Zugangscodes wie User-ID und Pin (Passwort). Auf jeden Abstimmungs- resp. Wahltermin hin werden die Stimmausweise mit den Codes neu erstellt. Für das Abstimmen per SMS werden zudem die personifizierten Codes der Vorverschlüsselung aufgedruckt. Die Codes sind nur für einen einzigen Abstimmungs- resp. Wahltermin gültig.

Der Pin wird erst lesbar, wenn das Sicherheitssiegel Hydalam22 auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises geöffnet wird. Dieses mit Hydalam konfektionierte Papier kommt vor allem bei Banken und Versicherungen zum Einsatz.

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Abgabe der Stimmen und Urnendienst

Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält seine Stimm- und Wahlunterlagen wie bis anhin per Post oder Kurier zugestellt. Neu kommen zu den herkömmlichen Stimmabgaben, brieflich, vorzeitig oder an der Urne, noch die beiden elektronischen Möglichkeiten dazu, nämlich per Internet oder per Handy. Zudem ist das Vote électronique-System des Kantons Zürich so modular aufgebaut, dass weitere Endusergeräte mit wenig Aufwand integriert werden können (Palm, TV, sprachgesteuerte Medien etc.).

Bei den Majorzwahlen sind im Kanton Zürich alle Bürgerinnen und Bürger wählbar, ohne dass man sich anmelden oder registrieren lassen muss. Das hat zur Folge, dass jeder Wählende sich ans zentrale Stimmregister wenden kann, um anschliessend eine gewünschte Person anonym auswählen zu können.

Beim Wählen via Handy ist zur Zeit noch eine vorgängige Verschlüsselung nötig, damit die Anonymität vollständig gewährleistet ist. Die so genannten vorverschlüsselten Daten werden pro Wahl- oder Abstimmungstermin neu generiert und auf den Stimmrechtsausweisen aufgedruckt. Die Permutation liegt bei 33'696.

Um den Urnendienst soweit als möglich von langwierigen und aufwändigen Kontrollwegen zu entlasten, sind ausser der visuellen Kontrolle (Integrität des Sicherheitssiegel des Stimmrechtsausweises) die folgenden drei Möglichkeiten vorhanden:

Online-Prüfung
Die Online-Prüfung über Tastatur oder Barcodeleser in den Wahl- resp. Abstimmungsbüros, die mit einem Netzanschluss versehen sind.
Offline-Prüfung
Die Offline-Prüfung über Tastatur oder Barcodeleser auf einem lokalen PC oder Laptop mit den vorgängig herunter geladenen Kontrolldaten.
Prüfung mittels einer Tabelle
Die Prüfung mittels einer Tabelle, die vorgängig aus dem System gedruckt wurde.

Alle Auslandschweizer Stimmberechtigte können elektronisch abstimmen, die in einem Kanton immatrikuliert sind, der Vote électronique anbietet. Der Bundesrat hatte bei den bisherigen Versuchen nur Auslandschweizerinnen und -schweizer zu Vote électronique zugelassen, welche ihren Wohnsitz in einem EU-Staat haben oder aber in einem Staat, der das sog. Wassenaar-Abkommen unterzeichnet hat. Folglich erhielten Auslandschweizer Stimmberechtigte, die nicht in einem Wassenaar-Staat angemeldet sind, keinen Zugang zu Vote électronique, selbst wenn der Kanton, in dem sie immatrikuliert sind, diese Möglichkeit grundsätzlich anbietet. Grund für diese Einschränkung war die Tatsache, dass die für die Wahrung des Stimmgeheimnisses erforderliche Übermittlung von verschlüsselten Daten nicht in allen Staaten möglich bzw. zulässig ist. Aufgrund einer Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der technischen Implikationen hat der Bundesrat im Rahmen des dritten Berichts zu Vote électronique im Jahr 2013 entschieden, auf die Einschränkung auf Wassenaar-Staaten zu verzichten. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten wurden auf mögliche Konsequenzen der Stimmabgabe via Internet aufmerksam gemacht. Dies ist insbesondere in jenen Staaten von Relevanz, in denen die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien nicht erlaubt ist.

Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra,Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben.Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.


Wassenaar Arrangement

Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und-Technologien (Wassenaar Arrangement - www.wassenaar.org).

Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die fürden Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.

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Ausmittlungssystem

Von Anfang an hat man sich dazu entschieden, keine Insellösung, sondern ein integriertes System zu realisieren. Im Kanton Zürich steht für die Ausmittlung der Resultate das Wahl- und Abstimmungssystem (WABSTI) zur Verfügung. Das heisst, die elektronischen Stimmen werden an das Ausmittlungssystem WABSTI weiter gegeben. Um diesen Datentransfer vorzunehmen verfügt das System über eine Import- und Export-Schnittstelle, um eine fehlerfreie übermittlung zum Ausmittlungssystem zu gewährleisten. Zudem können alle elektronischen Stimmen als Wahl- oder Abstimmungszettel gedruckt und manuell weiter verarbeitet werden.

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Sicherheit und Dokumentation

Da der Vote électronique sehr hohe Anforderungen an die Sicherheit und Vertraulichkeit stellt, kommen im Pilotprojekt des Kantons Zürich internationale Standards zur Anwendung. So wird im Sicherheitsbereich nach den Vorgaben der ISO für Informationssicherheit in Informatikprojekten gearbeitet, welches nicht bloss die informationstechnischen, sondern auch die organisatorischen und physischen Aspekte umfasst.

Zum Erstellen des Betriebskonzeptes und der dazugehörenden Dokumentation wird ebenfalls ein international erfolgreich eingesetztes Werkzeug, ITIL44 eingesetzt. Zur Überprüfung des Programmcodes und zur Verwaltung der Versionen wird ebenfalls ein EDV-gestütztes Verfahren eingesetzt, das eine lückenlose, nachvollziehbare Kontrolle durch die verantwortlichen Prüforgane ermöglicht.

Quelle: Text Kanton Zürich, e-Voting Zwischenbericht, David Knöri, PL August 2004
Weitere Informationen
Schweiz: Der Bund Online - E-Government E-Voting: Pilotversuche 2007 - Zürich, Neuenburg
E-Voting: Zürich - E-Voting auch im Jahr 2008
Links
Externe Links
Bundeskanzlei Wassenaar Arrangment
e-Voting Plattform des Kantons Zürich
e-Voting Demonstration Wie wählen?
Aktiv in der Politik: Jugendparlamente Photo: Jugendsession
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