E-Voting:
Abstimmen und Wählen per Internet
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Schweiz E-Voting |
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Kanton
Zürich: E-Voting wird im Jahr 2008 weitergeführt |
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Die
drei E-Voting-Pilotgemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren werden
am 25. November 2007 erneut elektronisch abstimmen können. Der Regierungsrat
hat die Gesuche der Gemeinden bewilligt und entschieden, dem Bund ein Gesuch
zur Weiterführung von Abstimmungstests im Jahr 2008 einzureichen.
Ab Oktober 2008 sollen weitere Gemeinden angeschlossen werden.
Die
Volksabstimmung vom 25. November 2007 umfasst drei kantonale Vorlagen und
in einigen Gemeinden lokale Vorlagen. Der Regierungsrat hat das Gesuch
der drei Pilotgemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren zur vierten
Durchführung der Abstimmung per E-Voting bewilligt. Erreichen nicht
zwei Ständeratskandidierende das absolute Mehr am 21. Oktober 2007,
wird am 25. November 2007 auch der zweite Wahlgang für den Ständerat
stattfinden. In den E-Voting-Gemeinden können allerdings nur die Kandidierenden
des ersten Wahlgangs oder allfällige Ersatzkandidierende elektronisch
gewählt werden. Stimmen für andere Personen müssen auf schriftlichem
Weg auf dem Wahlzettel abgegeben werden.
Der
Bundesrat lädt in seinem Bericht an das Parlament - unter anderem
gestützt auf die Ergebnisse des Projekts im Kanton Zürich - die
Kantone ein, die erfolgreich angelaufenen Versuche weiterzuführen.
Der Regierungsrat ersucht nun in einem Schreiben den Bundesrat, das in
Zürich erprobte Verfahren auch 2008 einsetzen zu können.
Im
kommenden Jahr soll der Einsatz von E-Voting im Kanton Zürich ausgebaut
werden. Der Bund setzte fest, dass nur zehn Prozent der Stimmberechtigten
per E-Voting abstimmen dürfen. Diesen Rahmen möchte der Regierungsrat
ausschöpfen. Das bedeutet, dass 2008 schrittweise in rund zehn zusätzlichen
Gemeinden E-Voting eingeführt werden kann, darunter voraussichtlich
je ein Stadtkreis von Zürich und von Winterthur. Das Interesse bei
den Gemeinden an einer Teilnahme ist gross.
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Elektronisches
Wahlsystem wird von Bern nach Zürich übersiedelt |
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Auf
Ende 2007 wird der Kanton Zürich sein elektronisches Wahlsystem von
Bern nach Zürich übersiedeln. Dabei werden Anpassungen vorgenommen,
die die Benutzerfreundlichkeit und die Sicherheit des Systems erhöhen.
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Dabei
wurde auch entschieden, dass die SMS-Dienstleistung (Abstimmung per Handy)
nicht mehr angeboten wird. Die Gründe für den Verzicht auf die
Möglichkeit, per SMS abzustimmen, sind einerseits die geringe Nutzung
und die Vereinfachung der Abläufe - es entfallen die Schnittstellen
zu den drei SMS-Zentren -aber anderseits auch die Tatsache, dass die
SMS-Technologie für E-Voting nicht als zukunftsträchtig betrachtet wird. Die Handys der Zukunft werden Zugang zum Internet ermöglichen
und weitere Funktionen enthalten. |
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Wegen
dieser Systemänderungen und der Verlegung des Server-Standortes nach
Zürich wird es nicht möglich sein, anlässlich der Volksabstimmung
vom 24. Februar 2008 per E-Voting abzustimmen. Ab 1. Juni 2008 wird an
den nächsten Abstimmungsterminen in den angeschlossenen Gemeinden
per E-Voting abgestimmt werden können.
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Ab
2009 E-Voting auch Auslandschweizerinnen und -schweizern ermöglichen |
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Im
Jahr 2008 werden auch Vorbereitungen getroffen, damit ab 2009 die Auslandschweizerinnen
und -schweizer in den angeschlossenen Gemeinden per E-Voting abstimmen
können. Das würde aber bedeuten, dass der Bund das System als
generell praxistauglich erachtet und flächendeckend ermöglicht.
Der Regierungsrat wird sich beim Bund für eine generelle Einführung
von E-Voting ohne prozentuale Einschränkungen einsetzen.
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Quelle:
Text Kanton Zürich, Regierungsrat, Oktober 2007 |
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in der Politik: Jugendparlamente Photo: Jugendsession |
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