E-Voting: Abstimmen und Wählen per Internet
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Schweiz E-Voting
Basel-Stadt E-Voting - Auslandschweizer/innen 2009
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E-Voting-System
Kanton Basel-Stadt: e-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Im Kanton Basel-Stadt soll am 29. November 2009 die elektronische Stimmabgabe für stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum ersten Mal getestet werden. Beherbergt sind die Auslandschweizer Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt auf dem Vote électronique-System des Kantons Genf, das bereits während mehreren Urnengängen erfolgreich im Einsatz steht. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung erlassen und heute mit dem Kanton Genf und dem Bund eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet.

Der Regierungsrat hat eine Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizer Stimmberechtigten erlassen. Für die Volksabstimmung vom 29. November haben Basel-Stadt als beherbergter Kanton und Genf als beherbergender Kanton bei der Bundeskanzlei bereits ein entsprechendes inoffizielles Vorgesuch eingereicht. Die Bundeskanzlei hat die Erfüllung der Anforderungen grundsätzlich bestätigt. Während der Testphase muss der Regierungsrat vor jeder Abstimmung entscheiden, ob die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe eingeräumt werden soll. Der Kanton Basel-Stadt wird der erste Kanton sein, der Stimmberechtigte auf einem e-Voting-System eines anderen Kantons stimmen lässt.

Der Kanton Genf hat im Rahmen der Pilotprojekte zu Vote électronique mit finanzieller Beteiligung des Bundes ein System entwickelt, welches bei eidgenössischen sowie kantonalen und kommunalen Abstimmungen bereits mehrfach erfolgreich und pannenfrei eingesetzt worden ist. Das Vote électronique-System des Kantons Genf kann mit geringfügigen Anpassungen für die Bedürfnisse des Kantons Basel-Stadt genutzt werden. Der Kanton Genf hat sich in einem Vertrag mit der Bundeskanzlei verpflichtet, sämtliche Ergebnisse des Vote électronique-Projektes andern Kantonen kostenlos zugänglich zu machen, sodass der Kanton Basel-Stadt lediglich die Mehrkosten, nicht aber die Entwicklungskosten, übernehmen muss. Jede Abstimmung mit e-Voting muss durch den Bund genehmigt werden.

Die Stimmabgabe per Internet ist eine neue Möglichkeit, die den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern nebst den gegenwärtigen Möglichkeiten (Stimmabgabe per Brief und Stimmabgabe an der Urne bei Aufenthalt in der Schweiz) angeboten wird. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind in Basel-Stadt nur in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Der Bund gibt vor, dass der Kreis der stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf diejenigen beschränkt ist, die Wohnsitz in EU-Staaten oder in Mitgliedstaaten des Wassenaar-Abkommens über Exportkontrolle für konventionelle Waffen, Dual Use-Güter und Technologien haben. Nur in diesen Staaten ist gemäss Bund die Meinungsäusserungsfreiheit und somit auch das Stimmgeheimnis gewahrt. Bei erfolgreichem Testbetrieb kann der Regierungsrat darüber entscheiden, ob die Lösung auch den im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten angeboten wird.

Für die Einführung des E-Votings für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer musste ein trilateraler Vertrag zwischen dem Bund und den Kantonen Basel-Stadt und Genf abgeschlossen werden.

Quelle: Kanton Basel-Stadt, Regierungsrat, Juni 2009

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Weitere Informationen
Schweiz: Der Bund Online - E-Government E-Voting: Pilotversuche 2007 - Zürich, Neuenburg
E-Voting: Zürich - E-Voting auch im Jahr 2008
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Externe Links
Bundeskanzlei
Kanton Basel-Stadt: E-Voting
Kanton Genf: E-Voting
Schweizerische Bundeskanzlei: E-Voting
Auslandschweizer-Organisation ASO
Aktiv in der Politik: Jugendparlamente Photo: Jugendsession
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