E-Voting:
Abstimmen und Wählen per Internet
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Kanton
Basel-Stadt: e-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
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Im
Kanton Basel-Stadt soll am 29. November 2009 die elektronische Stimmabgabe
für stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum
ersten Mal getestet werden. Beherbergt sind die Auslandschweizer Stimmberechtigten
des Kantons Basel-Stadt auf dem Vote électronique-System des Kantons
Genf, das bereits während mehreren Urnengängen erfolgreich im
Einsatz steht. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung erlassen
und heute mit dem Kanton Genf und dem Bund eine Zusammenarbeitsvereinbarung
unterzeichnet.
Der
Regierungsrat hat eine Verordnung über den Testbetrieb für die
elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizer Stimmberechtigten erlassen.
Für die Volksabstimmung vom 29. November haben Basel-Stadt als beherbergter
Kanton und Genf als beherbergender Kanton bei der Bundeskanzlei bereits
ein entsprechendes inoffizielles Vorgesuch eingereicht. Die Bundeskanzlei
hat die Erfüllung der Anforderungen grundsätzlich bestätigt.
Während der Testphase muss der Regierungsrat vor jeder Abstimmung
entscheiden, ob die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe eingeräumt
werden soll. Der Kanton Basel-Stadt wird der erste Kanton sein, der Stimmberechtigte
auf einem e-Voting-System eines anderen Kantons stimmen lässt.
Der
Kanton Genf hat im Rahmen der Pilotprojekte zu Vote électronique
mit finanzieller Beteiligung des Bundes ein System entwickelt, welches
bei eidgenössischen sowie kantonalen und kommunalen Abstimmungen bereits
mehrfach erfolgreich und pannenfrei eingesetzt worden ist. Das Vote électronique-System
des Kantons Genf kann mit geringfügigen Anpassungen für die Bedürfnisse
des Kantons Basel-Stadt genutzt werden. Der Kanton Genf hat sich in einem
Vertrag mit der Bundeskanzlei verpflichtet, sämtliche Ergebnisse des
Vote électronique-Projektes andern Kantonen kostenlos zugänglich
zu machen, sodass der Kanton Basel-Stadt lediglich die Mehrkosten, nicht
aber die Entwicklungskosten, übernehmen muss. Jede Abstimmung mit
e-Voting muss durch den Bund genehmigt werden.
Die
Stimmabgabe per Internet ist eine neue Möglichkeit, die den Auslandschweizerinnen
und Auslandschweizern nebst den gegenwärtigen Möglichkeiten (Stimmabgabe
per Brief und Stimmabgabe an der Urne bei Aufenthalt in der Schweiz) angeboten
wird. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind in Basel-Stadt nur
in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Der Bund gibt
vor, dass der Kreis der stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
auf diejenigen beschränkt ist, die Wohnsitz in EU-Staaten oder in
Mitgliedstaaten des Wassenaar-Abkommens über Exportkontrolle für
konventionelle Waffen, Dual Use-Güter und Technologien haben. Nur
in diesen Staaten ist gemäss Bund die Meinungsäusserungsfreiheit
und somit auch das Stimmgeheimnis gewahrt. Bei erfolgreichem Testbetrieb
kann der Regierungsrat darüber entscheiden, ob die Lösung auch
den im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten angeboten wird.
Für
die Einführung des E-Votings für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
musste ein trilateraler Vertrag zwischen dem Bund und den Kantonen Basel-Stadt
und Genf abgeschlossen werden.
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Quelle:
Kanton Basel-Stadt, Regierungsrat, Juni 2009 |
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