E-Voting: Abstimmen und Wählen per Internet
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Schweiz E-Voting
7 Kantone: Auslandschweizerinnen und -schweizer:
Abstimmen per Internet 2009
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Staatskunde - Statistiken Schweiz
E-Voting-System
Auslandschweizerinnen und -schweizer sollen per Internet abstimmen können

Mehr als ein Drittel der rund 117'000 stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren politischen Wohnsitz in den acht beteiligten Kantonen. Diese Gruppe der Stimmberechtigten hat ein besonders starkes Interesse an Vote électronique. Es kommt immer wieder vor, dass Stimmkuverts aus dem Ausland zu spät beim Abstimmungsbüro eintreffen. Die Stimmabgabe per Internet erleichtert deshalb die Beteiligung der Auslandschweizerinnen und -schweizer am politischen Leben in der Heimat.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen neu die Möglichkeit erhalten, per Internet abzustimmen. Dafür haben die Regierungen der Kantone Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau unter Mitwirkung des Kantons Zürich als Lizenzgeber Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen. Die elektronische Internetlösung wird den im Ausland wohnhaften Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern frühestens ab dem Jahr 2010 zur Verfügung stehen.

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer verpflichtet die Kantone, den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit zu geben, per Internet abzustimmen. Nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in einem Land wohnhaft sind, das den Verträgen von Wassenaar über den Umgang mit Software und anderen Dual-Use-Gütern beigetreten ist, können das Abstimmungssystem benützen. Rund 90 Prozent aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sind in solchen Ländern wohnhaft.

Die sieben Partnerkantone und die Bundeskanzlei entwickeln eine Informatikanwendung auf der Grundlage des Zürcher E-Voting-Modells. Die Zusammenarbeit erlaubt den beteiligten Kantonen Kostensenkungen. Der Anpassungsbedarf in Rechtsetzung und Vollzug ist in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Daher wird das Projekt nicht in allen Kantonen gleichzeitig umgesetzt werden können. Im günstigsten Fall starten in einzelnen der beteiligten Kantone erste Versuche Ende 2010. Das System wird in allen vier Landessprachen angeboten.

Der Bund beteiligte sich finanziell an den Pilotprojekten zur elektronischen Abstimmung per Internet in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich. Die beteiligten sieben Kantone schliessen sich dem Zürcher Projekt an, weil die angebotene Informatikplattform gut zur Organisation der politischen Rechte in diesen Kantonen passt. Das Projekt bildet den ersten Schritt der beteiligten Kantone im Bereich der Abstimmung per Internet. Die Erfahrungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt im Hinblick auf einen allfälligen Ausbau für in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte genutzt werden.
Quelle: Text Kanton Aargaut, Regierungsrat, September 2009

Wassenaar-Abkommen für Auslandschweizer Stimmberechtigte

Zum ersten Mal konnten alle Auslandschweizer Stimmberechtigte elektronisch abstimmen, die in einem Kanton immatrikuliert sind, der Vote électronique anbietet. Der Bundesrat hatte bei den bisherigen Versuchen nur Auslandschweizerinnen und -schweizer zu Vote électronique zugelassen, welche ihren Wohnsitz in einem EU-Staat haben oder aber in einem Staat, der das sog. Wassenaar-Abkommen unterzeichnet hat. Folglich erhielten Auslandschweizer Stimmberechtigte, die nicht in einem Wassenaar-Staat angemeldet sind, keinen Zugang zu Vote électronique, selbst wenn der Kanton, in dem sie immatrikuliert sind, diese Möglichkeit grundsätzlich anbietet. Grund für diese Einschränkung war die Tatsache, dass die für die Wahrung des Stimmgeheimnisses erforderliche Übermittlung von verschlüsselten Daten nicht in allen Staaten möglich bzw. zulässig ist. Aufgrund einer Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der technischen Implikationen hat der Bundesrat im Rahmen des dritten Berichts zu Vote électronique im Jahr 2013 entschieden, auf die Einschränkung auf Wassenaar-Staaten zu verzichten. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten wurden auf mögliche Konsequenzen der Stimmabgabe via Internet aufmerksam gemacht. Dies ist insbesondere in jenen Staaten von Relevanz, in denen die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien nicht erlaubt ist.
Quelle: Text Bundeskanzlei, Februar 2014

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Weitere Informationen
Schweiz: Der Bund Online - E-Government E-Voting: Pilotversuche 2007 - Zürich, Neuenburg
E-Voting: Zürich - E-Voting auch im Jahr 2008
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Externe Links
Bundeskanzlei
e-Voting Plattform des Kantons Zürich
e-Voting Demonstration Wie wählen?
Aktiv in der Politik: Jugendparlamente Photo: Jugendsession
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