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Schweiz E-Voting
12 Kantone: E-Voting - Erfolgreiche Versuche 2010
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Staatskunde - Statistiken Schweiz
E-Voting-System (Vote électronique)
2010 - Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2010 haben zwölf Kantone erfolgreich Vote électronique-Versuche durchgeführt. Schweizweit hatten 193'236 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben.

Die am Vote électronique-Versuch teilnehmenden Stimmberechtigten der Kantone Zürich, Neuenburg und Genf konnten an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28.11.2010 ihre Stimme erneut elektronisch abgeben. Auch die Auslandschweizer Stimmberechtigten aus den Kantonen Solothurn, Basel-Stadt, St. Gallen, Neuenburg und Genf sowie der Städte Zürich und Freiburg wurden in den Vote électronique-Versuch einbezogen. Erstmals ihre Stimme elektronisch abgeben konnten auch die Auslandschweizerinnen und -schweizer der Kantone Luzern, Schaffhausen, Aargau und Thurgau sowie einiger Gemeinden des Kantons Graubünden.

Von den 193'236 Stimmberechtigten, die an den Vote électronique-Versuchen teilnehmen konnten, haben 28'912 ihre Stimme elektronisch abgegeben. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung mit Vote electronique von 15%.

Insgesamt konnten rund 46'000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben. Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar[1] unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.

Die Vote-électronique-Versuche haben die Anforderungen des Bundes vollständig erfüllt.

[1] Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und -Technologien (Wassenaar Arrangement), www.wassenaar.org. Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für den Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.

Quelle: Text Bundeskanzlei, Schweizerische Eidgenossenschaft, November 2010

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Weitere Informationen
Schweiz: Der Bund Online - E-Government E-Voting: Pilotversuche 2007 - Zürich, Neuenburg
E-Voting: Zürich - E-Voting auch im Jahr 2008
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e-Voting Plattform des Kantons Zürich
e-Voting Demonstration Wie wählen?
Aktiv in der Politik: Jugendparlamente Photo: Jugendsession
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