Anlässlich der Nationalratswahlen 2011 haben vier Kantone erfolgreich Vote-électronique-Versuche durchgeführt. 3'562 Auslandschweizer Stimmberechtigte der Kantone Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Aargau gaben ihre Stimme elektronisch ab. Es handelte sich dabei um den ersten Versuch bei Wahlen auf Bundesebene. Damit geht das Projekt in die zweite Phase über. Bei den Nationalratswahlen 2011 wurde Vote électronique nach mehreren erfolgreichen Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe bei nationalen Volksabstimmungen zum ersten Mal auch bei Wahlen auf Bundesebene eingesetzt. Im Vorfeld wurden die bestehenden Abläufe den wahltechnischen Besonderheiten angepasst. Die Versuche mit Vote électronique in den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Aargau sind reibungslos verlaufen. Die technischen und logistischen Herausforderungen wurden von den beteiligten Kantonen ohne Pannen oder Zwischenfälle gemeistert. Der Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen 2011 kann damit als ein Erfolg bezeichnet werden. 3'562 Auslandschweizer Stimmberechtigte haben elektronisch gewählt Die erstmaligen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe anlässlich von Wahlen auf Bundesebene beschränkten sich vorerst auf die Auslandschweizer Stimmberechtigten der vier Kantone. Rund 22'000 Personen hatten die Möglichkeit, ihre Stimme bei den Nationalratswahlen elektronisch abzugeben. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent der insgesamt 5'090'000 Wahlberechtigten. Bis zu 53,1 Prozent der zugelassenen Auslandschweizer Stimmberechtigten der am Versuch beteiligten Kantone haben vom neuen Stimmkanal profitiert. Weil die Fristen für die Zustellung der Unterlagen bei Wahlen noch kürzer sind als bei Abstimmungen, wurde es Auslandschweizer Stimmberechtigten faktisch oft verunmöglicht, die Vertretungen im Parlament mitbestimmen zu können. Dass sie ihre Stimme nun übers Internet abgeben konnten, entschärfte dieses Problem. Vote électronique steht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung, die ihren Wohnsitz entweder in einem EU-Staat oder in einem der 45 Staaten haben, welche die Vereinbarung von Wassenaar[1] unterzeichnet haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder. Wichtiger Meilenstein für die Einführung von Vote électronique Mit dem erstmaligen Einsatz bei nationalen Wahlen geht Vote électronique in seine zweite Umsetzungsphase über. Das Projekt wurde 2000 lanciert. Seit 2004 werden Versuche bei eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt. Im Jahr 2007 haben Bundesrat und Parlament die schrittweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Dabei wurden vier Entwicklungsstufen vorgesehen:
Heutzutage sind 13 Kantone am Projekt beteiligt. Die positiven Erfahrungen mit Vote électronique anlässlich der Nationalratswahlen 2011 bekräftigen den Bund in seinen Bestrebungen, bei den kommenden Nationalratswahlen 2015 einem Grossteil der Auslandschweizer Stimmberechtigten die Stimmabgabe per Internet zu ermöglichen. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit Vote électronique bei Abstimmungen und Wahlen werden in den kommenden Monaten durch die Bundeskanzlei ausgewertet. Der nächste Bericht des Bundesrates zu Vote électronique ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Vote électronique im Zentrum der OSZE-Wahlbeobachtung Vom 10. bis am 28. Oktober 2011 war ein neunköpfiges Expertenteam der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Schweiz und hat die nationalen Wahlen beobachtet. Das Expertenteam interessierte sich insbesondere für die elektronische Stimmabgabe, da diese Technologie relativ neu ist und erst in wenigen Teilnehmerstaaten Pilotversuche am Laufen sind. Der OSZE-Bericht zu den Nationalratswahlen 2011 wird auf Ende Jahr erwartet. [1] Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual-Use-Güter und -Technologien (www.wassenaar.org). Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.
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