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Vote électronique bei eidgenössischer Volksabstimmung vom März 2012 |
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember Gesuche von 12 Kantonen für den Einsatz von Vote électronique bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012 bewilligt. Rund 122'000 Stimmberechtigte werden die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Alle 12 Kantone haben bereits Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesrat die Gesuche aus den zwölf Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf gutgeheissen und somit 122'215 Stimmberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ihre Stimme am 11. März 2012 per Mausklick abzugeben. Dies entspricht bei total 5,1 Millionen Stimmberechtigten einem Anteil von 2,4 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats oder rund einem Viertel des Maximalwerts gemäss Verordnung über die politischen Rechte (SR 161.11).
Wer kann teilnehmen?
Die Auslandschweizer Stimmberechtigten gelten weiterhin als priorisierte Zielgruppe. In 10 Kantonen werden wie bis anhin ausschliesslich Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme über das Internet abgeben können. Im Kanton Genf werden nebst den Auslandschweizerinnen und -schweizern auch rund 47‘000 Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Genf an den Versuchen mit Vote électronique teilnehmen können. Der Kanton Neuenburg bietet rund 20‘000 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton Neuenburg die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Vote électronique an.
Erster Versuch mit Vote électronique im Kanton Bern
Nach einem erfolgreichen ersten Versuch anlässlich einer kantonalen Abstimmung im Mai 2011 wird die elektronische Stimmabgabe im Kanton Bern nun zum ersten Mal auch bei einer eidgenössischen Volksabstimmung zum Einsatz kommen. Die Bundeskanzlei hat auch die Gesuche der anderen Kantone geprüft und dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag zur Bewilligung der Gesuche unterbreitet.
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