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E-Voting Eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014
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E-Voting (Vote électronique)
Eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014

Die Auslandschweizer von 12 Kantonen konnten elektronisch abstimmen

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 haben zwölf Kantone Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Diese haben die Anforderungen des Bundes erfüllt und sind erfolgreich verlaufen.

Hohe Beteiligung mit dem elektronischen Stimmkanal

Von den rund 165 000 Stimmberechtigten, die ihre Stimme via Internet hätten abgeben können, haben 28 785 ihre Stimme elektronisch eingelegt. In den zwölf Kantonen haben bis zu 66.14% derjenigen Stimmberechtigten, welche zu Vote électronique zugelassenen waren und tatsächlich abgestimmt haben, vom neuen Stimmkanal profitiert. Die Tabelle im Anhang bietet eine Detailübersicht der Stimmbeteiligung mit Vote électronique nach Kanton sowie des zu den Versuchen zugelassenen Elektorats.

Wie bei den letzten Versuchen haben die Kantone Genf und Neuenburg neben ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern auch Inlandschweizer Stimmberechtigte (70 959 im Kanton Genf bzw. 21 465 im Kanton Neuenburg) zu den Versuchen zugelassen. Die anderen zehn Kantone (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau) beschränken sich auf Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Die rund 165 000 zugelassenen Stimmberechtigten entsprechen 3% des gesamtschweizerischen Elektorats. Die in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) festgelegte Limite, nach welcher nicht mehr als 10% der eidgenössischen Stimmberechtigten in die Versuche einbezogen werden dürfen, wurde damit bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Aufhebung der Wassenaar-Klausel für Auslandschweizer Stimmberechtigte

Zum ersten Mal konnten alle Auslandschweizer Stimmberechtigte elektronisch abstimmen, die in einem Kanton immatrikuliert sind, der Vote électronique anbietet. Der Bundesrat hatte bei den bisherigen Versuchen nur Auslandschweizerinnen und -schweizer zu Vote électronique zugelassen, welche ihren Wohnsitz in einem EU-Staat haben oder aber in einem Staat, der das sog. Wassenaar-Abkommen unterzeichnet hat. Folglich erhielten Auslandschweizer Stimmberechtigte, die nicht in einem Wassenaar-Staat angemeldet sind, keinen Zugang zu Vote électronique, selbst wenn der Kanton, in dem sie immatrikuliert sind, diese Möglichkeit grundsätzlich anbietet. Grund für diese Einschränkung war die Tatsache, dass die für die Wahrung des Stimmgeheimnisses erforderliche Übermittlung von verschlüsselten Daten nicht in allen Staaten möglich bzw. zulässig ist. Aufgrund einer Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der technischen Implikationen hat der Bundesrat im Rahmen des dritten Berichts zu Vote électronique im Jahr 2013 entschieden, auf die Einschränkung auf Wassenaar-Staaten zu verzichten. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten wurden auf mögliche Konsequenzen der Stimmabgabe via Internet aufmerksam gemacht. Dies ist insbesondere in jenen Staaten von Relevanz, in denen die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien nicht erlaubt ist.
Quelle: Text Bundeskanzlei, Februar 2014

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