Bern, 16.05.2007
Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Hauptinvestition für den Bau der Porta Alpina entscheiden. Er hat das UVEK damit beauftragt, bis zum Jahr 2012 die noch offenen betrieblichen Fragen zu klären und danach einen entsprechenden Antrag zu stellen. Falls der Bundesrat die Hauptinvestition dann bewilligt, kann die Porta Alpina etwa 3 Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (GBT) in Betrieb genommen werden. Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2005 die Mitfinanzierung der Vorinvestition für die Porta Alpina durch den Bund in der Höhe von 7,5 Millionen Franken beschlossen. Der Kanton Graubünden, die Region Surselva und die Gemeinde Tujetsch übernehmen zusammen 9,8 Millionen Franken. Über die finanzielle Beteiligung an der Hauptinvestition wollte der Bundesrat entscheiden, wenn der Bericht zum Raumkonzept Gotthard vorliegt. Der Bundesrat hat nun eine Aussprache über die Porta Alpina geführt. Er kam dabei zum Schluss, dass noch Fragen offen sind, insbesondere in Bezug auf Kosten und Betrieb. Weil diese erst geklärt werden können, wenn zusätzliche Informationen über den künftigen Betrieb des Gotthard-Basistunnels vorliegen, braucht es für deren fundierte Klärung mehr Zeit. Das UVEK wurde beauftragt, diese Fragen bis zum Jahr 2012 zu beantworten und dann dem Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition zu stellen. Stimmt der Bundesrat dem Projekt zu, so könnte die Porta Alpina etwa drei Jahre nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels betriebsbereit sein.
Die Bündner Regierung nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Entscheid über die Realisierung der Porta Alpina hinausgeschoben und beschlossen hat, den eidgenössischen Räten vorläufig keine Botschaft zur Finanzierung der Hauptinvestitionen zu unterbreiten. Ebenfalls zur Kenntnis genommen werden die neuen Rahmenbedingungen, welche der Bundesrat mit dem Entscheid festgelegt hat. Diese werden allerdings gewisse Probleme mit sich bringen. Mit seinem Entscheid vom 16. Mai 2007 verschiebt der Bundesrat den Finanzierungsentscheid bis ins Jahr 2012 hinaus, so dass die Porta Alpina erst etwa drei Jahre nach Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels in Betrieb genommen werden kann. Die zeitliche Verzögerung des Projektes bringt aber Probleme mit sich. Der Entscheid hat zur Folge, dass der Kanton Graubünden und die Region sowie die Gemeinden bis zum definitiven Entscheid das Projekt allein weiter vorantreiben und finanzieren müssten. Die weiter andauernde Ungewissheit über die tatsächlichen Realisierungschancen verursacht Kosten und weitere Risiken, die genau abgeklärt werden müssen. Späterer
Ausbau wird teurer Bei einer zeitlichen Verschiebung des Vorhabens können die meisten Synergien, die mit einer einheitlichen Projektierung und dem gleichzeitigen Bau der Porta Alpina mit dem Gotthard-Basistunnel gegeben sind, aus Termingründen nicht mehr genutzt werden. Das Projekt wird sich zwangsläufig verteuern und der Kostenvoranschlag von 50 Millionen Franken wird voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden können. Die Bündner Regierung geht schon heute davon aus, dass bei einer späteren Realisierung eine neue Finanzierung nötig sein wird.
|