E-Voting: Abstimmen und Wählen per Internet
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Schweiz E-Voting
9 Kantone Deutlicher Rückschlag für E-Voting August 2015
ASO E-Voting - Harter Rückschlag für die Auslandschweize August 2015
BK Nationalratswahlen mit dem elektronischen Stimmkanal August 2015
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Staatskunde - Statistiken Schweiz
E-Voting-System (Vote électronique)
Deutlicher Rückschlag für E-Voting

2015: Der Bundesrat hat das Gesuch der Consortiumskantone abgelehnt

Der Bundesrat hat das Gesuch der Consortiumskantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich abgelehnt, bei den kommenden Nationalratswahlen E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten. Damit wird eine lange Phase von erfolgreich durchgeführten E Voting Versuchen an Abstimmungen und Wahlen bedauerlicherweise beendet.

Das Consortium Vote électronique führt seit nunmehr sechs Jahren erfolgreich Urnengänge mit E‑Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer durch. Bereits an den Nationalratswahlen 2011 wurde E-Voting von den Consortiumskantonen Aargau, Graubünden und St.Gallen mit Erfolg eingesetzt. Das System wurde im Laufe der Zeit schrittweise weiter entwickelt. Insbesondere wurde die Sicherheit des Systems verbessert und die Überprüfbarkeit der Stimmabgabe im Sinne der individuellen Verifizierbarkeit eingeführt.

Bei dieser Weiterentwicklung des Systems arbeitete das Consortium eng mit der Bundeskanzlei zusammen. Dies war notwendig und erwünscht, weil vor allem die Sicherheitsanforderungen laufend erhöht wurden. Die Consortiumskantone haben den Grundsatz "Sicherheit vor Tempo" immer mitgetragen. Im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2015 wurde das 2009 vom Kanton Zürich übernommene System nochmals in wesentlichen Teilen verbessert. Die überwiegende Mehrheit der Kantone teilt daher die von der Bundeskanzlei bereits vor Eingang der relevanten Gesuchsunterlagen geäusserten technischen Vorbehalte nicht.

Die Consortialkantone bedauern den Unterbruch der bisher erfolgreichen Testphase. Mit dem Entscheid des Bundesrates sind nur gerade vier Kantone in der Lage, an den Nationalratswahlen 2015 Vote électronique für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten, gleich viele wie 2011. Nach der Roadmap des Bundesrates hätte sich an den diesjährigen Nationalratswahlen mindestens die Hälfte der Kantone beteiligen sollen. Diese Zahl wäre erreicht worden, wenn das Consortium die notwendige Bewilligung vom Bundesrat erhalten hätte. Die Roadmap des Bundesrates kann mit der Ablehnung der Gesuche nicht eingehalten werden. Der Einsatz von Vote électronique als flächendeckender moderner dritter Weg der Stimmabgabe in der Schweiz wird mit dem Entscheid des Bundesrates verzögert.

Die Consortialkantone werden die neue Ausgangslage für Vote électronique nun diskutieren und das weitere Vorgehen festlegen.

Quelle: Text Kanton St. Gallen, 12. August 2015

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E-Voting und eidgenössische Wahlen: Harter Rückschlag für die Auslandschweizer

Auslandschweizer-Organisation bedauern negativen Entscheid des Bundesrates

Mit grossem Bedauern hat die Auslandschweizer-Organisation heute zur Kenntnis genommen, dass an den eidgenössischen Wahlen 2015 nur 4 Kantone von der elektronischen Stimmabgabe Gebrauch machen können. Dabei wäre die vom Bundesrat erteilte Genehmigung für die Verwendung des E-Voting nur eine Formalität gewesen. Der Entscheid des Bundesrats, nur 4 Kantonen – und nicht deren 13, wie ursprünglich vorgesehen – zu erlauben, diesen Stimmabgabekanal für die Wahlen zu verwenden, ist für alle Auslandschweizer ein harter Rückschlag: Denn gerade die Fünfte Schweiz hätte von einer Stimmabgabe via Internet am meisten profitiert.

Am Ende seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Bundesrat heute seinen Entscheid bekannt gegeben, nur den 4 Kantonen NE, GE, BS und LU zu erlauben, ihren Schweizer Mitbürgern im Ausland für die eidgenössischen Wahlen 2015 die Stimmabgabe via Internet anzubieten. Die 9 Kantone, welche das Zürcher System verwenden, nämlich ZH, FR, GR, SO, SH, SG, AG, TG und GL, haben diese Genehmigung nicht erhalten – denn sie erfüllten nicht alle Voraussetzungen für den Schutz des Stimmgeheimnisses. Diese jedoch machten es möglich, das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis zu wahren. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, der Meinung der Bundeskanzlei zu folgen, für welche die Sicherheit des Systems gegenüber der Schnelligkeit seiner Einführung Vorrang haben müsse.

Diese Entscheidung ist derweil ganz klar ein harter Rückschlag für die 142'000 in einem Stimmregister eingetragenen Auslandschweizer. Es war nämlich vorgesehen, dass an den bevorstehenden eidgenössischen Wahlen 70% von ihnen ihre politischen Rechte via Internet ausüben könnten. Die Bundeskanzlei hatte sich übrigens klar zum Ziel gesetzt, dass die Mehrheit der Auslandschweizer ab 2015 ihre Nationalräte auf elektronischem Weg wählen können. Schlussendlich sind es nun lediglich 34’000 Auslandschweizer, die diesen Stimmabgabekanal für die eidgenössischen Wahlen nutzen können.

Indessen steht die Notwendigkeit des E-Votings für die Mitglieder der Fünften Schweiz ausser Frage. Genauso wie die Tatsache, dass die Zürcher, Genfer und Neuenburger Systeme sich seit mehr als 10 Jahren bestens bewährt haben.

Die Auslandschweizer, die seit 1992 das Recht auf schriftliche Stimmabgabe haben, nutzen das E-Voting überall, wo ihnen dieser Stimmabgabekanal zur Verfügung gestellt wird, überaus rege. Zumal die per Briefpost zugestellten Abstimmungsunterlagen oft zu spät oder in der falschen Sprache eintreffen, ist das E-Voting für mehr als die Hälfte der Wähler das bevorzugte Stimmabgabeverfahren, und entsprechend nutzen sie diesen Kanal wann immer möglich.

Die ASO, deren Jahreskongress diesen Freitag in Genf mit der Sitzung des Auslandschweizerrats (ASR) beginnt, wird es nicht versäumen, zum E-Voting Stellung zu beziehen. Die ASR-Delegierten, die zu diesem Anlass aus der ganzen Welt zusammenkommen, werden über einen Entwurf für eine Resolution zum E-Voting entscheiden.

Quelle: Text Auslandschweizer-Organisation (ASO), 12. August 2015

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Nationalratswahlen mit dem elektronischen Stimmkanal

Auslandschweizer-Organisation bedauern negativen Entscheid des Bundesrates

Die Kantone Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg werden bei den Nationalratswahlen den elektronischen Stimmkanal anbieten. Der Bundesrat hat die Gesuche der vier Kantone bewilligt. Keine Bewilligung erhielten die Kantone des Consortiums Vote électronique.

In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg werden alle registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten (rund 34'000) per Internet an den Nationalratswahlen teilnehmen können. Rund 96'000 Stimmberechtigte, die in den Kantonen Genf und Neuenburg wohnhaft sind, werden ebenfalls elektronisch wählen können. Der Bundesrat hat die Gesuche dieser vier Kantone an seiner Sitzung vom 12. August 2015 bewilligt.

Bei den Nationalratswahlen 2011 hatten 22'000 Stimmberechtigte der Kantone Aargau, St. Gallen, Graubünden und Basel-Stadt elektronisch wählen können. Im Gegensatz zu 2011, als alle involvierten Kantone nur Auslandschweizer Stimmberechtigte in die Versuche einbezogen haben, werden 2015 zum ersten Mal auch Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Inland elektronisch wählen können.

Systeme erlauben individuelle Verifizierung der Stimmabgabe

Bei den Nationalratswahlen 2015 kommen für den elektronischen Stimmkanal zwei Systeme zum Einsatz. Sowohl dasjenige des Kantons Genfs, das in Genf, Basel-Stadt und Luzern zur Anwendung gelangt, als auch dasjenige des Kantons Neuenburg gehören der sogenannten zweiten Generation an und sind individuell verifizierbar. Dank dem Einsatz von personalisierten Codes haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist.

Nicht bewilligen konnte der Bundesrat die Gesuche der Kantone des Consortiums Vote électronique für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der Nationalratswahlen 2015. Betroffen sind die Kantone Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau. Anfang Juli hat das Consortium die Bundeskanzlei über die Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen externen Audits informiert. Dieses weist im System des Consortiums eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses nach. Diese Lücke kann technisch behoben werden, jedoch ist dies vor den Nationalratswahlen nicht mehr rechtzeitig möglich. Zudem erfüllt das System des Consortiums nicht alle Anforderungen der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe. Diese Bestimmungen sind seit dem 1. Juli 2015 zwingend zu erfüllen. Mit seinem Entscheid verfolgt der Bundesrat seine Strategie zur schrittweisen Einführung der elektronischen Stimmabgabe nach dem Ansatz «Sicherheit vor Tempo» weiter.

Quelle: Text Bundeskanzlei, 12. August 2015

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Weitere Informationen
Schweiz: Der Bund Online - E-Government
E-Voting: Pilotversuche 2007 - Zürich, Neuenburg
E-Voting: Zürich - E-Voting auch im Jahr 2008
Links
Externe Links
Bundeskanzlei Auslandschweizer-Organisation ASO
e-Voting Plattform des Kantons Zürich
e-Voting Demonstration Wie wählen?
Aktiv in der Politik: Jugendparlamente Photo: Jugendsession
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