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Raumordnungskonzept für den Metropolitanraum Zürich |
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Acht Kantone haben in grenzüberschreitender Zusammenarbeit ein Raumordnungskonzept für den Metropolitanraum Zürich (Metro-ROK) entwickelt. Dieses dient ihnen als Orientierungsrahmen und damit als Hilfe für ihre kantonalen Planungen sowie für die interkantonale planerische Abstimmung.
Gemäss Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind die Kantone beauftragt, mit den Nachbarkantonen zusammenzuarbeiten. Das Raumordnungskonzept für die Kantone im Metropolitanraum Zürich setzt diese Aufgabe konkret um: Der Metropolitanraum wird als zusammenhängender funktionaler Raum verstanden, in dem grenzüberschreitend geplant wird.
Das Metro-ROK wurde von den Raumplanungsfachstellen der Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich erarbeitet. Es weist einen Zeithorizont bis 2030 auf und ist nicht behördenverbindlich. Vielmehr dient das Raumordnungskonzept den acht Kantonen als Orientierungsrahmen und somit als Hilfe für ihre kantonalen Planungen (z.B. kantonale Richtpläne oder Konzepte) sowie für die interkantonale planerische Abstimmung. Das Metro-ROK stellt eine wichtige Leitschnur für die Abstimmung und grenzüberschreitenden Fragestellungen in der Raumplanung dar. Es bildet darüber hinaus eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit im Metropolitanraum Zürich.
Vier Handlungsräume mit spezifischen Stossrichtungen
Die räumlichen Strukturen in diesem Metropolitanraum sind vielfältig, die verschiedenen Räume bewältigen unterschiedliche Aufgaben. Deshalb werden im Metro-ROK vier Handlungsräume mit spezifischen Stossrichtungen unterschieden: die Stadtlandschaft, die Zwischenlandschaft, die Kulturlandschaft sowie die Naturlandschaft. Dies trägt den heute bestehenden Realitäten Rechnung, zeigt die angestrebte Raumordnung auf und legt die Massnahmen hin zu den künftigen Veränderungen und Entwicklungen dar.
Das Metro-ROK macht zu allen Handlungsräumen Aussagen zur Wachstumsverteilung sowie zur Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft. Auf die Stadtlandschaft sowie auf die regionalen Zentren in der Zwischenlandschaft und der Kulturlandschaft sollen grundsätzlich 80 Prozent des künftigen Wachstums entfallen, auf die Zwischen- und die Kulturlandschaft die restlichen 20 Prozent. Diese Zahlen sind Zielwerte. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Potenziale der acht Kantone sind dabei zu berücksichtigen. Dementsprechend kann die Verteilung in den ländlichen Kantonen auch in Richtung 70/30 Prozent und in den urbaneren Kantonen in Richtung 90/10 Prozent tendieren. Die für den Metropolitanraum gesamthaft anzustrebenden Zielwerte sind aber im Auge zu behalten.
Metropolitanraum Zürich
Das Bundesamt für Statistik definiert die fünf Metropolitanräume der Schweiz: Neben Zürich sind dies Basel, Bern, Genf-Lausanne und Tessin. Der Metropolitanraum Zürich beinhaltet die Kantone Aargau, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen Thurgau, Zug und Zürich. Im Falle des Raumordnungskonzepts hat sich auch der Kanton Luzern angeschlossen und gehört zu den acht Kantonen, die gemeinsam auf fachlicher Ebene das Metro-ROK ausgearbeitet haben.
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Quelle: Text Kanton Zürich, Baudirektion des Kantons Zürich, August 2015 |
Beteiligte Kantone: Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern, Baudepartement des Kantons Schaffhausen, Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz, Baudepartement des Kantons St. Gallen, Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, Baudirektion des Kantons Zug |
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