Die Anforderungen an die Volksschule sind sehr hoch. Die Belastungen von Schulbehörden und -verwaltungen, Lehrpersonen und Schulleitenden haben zugenommen. Vor diesem Hintergrund lanciert Regierungspräsidentin Regine Aeppli, Bildungsdirektorin, das Projekt «Belastung - Entlastung im Schulfeld». Bis Ende Herbst 2010 sollen breit abgestützte, kurz- bis längerfristige Massnahmen vorliegen, wie die Situation für Schulbehörden und -verwaltungen, Lehrpersonen und Schulleitende verbessert werden kann. Das kann von administrativen Verein-fachungen bis hin zu einer klareren Rollenaufteilung zwischen den verschiedenen Schulakteuren gehen. Gemeinsames Engagement von Verbänden und BildungsdirektionBei der Präsentation des Projektes im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der Lehrpersonen, Schulleitenden und Schulbehörden sagte Bildungsdirektorin Regine Aeppli, sie wünsche sich «eine Diskussion ohne Denkverbote, aber mit viel Realitätssinn». Zu den Rahmenbedingungen des Projekts gehört, dass mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen ausgekommen werden muss. An den tragenden Elementen des neuen Volksschulgesetzes (Schulleitungen, integrative Förderung, Tagesstrukturen, professionelle Schulbeurteilung), dem die Zürcher Stimmberechtigten 2005 deutlich zugestimmt haben, soll nicht gerüttelt werden. Das Ziel sei es, gute Rahmenbedingungen für alle Schulakteure zu bieten, sagte Aeppli: «Dies ist auch ein Beitrag zur Stärkung der Qualität der Volksschule.» Dass die Verbände von Schulbehörden und -verwaltungen, Lehrpersonen und Schulleitenden gemeinsam mit der Bildungsdirektion nach Lösungen suchten, erfülle sie mit Zuversicht. Ausgangslage Anforderungen an die Volksschule sind gestiegen. Belastungen von Schulbehörden und -verwaltungen, Lehrpersonen und Schulleitenden haben zugenommen. Zeichen von Unzufriedenheit, Überforderung und Frustration. Diskrepanz zwischen den hohen Erwartungen an die Schule und den Möglichkeiten, diese ohne Überforderung zu erfüllen.
Welche administrativen Vorgaben des Kantons sind sinnvoll und nötig, welche bringen keinen Zusatznutzen? Wie sieht die richtige Balance aus zwischen kantonalen Vorgaben und dem Handlungsspielraum der einzelnen Schulen? Auf welche Aufgaben kann die Bildungsdirektion verzichten? Auf welche Aufgaben kann die Schule verzichten, ohne dass die Schulqualität oder die Betreuung der Kinder darunter leidet? Diskussion ohne Denkverbote, aber mit Realitätssinn Rahmenbedingungen: Respekt vor dem Volksentscheid zum Volksschulgesetz 2005 (mit Schulleitungen, integrativer Förderung, Tagesstrukturen, professioneller Schulbeurteilung). Haushalten mit den vorhandenen Ressourcen; Umlagerungen sind möglich, Mehrkosten nicht. Zwei Hauptziele Gute Rahmenbedingungen für alle Schulakteure als Beitrag zur Stärkung der Volksschule. Das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen Schulbehörden/-verwaltungen, Lehrpersonen, Schulleitenden und Bildungsdirektion verbessern.
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