Beitrag von Niklaus Stöckli, Präsident ALV
Bis der Berufsauftrag neu definiert ist, wird die Einführung der neuen Promotionsverordnung gestoppt. Die Jahresarbeitszeit wird auf Grund der neuen Ferienregelung des Verwaltungspersonals gesenkt. Neu wird sie ungefähr 1930 Stunden betragen.
Für die neuen Aufträge (Berücksichtigung des höheren Zeitbedarfs für die Einführung der Reformen, IS, Teamarbeit, Promotionsverordnung, Individualisierung, QUES) wird eine Berechnung des zeitlichen Bedarfs erhoben. Diese Zeitbudgets sind in die Norm-Jahresarbeitszeit einzufügen. Die Berufsaufträge, die die Lehrpersonen innerhalb der frei verfügbaren Arbeitszeit zu erfüllen haben, werden zeitlich budgetiert.
Das Pflichtpensum wird auf 26 Lektionen für alle Lehrpersonen an der Volksschule gesenkt. Das verursacht eine Reduktion der tatsächlich geleisteten Jahresarbeitszeit um rund 10%. Mit dieser Massnahme allein würde immer noch eine beträchtliche Überzeit geleistet. Die Senkung des Pflichtpensums soll nicht zu Lasten des schulischen Angebots erfolgen.
Für die Aufgaben der Klassenlehrperson steht eine zusätzliche Lektion als Entlastung zur Verfügung. Die Aufgabe der Klassenlehrperson wird beschrieben.
Für die Stellvertretungen für ausfallende Lektionen steht entsprechendes Personal kantonsweit zur Verfügung. Diese Aufgabe kann nicht den Lehrpersonen vor Ort übernommen werden.
Um den Anstellungsgrad der Lehrpersonen nicht von Jahr zu Jahr schwanken zu lassen, werden den Schulen die Ressourcen in einem Drei-Jahres-Rhythmus zugeteilt. Die Schulleitungen haben die Pflicht, jährliche Schwankungen des Anstellungsgrades zu vermeiden. Ein frei verfügbarer Lektionenpool in der Hand der Schule vor Ort federt kleine Schwankungen ab. Als zusätzliches Mittel zur Verstetigung können die Lehrpersonen ein Lektionenkonto äufnen. Lektionenüberzeit kann auch in Form von bezahltem Urlaub bezogen werden.
Zur Verbesserung des Erholungspotentials der Lehrpersonen stehen folgende Massnahmen zur Verfügung:
Lehrpersonen sollen öfter als heute bezahlten Urlaub beziehen können. Der Urlaub wird alimentiert durch ein besseres Treueangebot des Kantons (alle fünf Jahre ein Monat bezahlter Urlaub) und dem Lektionenkonto. Zu prüfen ist auch die Umwandlung der Altersentlastung in ein Urlaubskonto. Erholungspotential wird auch durch eine entsprechende Aus-und Weiterbildung geschaffen. Mit Gegenwert für die Arbeit sind alle positiven Rückmeldungen für die Lehrpersonen gemeint. Am wichtigsten ist eine verlässliche Lohn-und Personalpolitik des Kantons. Die Beurteilung der Arbeit der Lehrpersonen durch die Personalverantwortlichen der einzelnen Schulen muss differenziert, datengestützt und fördernd sein. Die Geleitete Schule muss auch eine gesunde Schule sein. Dieser Auftrag ist auf die gleiche Ebene zu heben wie die Qualitätssicherung. Die Beachtung der Gesundheit der Lehrpersonen ist ein Teil der Personalführung der Geleiteten Schule.
Lehrpersonen haben das Recht, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Die Ergebnisse müssen mit der Schulleitung thematisiert und bei Überzeit einer Lösung zugeführt werden. Insbesondere die Einhaltung der zeitlichen Begrenzung der Gemeinsamen Jahresarbeitszeit kann von den Lehrpersonen eingefordert werden. Überzeit bei der Gemeinsamen Jahresarbeitszeit ist zu kompensieren.
Effizienzsteigerung bei der Arbeit der Lehrpersonen wird erreicht durch ...
Die Lehrpersonen müssen wissen, wie sie ihren Unterricht sowohl gut als auch effizient vorbereiten können. Die Schulen erarbeiten ein Wissensmanagement, um die Produkte der einzelnen Lehrpersonen dem ganzen Team zukommen zu lassen. Die Lehrmittel werden massiv verbessert, so dass sie unmittelbar für den Unterricht genutzt werden können.
Die Verantwortung der einzelnen Lehrperson muss breiter abgestützt werden. Das geschieht durch eine Aufwertung des Teams in Form von Teamteaching und einer besseren Vernetzung der Lehrpersonen der gleichen Klasse.
Die pädagogischen Massnahmen, die die einzelne Lehrperson beschliesst, sollen einen hohen Wirksamkeitsgrad aufweisen. Voraussetzung dafür ist eine gute Aus-und Weiterbildung und die Bereitstellung und Nutzung unterstützender Ressourcen (Schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit, Weiterbildungscoaching etc.
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