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Mederlouwenen: Geschütztes Flachmoor am Grimselsee
2004 Grimsel ins Bundesinventar der Moorlandschaften aufgenommen
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Region Grimsel: Alpine Naturlandschaften

Moorlandschaften in der Region Grimsel

Flachmoore

Flachmoore werden zusätzlich zum Regenwasser auch durch andere Wasserquellen, z.B. Hangwasser oder Grundwasser, gespeist. Die Pflanzen der Flachmoore erreichen mit ihren Wurzeln das Grund- oder Hangwasser, das sie etwas reichlicher mit Nährstoffen versorgt. Die Vegetation der Flachmoore ist produktiver und vielfältiger als diejenige der Hochmoore.

Mederlouwenen: Geschütztes Flachmoor am Grimselsee

Das Flachmoor «Mederlouwenen» am der Südflanke des Brünbergs über dem Grimselstausee der Kraftwerke Oberhasli KWO fand im Jahr 2004 Aufnahme im Bundensinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung. Das Moorgebiet steht seit diesem Zeitpunkt unter dem Schutz der gesetzlichen Vorgaben im Bundesrecht.

Das Flachmoor «Mederlouwenen» stand zusammen mit dem alpinen Auengebiet an der Westseite des Grimselsees jahrelang im Zentrum von juristischen Auseinandersetzungen zwischen Natur- und Umweltschutzorganisation und der Kraftwerkbetreibergesellschaft KWO im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm «KWO plus». Das Projekt «KWO plus» sieht vor, die Staumauern beim Grimselsee zu erhöhen und damit die aufgestaute Seefläche zu vergrössern. Das grössere Stauvolumen würde es den KWO künftig erlauben, mehr elektrischen Strom zu erzeugen. Gleichzeitig würde auch eine bestimmte Fläche einer Naturlandschaft von nationaler Bedeutung für immer verschwinden. Das Bundesgericht entschied 2017, dass der Bundesrat 2004 rechtlich richtig gehadelt hat, als er die südliche Grenze der"Moorlandschaft Grimsel" entgegen der Ansicht des Berner Verwaltungsgerichts 27 Meter über dem heutigen Seespiegel festlegte.

Moorlandschaft "Grimsel"
Der Bundesrat hat das Gebiet "Sunnig Aar" nördlich des Grimselstausees als Moorlandschaft "Grimsel"von nationaler Bedeutung bezeichnet (Objekt Nr. 268) und darin zwei Objekte als Biotope (Flachmoore) vonnationaler Bedeutung inventarisiert (Objekt Nr. 245 "Mederlouwenen" und Nr. 2638 "Chessibidmer"). ImBundesinventar wird die Moorlandschaft "Grimsel" wie folgt beschrieben:

"Die Moorlandschaft Grimsel liegt im Herzen des Aar-Massivs an den linken Ufern von Grimselsee und Räterichsbodensee. Am meist steilen Hang haben eiszeitliche Gletscher die Granitfelsen geschliffen und eine Vielzahl von Verebnungen und Hohlformen geschaffen, die alle von Mooren eingenommen werden. Die dazwischen liegenden Felsen bilden grosse abgerundete Kuppeln und Rücken. Grimsel ist damit eine typische Rundhöcker-Moorlandschaft, in welcher die Moore in einem engen Mosaik mit den Felsen abwechseln und aufs engste mit dem Relief und der Geologie der Landschaft verbunden sind. Neben grösseren Mooren existiert eine Unmenge von kleinen und kleinsten Moorflächen, oft weniger als eine Are gross, die in ununterbrochener Reihe den Hangüberziehen. Es sind meistens Flachmoore, doch kommen auch Übergangsmoore und kleine Flächen mit Bulten aus Hochmoorvegetation vor. Dazwischen sind unzählige Tümpel mit prächtiger Verlandungsvegetation verstreut.

Weil das Gebiet nicht beweidet wird, sind die Moore in einem optimalen und für die Moorlandschaften der Schweizer Alpen einzigartigen Erhaltungszustand. Die Vielfalt an Pflanzengesellschaften der Moore ist hoch, und auf wenigen Quadratmetern wachsen neben Klein- und Grosseggenriedern Torfmoospolster, Quellfluren und nasse Hochstaudenfluren.
[...]

Quelle: 18. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. Kraftwerke Oberhasli AG gegenSchweizerische Greina- Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer und Mitb. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)
1C_79/2016 vom 5. April 2017
Das Kraftwerkunternehmen KWO (Kraftwerke Oberhasli) hat ein Projekt zur Erhöhung des beiden Staumauern am Grimsel Nollen ausgearbeit. Die damit verbunden Erhöhung des Seespiegels würde Teile der geschützten Naturlandschaft beim Sunnig Aar gefährden. Gegen die Baupläne haben Umwelt- und Naturschutzorganisationen zahlreiche Beschwerden bei den zuständigen Gerichten und Amtsstellen eingereicht. Im November 2020 hat das Bundesgericht als letze Instanz ein Urteil gefällt. Das Urteil beleuchet in eindrücklicher Weise die Gewichtung von Naturschutzanliegen im Zusammenhang mit anderen damit verbundenen Interessensansprüchen.
Urteil des Bundesgerichts vom 4. November 2020

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2004 Grimsel ins Bundesinventar der Moorlandschaften aufgenommen

Der Bundesrat hat die Revision der Flachmoorverordnung und der Moorlandschaftsverordnung beschlossen. Die Moorlandschaft Grimsel wird definitiv ins Moorlandschaftsinventar aufgenommen und der Perimeter leicht verkleinert. Dieser Entscheid erlaubt den Kraftwerken Oberhasli (KWO), das Verfahren für die Bewilligung der geplanten Erhöhung der Staumauer weiterzuführen.

Als einzige Gebiete der Schweiz figurierten bisher die Moorlandschaft Grimsel und das darin liegende Flachmoor Mederlouwenen nicht definitiv in den entsprechenden Bundesinventaren. Sie unterstanden aber einem vorsorglichen Schutz, der keinerlei Veränderungen erlaubte, welche den Zustand der beiden Objekte beeinträchtigt hätten. Nun hat der Bundesrat eine Revision der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung beschlossen.

Damit wird die Grimsel definitiv als Moorlandschaft in das entsprechende Inventar aufgenommen. Gleichzeitig wird aber der Perimeter verkleinert: Die Grenze der Schutzzone verläuft dem Grimselsee entlang 27 Meter höher als heute. Das bedeutet eine Verringerung der gesamten Moorlandschaftsfläche um 5 Prozent. Trotzdem erfüllt das Gebiet weiterhin die Kriterien einer Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung. Das hat auch eine Studie im Auftrag des Kantons Bern gezeigt. Nicht tangiert von der neuen Grenze der Schutzzone ist das höher liegende Flachmoor Mederlouwenen. Es wird als Ganzes definitiv in das Flachmoorinventar aufgenommen.

Rahmenbedingungen für allfälligen Ausbau der Wasserkraftnutzung klären

Auswirkungen hat der Entscheid vorab für die Kraftwerke Oberhasli, die mit dem Projekt KWO plus im Grimselgebiet die Produktionsanlagen optimieren und ausbauen wollen, um zusätzliche Winterenergie gewinnen zu können. Unter anderem ist geplant, das Speichervolumen des Grimselsees zu erhöhen, indem die Staumauer um 23 Meter erhöht wird.

Mit seinem Beschluss will der Bundesrat nun Rechtssicherheit für die KWO schaffen bezüglich der Rahmenbedingungen ihrer Ausbauplanung. Mit der Aufnahme der Grimsel in das Moorlandschaftsinventar ist die wichtigste Hürde zur Staumauererhöhung eliminiert: Der Moorschutz gilt für das aus dem bisherigen Perimeter ausgeschlossene Gebiet nicht mehr. Mit seinem Entscheid beurteilt der Bundesrat allerdings nicht die Ausbaupläne der KWO an sich. Eine allfällige Konzession und Baubewilligung bleibt dem ordentlichen Verfahren vorbehalten.

Perimeter verschiedener Moorlandschaften und Flachmoore angepasst

Mit der Revision der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung werden zudem verschiedene Perimeter geringfügig verändert: Dies betrifft die Moorlandschaften Rothenthurm (SZ/ZG), Zugerberg (ZG), Unterägeri (ZG), Maschwander Allmend (ZG), Lac de Lussy (FR), Les Grangettes (VD), Amsoldingen (BE), Schwägalp (AI) und Fänerenspitz (AR). Im Flachmoorinventar werden die Perimeter der Objekte Les Saviez (VD) und Wetziker Riet/Oberhöfer Riet/Schwändi/Hiwiler Riet (ZH) korrigiert. Die Änderungen sind nötig, weil die kantonale Detailkartierung dieser Flachmoore und Moorlandschaften von den in den Inventaren festgelegten Perimetern leicht abweichen. Die vorgenommenen Anpassungen erleichtern zudem die Umsetzung der Verordnungen durch die Kantone.

Die Revision tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.

Quelle: Text BAFU, 25. Februar 2004
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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Kanton Bern
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