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Naturgefahren: Der Bund stärkt den Schutz der Bevölkerung 2018
Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes und ihre Zuständigkeiten
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Naturgefahrenwarnungen der Fachstellen des Bundes
Naturgefahren: Der Bund stärkt den Schutz der Bevölkerung

er Bund warnt und schützt die Bevölkerung vor Naturgefahren. Angesichts des Klimawandels und neuer Risiken verstärkt er diesen Schutz durch zusätzliche Massnahmen. Neu sollen auch Massenbewegungen wie zum Beispiel Rutschungen in die Vorhersage- und Warntätigkeit des Bundes aufgenommen werden. Der Bundesrat hat am 18. April 2018 entsprechende Massnahmen bewilligt.

Im Rahmen des Projekts Optimierung von Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren (OWARNA) verbessern Bund und Kantone seit 2010 laufend ihre Zusammenarbeit sowie Vorhersagen und Warnungen bei Naturereignissen wie Hochwasser, Sturm oder Lawinen. Das Ziel ist, Opfer und Schäden möglichst zu verhindern. Auf Stufe Bund koordiniert der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren (LAINAT) die Tätigkeit der Bundesstellen. An seiner Sitzung vom 18. April 2018 hat der Bundesrat vom periodischen Bericht des LAINAT über den Stand von OWARNA Kenntnis genommen und Mittel zur Umsetzung der darin enthaltenen Massnahmen gesprochen.

Warn- und Alarmierungskette vervollständigen

Der Bundesrat nahm den ersten OWARNA-Bericht 2007 und den ersten Nachfolgebericht im Jahr 2010 zur Kenntnis. Der zweite OWARNA-Nachfolgebericht zeigt nun, dass die Schweiz heute dank der umgesetzten Massnahmen und des Engagements der Ämter und Fachstellen bei drohenden Naturereignissen über eine gut funktionierende Warn- und Alarmierungskette verfügt. Um das bisherige Niveau zu halten, sind aber weitere Anstrengungen notwendig: So muss diese Kette vervollständigt und angepasst werden, um mit den neuen Kommunikationsmitteln und -technologien und den gestiegenen Ansprüchen bezüglich Verfügbarkeit und Genauigkeit der Informationen über Naturgefahren Schritt zu halten.

Infolge des Klimawandels zeichnet sich ab, dass in den kommenden Jahren Ereignisse wie Stürme, Hochwasser oder Massenbewegungen häufiger und grösser respektive intensiver werden. Solchen Extremereignissen will der Bund mit einem national koordinierten Monitoring sowie dem Ausbau der Vorhersage- und Warntätigkeit begegnen und Massenbewegungen neu in die Warnung aufnehmen. Zudem wird das meteorologische Warnsystem weiter verbessert, um Warnungen örtlich präziser auszugeben und künftig auch auf mögliche Auswirkungen fokussieren zu können. Der Bundesrat hat für diese Massnahmen für den Zeitraum von 2019 bis 2023 insgesamt 17,3 Millionen CHF für Investitions- und Betriebskosten gesprochen sowie 9.5 Stellen bewilligt.

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Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes und ihre Zuständigkeiten

Im LAINAT sind folgende Naturgefahrenfachstellen des Bundes zusammengeschlossen:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Das BABS betreibt die Nationale Alarmzentrale, ist verantwortlich für den Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) und konzipiert, entwickelt und betreibt technische Systeme für Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung und die Medien.
Web: www.babs.admin.ch
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Schutz vor Naturgefahren im Bereich hydrologische Vorhersagen, Warnung der Bevölkerung vor Hochwasser, damit verbundenen Massenbewegungen sowie vor Waldbrandgefahr.
Web: www.bafu.admin.ch
Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz
Überwacht das Wettergeschehen, analysiert Wetter- und Klimadaten, erstellt Wetterprognosen und warnt Behörden und Bevölkerung vor Gewitter, Wind, Regen, Hitze, Frost, Schneefall und Strassenglätte.
Web: www.meteoschweiz.admin.ch
Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich
Überwacht Erdbebenaktivität in der Schweiz sowie im grenznahen Ausland. Beurteilt Erdbebengefährdung und informiert bei Erdbeben über Ort, Stärke und mögliche Auswirkungen.
Web: www.seismo.ethz.ch
WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF
Beurteilt Lawinengefahr und gibt im Winter täglich Lawinenbulletin heraus. Unterstützt BAFU mit Informationen über Schneewasserressourcen bei Warnung vor Hochwasser.
Web: www.slf.ch

Schutz vor klimatischen Extremereignissen

Für die Schweiz zeichnen sich neue klimatische Extreme ab, auf die es zu reagieren gilt. So erhöhen zum Beispiel häufigere und stärkere Niederschläge die Gefahr von Massenbewegungen wie Rutschungen und Hangmuren. Diese können Todesopfer fordern und Sachschäden verursachen. Dank neuer Forschung können Fachleute heute die Gefahr von Massenbewegungen in der ganzen Schweiz differenziert erkennen und - ähnlich wie bei den Lawinenwarnungen - auf kritische Situationen hinweisen. Die Warnungen des Bundes vor Massenbewegungsgefahren helfen den lokalen Behörden und Anlagebetreiberinnen (z.B. Eisenbahnen, Nationalstrassen), rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen.

Quelle: Text sLenkungsausschuss Intervention Naturgefahren LAINAT , 18. April 2018
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