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Gefahrenkartierung:
Noch sind grosse Anstrengungen der Kantone nötig
Wenn das Eis in den Alpen schmilzt, steigt die Gefahr von Bergsturz, Steinschlag und Murgang. Besonders in einigen bekannten Ferienregionen.

Am grössten ist das Risiko eines Bergsturzes für Ortschaften in tief eingeschnittenen Alpentälern. Zu diesen Orten gehöre etwa Zermatt, das auf drei Seiten von Permafrostböden umgeben ist.

Als weitere Gefahrenorte zeigt die Übersicht St. Moritz, Saas Balen im Wallis und Kandersteg im Berner Oberland. Der Ferienort St. Moritz ist ähnlich wie Zermatt von Hängen mit Permafrost umgeben. Für Saas Balen könnte der auftauende Rand eines Gletschersees oberhalb des Dorfes zum Problem werden.

Kandersteg liegt ebenfalls unterhalb eines Sees. Dort allerdings droht die Gefahr einer Flutwelle, falls abbröckelnde Felsen in den See fallen. Aus demselben Grund werden schliesslich die Siedlungen unterhalb des Grand-Dixence-Stausees als gefährdet bezeichnet.

Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen von Hochwasser, Lawinen, Rutschungen oder Felsstürzen bedroht sind. Im Bereich Lawinen sind 66 Prozent der Flächen erfasst, bei Hochwasser 30, bei Felsstürzen 29 und bei Rutschungen 23 Prozent. Der Bund unterstützt die Kantone, damit die Gefahrenkarten bis 2011 vollständig vorliegen. Während einige Kantone die Arbeiten bereits weitgehend abschliessen konnten, befinden sich andere noch in der Konzeptphase. Im Rahmen der Gefahrenprävention dienen Gefahrenkarten primär der Ausscheidung von Gefahrenzonen und der Formulierung von Bauauflagen. Beim Hochwasser vom August 2005 haben sich die bestehenden Gefahrenkarten bewährt.

Gefahrenkarten zeigen auf, welche Siedlungsräume durch Naturgefahren bedroht sind. Aus ihnen lässt sich ablesen, welche Flächen beim nächsten Unwetter überschwemmt werden könnten, wo Lawinen herunterkommen oder welcher Hang ins Rutschen geraten könnte. Gefahrenkarten dienen vorab der Nutzungsplanung. Weiter werden sie gebraucht, um technische Massnahmen zu planen, etwa Hochwasserschutzdämme. Drittens sind Gefahrenkarten ein Instrument bei der Notfallplanung.

Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, festzustellen, welche Gebiete durch Naturgefahren und schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Der Bund hat für die Erstellung solcher Gefahrenkarten Zeit bis 2011 eingeräumt. Das BAFU unterstützt die Kartierung finanziell und mit Know-how. Nach 2011 macht der Bund die Mittelzuteilung für Schutzprojekte an die Kantone abhängig vom Stand der Gefahrenkartierung.

Es liegt nun eine aktualisierte Übersicht zum Stand der Gefahrenkartierung in der Schweiz vor (Stand 1.1.2006). Die Daten basieren auf einer Erhebung des Bundesamtes für Umwelt BAFU bei den Kantonen und werden periodisch aktualisiert.

Erste Kantone mit vollständiger Gefahrenkarte

Generell ist die Gefahrenkartierung in den Gebirgskantone am weitesten fortgeschritten. Vier Kantone (Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden und Obwalden) haben die Kartierung weitgehend abgeschlossen. In der Mehrheit der Kantone ist sie angelaufen oder fortgeschritten. Drei Kantone befinden sich noch in der Konzeptphase (Jura, Thurgau, Waadt). Hier ist der Handlungsbedarf am grössten und die Gremien der kantonalen Politik sind am stärksten gefordert.

Bei der Lawinengefahr ist der aktuelle Kenntnisstand am besten. Für 66 Prozent der Fläche bestehen schon Gefahrenkarten. Deutlich weniger ist über die Gefahr durch Hochwasser und Felsstürze bekannt: Hier sind erst 30 Prozent bzw. 29 Prozent bearbeitet. Noch grössere Lücken hat das Wissen um Flächen, die durch Rutschungen gefährdet sind: Nur für 23 Prozent der Fläche liegen Gefahrenkarten vor.

Gefahrenkarten bewähren sich

Die Nützlichkeit der bestehenden Gefahrenkarten hat sich beim Hochwasser vom August 2005 deutlich gezeigt: Bei rund 80 Prozent der Gefahrenkarten lagen die Experten mit der Einschätzung der Gefahr richtig, was angesichts der Unsicherheiten bei sehr seltenen Ereignissen ein gutes Ergebnis darstellt. In den Kantonen Nidwalden und Obwalden konnten beispielsweise dank realisierten Schutzkonzepten und raumplanerischen Massnahmen noch grössere Schäden vermieden werden.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz, Juni 2006
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