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Bildungsreformen
auf nationaler Ebene |
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Bildungsreformen Schweiz |
Neuordnung
der Verfassungsbestimmungen zur Bildung
Volksabstimmung
Mai 2006 |
Stellungnahme EDK |
Stellungnahme LCH |
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Neuordnung
der Verfassungsbestimmungen zur Bildung: Volksabstimmung 2006
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Stellungnahme
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
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20.
Mai 2006
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Der
Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK) nimmt erfreut Kenntnis von der sehr deutlichen Annahme der revidierten
Bildungsartikel in der Bundesverfassung und der Ablehnung der kantonalen
Spracheninitiativen in den Kantonen Thurgau und Zug. |
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Zur
Annahme der revidierten Bildungsartikel
Harmonisierung
ohne Zentralisierung: Die deutliche Annahme der revidierten Bildungsartikel
zeigt: die Schweizer Bevölkerung will eine in den wichtigsten Eckwerten
harmonisierte Schule, die gleichzeitig in hohem Masse vor Ort umgesetzt
wird und kantonale ebenso wie sprachregionale Besonderheiten zulässt.
Erfolg
für kooperativen und zeitgemässen Föderalismus: Nach
der Annahme der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen) ist das eine weitere wichtige Bestätigung
des kooperativen Föderalismus.
Stärkung
von HarmoS: Die Kantone, teilweise Bund und Kantone gemeinsam, sind
nun per Verfassung verpflichtet, bestimmte Eckwerte einheitlich zu regeln.
Die laufenden Harmonisierungsvorhaben der Kantone werden gestärkt
(HarmoS-Konkordat in Vernehmlassung / Convention romande in Vernehmlassung).
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Zusammenarbeit
Bund-Kantone in neuem Licht: Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen
im Bildungsbereich hat eine neue verfassungsrechtliche Grundlage. Diese
beinhaltet eine Verpflichtung zur Kooperation und die klare Festlegung
von Verantwortlichkeiten. Das heisst:
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Bund und Kantone sollen gemeinsam für Qualität und Durchlässigkeit
im Bildungswesen sorgen. Zu diesem Zweck führen sie gemeinsame Instrumente,
insbesondere das Bildungsmonitoring Schweiz.
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Es besteht die berechtigte Erwartung, dass der Bund ein verlässlicher
Partner ist, auch in Finanzierungsfragen. Damit bekommt eine alte Forderung
der EDK neues Gewicht: der Bund muss sich an der Finanzierung der gemeinsam
(Universitäten) oder von ihm allein geregelten Systemteile (Berufsbildung,
Fachhochschulen) mindestens in dem Umfang beteiligen, wie er von Gesetzes
wegen verpflichtet ist. Das ist heute nicht der Fall.
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Erster Anwendungsfall ist die Erarbeitung der bundesrätlichen BFI-Botschaft
(Bildung, Forschung und Innovation) 2008-2011: Die jetzt diskutierte Erhöhung
der Bundesinvestitionen in Bildung, Forschung und Innovation von jährlich
6% würde lediglich den Status quo weiterführen (Unterfinanzierung),
aber kein Wachstum bedeuten. Notwendig wäre eine deutlich höhere
Investition.
Hochschullandschaft
ab 2011 wird möglich: Die vorgesehene gemeinsame Steuerung des
gesamten Hochschulbereichs (Universitäten/ETH, Fachhochschulen und
Pädagogische Hochschulen) erhält die notwendige verfassungsrechtliche
Grundlage.
Zur
Ablehnung der Spracheninitiativen in den Kantonen Thurgau und Zug
Befriedigung:
Der Vorstand der EDK zeigt sich erfreut über die Ablehnung der kantonalen
Initiativen "Nur eine Fremdsprache an der Primarschule".
EDK-Strategie
bestätigt: Die Strategie der EDK zum Sprachenunterricht wird bestätigt.
Das Ziel des frühen Sprachenlernens in der mehrsprachigen Schweiz
findet damit in kantonalen Abstimmungen wiederholt Unterstützung.
Bereits am 26. Februar 2006 ist eine gleich lautende Initiative im Kanton
Schaffhausen abgelehnt worden.
Interkantonale
Zusammenarbeit erfolgreich: Das ist auch ein klares Zeichen dafür,
dass die Zusammenarbeit unter den Kantonen vom Stimmvolk als richtiger
und zukunftsweisender Weg bei der Harmonisierung des Schulsystems erachtet
wirdls wichtigste Gründe nennen die Abstimmungbefürworter folgende Argumente :
Die
Vorlage ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Kommissionen
für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des eidgenössischen
Parlaments und der EDK. Bundesrat, Parlament und die grosse Mehrheit der
Kantone stehen mit überzeugung hinter den neuen Verfassungsbestimmungen
zur Bildung. Diese tragen den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen
der föderalistischen Schweiz Rechnung und stellen eine tragfähige
Basis für die Weiterentwicklung des Bildungsraumes Schweiz dar.
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Quelle: Text EDK
Mai 2006 |
LCH
ZUR BILDUNGSVERFASSUNG: GEMEINSAME VERANTWORTUNG WAHRNEHMEN!
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20.
Mai 2006
Der
Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH ist erfreut über
die Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Bildungsverfassung.
Er zählt nun darauf, dass Bund und Kantone die ihnen gemeinsam zugeteilte
Verantwortung für Schule und Bildung in der Schweiz wahrnehmen. Insbesondere
dem Bundesrat und dem Bundesparlament entstehen aus den Verfassungsbestimmungen
zur Bildung neue Pflichten. Angesichts des hohen Stellenwerts von Bildung
und Forschung für die Wertschöpfung und Entwicklung der Schweiz
fordert der LCH mittelfristig die Schaffung eines Bundesdepartements für
Bildung, Forschung und Innovation, in dem alle bildungsrelevanten Bundesämter
zusammengefasst sind.
Auf
der Basis von gesamtschweizerisch gültigen Rahmenbedingungen werden
die Kantone zukünftig ihr Volksschulwesen organisieren. über
die nun in der Bundesverfassung abgestützten Ziele "hohe Qualität
und Durchlässigkeit" kann es auch gelingen, die heute noch vorhandenen
stossenden Unterschiede in den Bildungsressourcen zwischen einzelnen Kantonen
und Regionen auszugleichen. Andernfalls wäre eine echte Harmonisierung
von Dauer und Zielen der Bildungsstufen und von deren übergängen
sowie der Anerkennung von Abschlüssen nicht zu erreichen. Dies wird
auch der vom LCH immer wieder geforderten Weiterentwicklung der Chancengerechtigkeit
für Kinder und Jugendliche dienen. Der LCH und seine Kantonalsektionen
werden darauf achten, dass die mit der neuen Bildungsverfassung und dem
HarmoS-Konkordat der EDK verbundenen Anpassungen in den Kantonen zielgerichtet
und geordnet ablaufen.
Es besteht die Gefahr von zu wenig durchdachten
und abgestützten Schnellschüssen, aber auch die Gefahr eines
trotzigen Beharrens auf dem eigenen Sonderfall. Die Lehrpersonen und ihre
Verbände werden dabei ihre legitimen Interessen als Fachleute für
das Lernen und als Sozialpartner geltend machen.
Der
Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH mit seinen rund 50'000
Mitgliedern ist am Harmonisierungs- und Erneuerungsprozess der Bildung
in der Schweiz bereits heute stark beteiligt. Er freut sich, auf der Basis
der neuen Bildungsverfassung weiterhin auf allen Bildungsstufen und politischen
Ebenen die Entwicklung mitzugestalten. Aktuelle Grundlage dafür ist
das von der LCH-Delegiertenversammlung 2005 in Luzern verabschiedete "Manifest
für ein leistungsfähiges Bildungswesen").
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Quelle: Text LCH
Mai 2006 |
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