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Kernenergie - Tiefenlager : Lagerung von radioaktiven Abfällen
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Nagra schlägt 20 Standortareale für die Oberflächenanlage geologischer Tiefenlager vor

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) schlägt 20 Standortareale vor, auf denen die Oberflächenanlage künftiger geologischer Tiefenlager platziert werden könnte. Sie erfüllt damit ihren Auftrag gemäss Etappe 2 des vom Bund geführten Standortauswahlverfahrens.

Die Regionalkonferenzen der Standortregionen werden diese Vorschläge in den nächsten Monaten bewerten und in Zusammenarbeit mit der Nagra die Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur konkretisieren. Das Bundesamt für Energie (BFE) führte im Februar 2012 Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden durch.

Am 30. November 2011 hat der Bundesrat entschieden, die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz und wird unter Leitung des BFE durchgeführt. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat Etappe 1 der Standortsuche abgeschlossen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Etappe 2 zu starten.

Die 20 Standortarealvorschläge der Nagra bilden gemäss Sachplan den ersten Schritt der rund vier Jahre dauernden Etappe 2. Die Regionalkonferenzen und deren Fachgremien (Kontaktadressen siehe unten) haben nun die Aufgabe, diese Vorschläge in Zusammenarbeit mit der Nagra zu diskutieren, zu bewerten und allenfalls zu ergänzen.

Je vier mögliche Standortareale liegen in den Standortregionen Nördlich Lägern, Jura Ost, Jura-Südfuss und Zürich Nordost. Für die Standortregion Südranden schlägt die Nagra drei Standortareale und für den Standort Wellenberg eines vor. Die betroffenen Kantone und Gemeinden, die Leitungsgruppen und Mitglieder der Regionalkonferenzen sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden in den letzten Tagen vom Bundesamt für Energie (BFE) direkt über diese Vorschläge informiert.

Bericht der Nagra zu den 20 Standortarealvorschlägen

Der Technische Bericht 11-01 der Nagra besteht aus zwei Bänden (siehe www.nagra.ch). Ein genereller Teil gibt einen standortunabhängigen Überblick über die notwendigen Anlagen und Funktionen der geologischen Tiefenlager, über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen und er beschreibt die Oberflächenanlage sowie die Möglichkeiten diese anzuordnen und zu erschliessen. Die Nagra stützt ihre Vorschläge auf Kriterien und Indikatoren, die im generellen Bericht erläutert werden. Im Beilagenband des Technischen Berichts, der Angaben zum Perimeter der Standortareale und zur möglichen Erschliessung mit Schiene und Strasse enthält, werden die Vorschläge anhand der Indikatoren beschrieben.

Bei der Festlegung der Standortareale besteht gemäss Nagra Flexibilität, solange die übergeordneten Ziele zu Sicherheit, technischer Machbarkeit, Raum- und Umweltverträglichkeit sowie zur lokale Eingliederung in der Region erfüllt werden.

Weiteres Vorgehen

Die vom Bundesrat in den Sachplan aufgenommenen Standortgebiete werden in Etappe 2 sicherheitstechnisch vertieft untersucht. Es wird zudem für alle Standortregionen eine kantonsübergreifende, vergleichende sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie durchgeführt.

Im Verlauf von Etappe 2 muss die Nagra die geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA sowie hochradioaktive Abfälle HAA) einengen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.

Quelle: Text Bundesamt für Energie BFE, 20. Januar 2012
Oberflächenanlagen für geologische Tiefenlager

Die Nagra an einer Medienkonferenz des Bundesamts für Energie 20 Vorschläge für Standortareale für die Platzierung der Oberflächenanlage geologischer Tiefenlager vorgestellt. Sie dienen den sechs Standortregionen Südranden, Zürich Nordost,Nördlich Lägern, Jura Ost, Jura-Südfuss und Wellenberg als Diskussionsgrundlage in der regionalen Partizipation. In den kommenden Monaten geht es nun darum, gemeinsam mit jeder Standortregion mindestens ein Standortareal festzulegen.

Geologische Tiefenlager brauchen an der Oberfläche Infrastruktur zum Bau und Betrieb des Lagers im Untergrund. Der wichtigste Bestandteil ist die Oberflächenanlage, welche als Pforte zum künftigen Tiefenlager dient. «Wir haben die Standortvorschläge der Oberflächenanlage aufgrund der Sicherheit und technischen Machbarkeit, der Raum- und Umweltverträglichkeit und der lokalen Eingliederung erarbeitet. Nun unterbreiten wir diese den regionalen Mitwirkungsgremien in den Standortregionen» sagt Thomas Ernst, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Nagra.

Oberflächenanlagen können im Unterschied zu unterirdischen Lagerteilen flexibel platziert, erschlossen und gestaltet werden. Die Vorschläge der Nagra dienen den Standortregionen als Grundlage für die Diskussion innerhalb der Regionalkonferenzen, welche Präferenzen entwickeln, Anpassungen vorschlagen oder auch eigene Varianten einbringen können. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit hat die Nagra die Aufgabe, ein Standortareal pro Region für die weitere Bearbeitung zu bezeichnen. Bei der Wahl dieser Standortareale fliessen die Anliegen der lokalen Mitwirkungsgremien wesentlich in die Beurteilung mit ein. Thomas Ernst: «Die Anliegen der Regionen sind wichtig für die Nagra. Wir berücksichtigen die Ergebnisse der kommenden Diskussionen mit den Regionen und setzen diese um, sofern sie sicherheitsmässig und technisch sinnvoll machbar sind.»

Quelle: Text Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), 20. Januar 2012

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