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Armut
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Sozialstaat Schweiz: Nationales Programm gegen Armut |
2010:
Strategie des Bundes zur Armutsbekämpfung |
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Der Bund legt das Schwergewicht seines Engagements in der Armutsbekämpfung auf die Wiedereingliederung von armutsgefährdeten und von Armut betroffenen Menschen in den Arbeitsmarkt. Insbesondere soll die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) von Arbeitslosen- und Invalidenversicherung sowie Sozialhilfe weiter verstärkt werden. Dies hält der Bundesrat in seinem Bericht "Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung" fest. Mit der Verabschiedung des Berichts erfüllt er eine Motion des Parlaments.
Die EU hat das Jahr 2010 als «Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung» deklariert. Die dadurch in den schweizerischen Medien angestossene Diskussion hat die Armut ins Blickfeld gerückt. Auch hier leben armutsgefährdete und von Armut betroffene Menschen - trotz gut ausgebautem System der sozialen Sicherheit.
Der Bericht "Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung" zeigt auf, dass vielfältige Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut bereits umgesetzt werden oder geplant sind. Um die weiteren Bestrebungen zu bündeln, haben die an der Erarbeitung des Berichts beteiligten Akteurinnen und Akteure gemeinsam drei inhaltliche Schwerpunkte definiert, die auf allen politischen Ebenen prioritär anzugehen sind: die Förderung der Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich, die Verbesserung der Massnahmen zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt und die Bekämpfung der Familienarmut.
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Eingliederung in den Arbeitsmarkt steht für den Bund im Zentrum
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Der Bundesrat legt den Fokus auf die Reintegration in den Arbeitsmarkt. Er führt damit jene Strategie weiter, die er bereits bei den letzten Revisionen von Invaliden- und Arbeitslosenversicherung verfolgt hat. Konkret sollen die Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure (interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ) in diesem Gebiet verstärkt und die Massnahmen optimiert und ergänzt werden. Zu diesem Zweck werden eine nationale IIZ-Steuerungsgruppe und eine IIZ-Fachstelle eingerichtet.
Zur Förderung der Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich und zur Bekämpfung der Familienarmut werden im Bericht Empfehlungen an Kantone und Gemeinden formuliert, z.B. für die Situation, in der ein Vollzeiteinkommen nicht genügt, um oberhalb der Armutsgrenze zu bleiben. In diesen Bereichen sind hauptsächlich die Kantone und Gemeinden zuständig. Jedoch wurden auch auf Bundesebene diesbezüglich bereits verschiedene Massnahmen ergriffen oder sie sind in parlamentarischer Beratung. So finanziert der Bund die Einführung des Case Managements Berufsbildung in den Kantonen von 2008 bis 2011 mit 20 Millionen Franken. Im Rahmen dieses Projekts werden Jugendliche, die den Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder ins Erwerbsleben voraussichtlich nicht schaffen werden, ab dem 7. Schuljahr erfasst und individuell begleitet. Im Weiteren berät das Parlament darüber, Ergänzungsleistungen für Familien zu schaffen und den Anspruch auf Kinderzulagen auf Selbstständigerwerbende auszudehnen.
Im Herbst 2010 wird der Bund schliesslich eine nationalen Armutskonferenz durchführen. Dabei wird die Strategie zur Armutsbekämpfung einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt und die Weiterentwicklung und Umsetzung des vom Bund gesetzten Schwerpunkts gemeinsam mit den zentralen Akteurinnen und Akteuren diskutiert werden.
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Der Bericht befasst sich mit Armut in allen Lebensphasen |
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Die Analyse des Berichts konzentriert sich darauf, Armutsrisiken entlang des Lebenslaufs aufzuzeigen - von Kindern in armen Familien zu den Übergängen in Berufsbildung und Erwerbsarbeit, Familienarmut, Langzeitarbeitslosigkeit und Armut im Alter. Zudem befasst sich der Bericht mit der Optimierung der Sozialhilfe und weiterer Bedarfsleistungen, sowie den wesentlichen Anliegen der Armutsbetroffenen und enthält eine Zusammenstellung der wesentlichen Massnahmen. Schliesslich bezieht er auch Stellung zu den von den Gemeinden und Städten sowie von Caritas und von der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aufgestellten Forderungen.
Die Vermeidung und Bekämpfung von Armut ist eine komplexe Aufgabe, die in zahlreichen Politikfeldern und auf allen drei politischen Ebenen - Bund, Kantone und Gemeinden - erfüllt werden muss. Der Bund hat diesem Umstand bei der Erarbeitung seines Berichts Rechnung getragen und Vertreterinnen und Vertreter aller staatlichen Ebenen, der Nichtregierungsorganisationen, der Sozialpartner und von Armutsbetroffenen in den Prozess eingebunden. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat die Motion "Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut" der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (Mo 06.3001).
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Quelle:
Text Departement des Innern EDI 2010 |
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Berichte und Konzept |
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Quelle: Eidg. Departement des Innern EDI |
Quelle: Eidg. Departement des Innern EDI |
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