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Schulreformen
im Kanton Aargau |
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Strukturreform Schule Aargau - Vernehmlassungen 2008 |
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Strukturreform Schule Aargau - Vernehmlassungen 2008 |
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"Bildungskleeblatt":
Der politische Entscheidungsprozess
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Vernehmlassung
der Erlasse zum Bildungskleeblatt 2008
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Aargauische
Industrie- und Handelskammer AIHK:
Reformbedarf
vorhanden, aber keine aargauische Insellösung!Die
Erwartungen der AIHK an eine Bildungsreform
Die
AIHK teilt die Auffassung, das aargauische Bildungssystem genüge den
heutigen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich und sei deshalb
(mindestens in Teilen) reformbedürftig. |
Die
AIHK hat folgende Erwartungen an eine Bildungsreform:
Qualitätssteigerung:
Die
Volksschule muss leistungsorientiert und qualitativ besser als heute auf
die steigenden Anforderungen der Arbeitswelt vorbereiten. Schulabgängerinnen
und -abgänger sollen einen nahtlosen Einstieg in Berufsbildung oder
Mittelschule finden.
Harmonisierung:
Inhalte
und Strukturen müssen interkantonal harmonisiert werden. Aargauische
Insellösungen sind Mobilitätshindernisse, die wir ablehnen. Ein
Bildungsraum NWCH ist als erster Schritt zu begrüssen, sofern darin
echt harmonisiert wird.
Schulsysteme
in der Nordwestschweiz
Beschleunigung:
Der
übertritt von einem Studium in die berufliche Tätigkeit muss
früher erfolgen können als heute, die Erlangung der Maturität
muss deshalb bereits mit 18 Jahren möglich sein. Berufs- und Allgemeinbildung
sind bezüglich Beschleunigungsmöglichkeiten gleich zu behandeln.
Bedarfsgerechte
Tagesstrukturen:
Die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann damit verbessert werden. Das ist
für die Wirtschaft wichtig. Wir unterstützen bedarfsgerechte
Tagesstrukturen, wollen aber keine überreglementierung für derartige
Angebote.
Vertretbares
Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Der
Nutzen einer Reform muss messbar gemacht werden. Die Kosten der Reform
müssen durch den Grossen Rat steuerbar und ohne negative Auswirkungen
auf Steuerfuss und andere Politikbereiche finanzierbar sein.
Beurteilung
der Erlassentwürfe für die vier Vorlagen des Bildungskleeblatts |
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Gesamtpaket:
Das
Gesamtpaket genügt den Ansprüchen der AIHK noch nicht, insbesondere
bezüglich Qualitätssteigerung und Harmonisierung. Es sei in der
vorliegenden Form nicht akzeptabel, so die die AIHK.
Der
vorgeschlagene übergang zu flächendeckender integrativer Schulung
wird nach Beurteilung der AIHK zu einem Sinken des Qualitätsniveaus
führen.
Ohne
entsprechende änderung der jeweiligen Bestimmungen lehnt die AIHK
deshalb die Kleeblätter Eingangsstufe und Strukturharmonisierung ab.
Die
AIHK beantragt die Beibehaltung von Klein- bzw. Integrationsklassen
(zum Erwerb der notwendigen Deutschkenntnisse vor dem Eintritt in eine
Regelklasse) in Mittel- und Oberstufe als dauerhafte Massnahme, nicht nur
als «Notventil».
Eingangsstufe:
Die
AIHK unterstützt die Senkung des Schuleintrittsalters, die Schaffung
einer Eingangsstufe und die Möglichkeit, diese - wie den Rest der
Volksschule auch - individuell schneller durchlaufen zu können. Auf
diesem Weg soll die Maturität mit 18 ohne strukturelle Verkürzung
erreichbar werden.
Der
vorgeschlagenen vierjährigen Basisstufe stimmt die AIHK zu, sofern
die Resultate der Schulversuche deren Vorteile gegenüber dem heutigen
Modell wie gegenüber einer dreijährigen Grundstufe belegen und
die anderen Kantone des Bildungsraums NWCH ebenfalls dieses Modell wählen.
Harmonisierung
der Schulstrukturen:
Die
AIHK kann nur einem Oberstufenmodell zustimmen, welches mit jenem
der Nachbarkantone aus dem Bildungsraum NWCH kompatibel ist. Eine aargauische
Insellösung lehnt die AIHK ab. Gemäss dem Wissensstand der AIHK
werden diese Kantone bei einer dreigliedrigen Oberstufe bleiben bzw. zu
einer solchen wechseln.
Die
AIHK beantragt deshalb, die Struktur der Oberstufe zusammen mit den anderen
Kantonen des Bildungsraums NWCH festzulegen. In der aktuellen Situation
steht für uns die Beibehaltung der Dreigliedrigkeit im Vordergrund.
Tagesstrukturen:
Die
AIHK erachtet die Schaffung von Tagesstrukturen als wichtig. Die AIHK kann
diesem Kleeblatt aber nur zustimmen, sofern die Tagesstrukturen bedarfsgerecht
und nicht zwingend flächendeckend eingeführt werden. Die Finanzierung
muss in erster Linie durch Elternbeiträge erfolgen. Nutzerinnen und
Nutzer sollen grundsätzlich die Vollkosten tragen, die öffentliche
Hand sich auf Bedarfsleistungen und allenfalls Anstossfinanzierungen beschränken.
Das
Auseinanderklaffen von Kompetenzen (Kanton macht detaillierte Vorgaben)
und Verpflichtungen (Gemeinden finanzieren) lehnt die AIHK ab. Aus Sicht
der AIHK muss der Grosse Rat Kostensteuerungsmöglichkeiten erhalten.
Lektionenzuteilung
mit Sozialindex:
Die
AIHK erachtet dieses Instrument grundsätzlich als sinnvoll, beantragtaber
eine Reduktion des Maximalsatzes. Mit der vorgeschlagenen Bandbreite kann
die Finanzierung nicht gesichert werden.
Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Die
AIHK erwartet die Schaffung eines Instruments zur Messung des Nutzens der
Reform (z.B. einheitliche, gleichzeitig stattfindende Prüfungen) sowie
ein entsprechendes Controlling.
Die
AIHK beantragt eine Begrenzung der gesamten Mehrkosten von Kanton und Gemeinden
pro Kopf, um die Gesamtkosten bei einem allfälligen Wiederanstieg
der Schülerzahlen nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
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Quelle:
AARGAUISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER , März 2008 |
Links
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Externe
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