Die AIHK hat folgende Erwartungen an eine Bildungsreform: Qualitätssteigerung: Die Volksschule muss leistungsorientiert und qualitativ besser als heute auf die steigenden Anforderungen der Arbeitswelt vorbereiten. Schulabgängerinnen und -abgänger sollen einen nahtlosen Einstieg in Berufsbildung oder Mittelschule finden. Harmonisierung: Inhalte
und Strukturen müssen interkantonal harmonisiert werden. Aargauische
Insellösungen sind Mobilitätshindernisse, die wir ablehnen. Ein
Bildungsraum NWCH ist als erster Schritt zu begrüssen, sofern darin
echt harmonisiert wird. Beschleunigung: Der übertritt von einem Studium in die berufliche Tätigkeit muss früher erfolgen können als heute, die Erlangung der Maturität muss deshalb bereits mit 18 Jahren möglich sein. Berufs- und Allgemeinbildung sind bezüglich Beschleunigungsmöglichkeiten gleich zu behandeln. Bedarfsgerechte Tagesstrukturen: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann damit verbessert werden. Das ist für die Wirtschaft wichtig. Wir unterstützen bedarfsgerechte Tagesstrukturen, wollen aber keine überreglementierung für derartige Angebote. Vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis: Der
Nutzen einer Reform muss messbar gemacht werden. Die Kosten der Reform
müssen durch den Grossen Rat steuerbar und ohne negative Auswirkungen
auf Steuerfuss und andere Politikbereiche finanzierbar sein.
Gesamtpaket: Das Gesamtpaket genügt den Ansprüchen der AIHK noch nicht, insbesondere bezüglich Qualitätssteigerung und Harmonisierung. Es sei in der vorliegenden Form nicht akzeptabel, so die die AIHK. Der vorgeschlagene übergang zu flächendeckender integrativer Schulung wird nach Beurteilung der AIHK zu einem Sinken des Qualitätsniveaus führen. Ohne entsprechende änderung der jeweiligen Bestimmungen lehnt die AIHK deshalb die Kleeblätter Eingangsstufe und Strukturharmonisierung ab. Die AIHK beantragt die Beibehaltung von Klein- bzw. Integrationsklassen (zum Erwerb der notwendigen Deutschkenntnisse vor dem Eintritt in eine Regelklasse) in Mittel- und Oberstufe als dauerhafte Massnahme, nicht nur als «Notventil». Eingangsstufe: Die AIHK unterstützt die Senkung des Schuleintrittsalters, die Schaffung einer Eingangsstufe und die Möglichkeit, diese - wie den Rest der Volksschule auch - individuell schneller durchlaufen zu können. Auf diesem Weg soll die Maturität mit 18 ohne strukturelle Verkürzung erreichbar werden. Der vorgeschlagenen vierjährigen Basisstufe stimmt die AIHK zu, sofern die Resultate der Schulversuche deren Vorteile gegenüber dem heutigen Modell wie gegenüber einer dreijährigen Grundstufe belegen und die anderen Kantone des Bildungsraums NWCH ebenfalls dieses Modell wählen. Harmonisierung
der Schulstrukturen: Die AIHK kann nur einem Oberstufenmodell zustimmen, welches mit jenem der Nachbarkantone aus dem Bildungsraum NWCH kompatibel ist. Eine aargauische Insellösung lehnt die AIHK ab. Gemäss dem Wissensstand der AIHK werden diese Kantone bei einer dreigliedrigen Oberstufe bleiben bzw. zu einer solchen wechseln. Die AIHK beantragt deshalb, die Struktur der Oberstufe zusammen mit den anderen Kantonen des Bildungsraums NWCH festzulegen. In der aktuellen Situation steht für uns die Beibehaltung der Dreigliedrigkeit im Vordergrund. Tagesstrukturen: Die AIHK erachtet die Schaffung von Tagesstrukturen als wichtig. Die AIHK kann diesem Kleeblatt aber nur zustimmen, sofern die Tagesstrukturen bedarfsgerecht und nicht zwingend flächendeckend eingeführt werden. Die Finanzierung muss in erster Linie durch Elternbeiträge erfolgen. Nutzerinnen und Nutzer sollen grundsätzlich die Vollkosten tragen, die öffentliche Hand sich auf Bedarfsleistungen und allenfalls Anstossfinanzierungen beschränken. Das Auseinanderklaffen von Kompetenzen (Kanton macht detaillierte Vorgaben) und Verpflichtungen (Gemeinden finanzieren) lehnt die AIHK ab. Aus Sicht der AIHK muss der Grosse Rat Kostensteuerungsmöglichkeiten erhalten. Lektionenzuteilung
mit Sozialindex: Die AIHK erachtet dieses Instrument grundsätzlich als sinnvoll, beantragtaber eine Reduktion des Maximalsatzes. Mit der vorgeschlagenen Bandbreite kann die Finanzierung nicht gesichert werden. Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die AIHK erwartet die Schaffung eines Instruments zur Messung des Nutzens der Reform (z.B. einheitliche, gleichzeitig stattfindende Prüfungen) sowie ein entsprechendes Controlling. Die AIHK beantragt eine Begrenzung der gesamten Mehrkosten von Kanton und Gemeinden pro Kopf, um die Gesamtkosten bei einem allfälligen Wiederanstieg der Schülerzahlen nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
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