BKS 24. September 2008
Die Regierung des Kantons Aargau stellt im Anschluss an den Entscheid des Grossen Rats, eine dreigliedrige Sekundarstufe I zu führen, drei Modelle für die künftige Oberstufe zur Diskussion. Die Modelle und ihre Konsequenzen auf Organisation, pädagogisches Konzept, Standorte und Finanzen werden in einer Grundlageninformation auf rund zwanzig Seiten dargestellt. Sie werden bis zum 20. Oktober in eine breite Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung zu den Modellen der künftigen Oberstufe wird in Ergänzung zu den bereits durchgeführten Vernehmlassungen des Planungsberichts Bildungskleeblatt im Winter 2006/07 und der Verfassungs- und Gesetzesänderungen im Winter 2007/08 durchgeführt. Modell I: Drei Züge unter einem «Dach» Im ersten Modell werden die drei Schultypen unter einem «Dach» bzw. innerhalb eines Oberstufenzentrums geführt. Die drei Leistungszüge werden durch den Niveauunterricht in drei bis vier Fächern miteinander verbunden. Die Niveaukurse ermöglichen die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, eine gut funktionierende Durchlässigkeit sowie die Vermeidung von Unter- und überforderung. Modell I sieht vor, dass je rund vierzig Prozent der Schülerinnen und Schüler den leistungsschwächeren Schultyp A (Allgemeine Anforderungen) bzw. mittleren Schultyp E (Erweiterte Anforderungen) und rund zwanzig Prozent den leistungsstärkeren Schultyp P (Progymnasiale Anforderungen) besuchen. Diese Variante der Oberstufe verursacht gegenüber den prognostizierten Kosten der heutigen Oberstufen im Jahr 2014/15 zusätzliche Lohnkosten in der Höhe von 7,9 Mio. Franken. Gegenüber der zweigliedrigen Oberstufe sind es jährlich 18,7 Mio. Franken zusätzliche Lohnkosten, wovon 6,2 Mio. Franken die Gemeinden belasten. Zudem entstehen für die Gemeinden zusätzliche einmalige Raumkosten in der Höhe von minimal 22 bis maximal 43 Mio. Franken. Modell II: Untergymnasium an den Mittelschulen Das zweite Modell sieht neben einer zweigliedrigen Oberstufe vor Ort bzw. in den Gemeinden einen dritten Schultyp für die rund zehn Prozent Leistungsstärksten in Form eines zweijährigen Untergymnasium (UG) an den Mittelschulstandorten und zusätzlich in Frick/Gipf-Oberfrick vor. über den beiden Schultypen A und E in den Gemeinden wird Niveaunterricht auf drei Leistungsstufen angeboten. Dadurch können alle Lernenden individuell gefördert werden. Die je hälftige Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in die beiden Schultypen A und E ermöglicht eine gute Durchmischung. Die Förderung der leistungsstärksten Schülerinnen und Schüler am Untergymnasium ermöglicht diesen nach zwei Jahren einen nahtlosen übergang in das vierjährige Gymnasium, wo sie gemeinsam mit den aus der Volksschule übergetretenen Jugendlichen den Unterricht besuchen. Im Modell II betragen die Mehrkosten für Löhne gegenüber der heutigen Schule 1,2 Mio. Franken. Im Vergleich zur zweigliedrigen Oberstufe betragen die zusätzlichen Lohnkosten 12 Mio. Franken. Die Gemeinden werden um 2,4 Mio. entlastet. Die zusätzlichen Raumkosten für den Kanton dürften sich auf minimal 17,6 bis maximal 34,1 Mio. Franken belaufen. An den Mittelschulstandorten sind jedoch schulstufenübergreifend Raumreserven vorhanden, die für ein Untergymnasium genutzt werden könnten. Modell III: Progymnasien in den Regionen Das dritte Modell unterscheidet sich gegenüber dem zweiten Modell bezüglich des Anteils Schülerinnen und Schüler in den drei Schultypen A (40 Prozent), E (40 Prozent) und P (20 Prozent). Das Progymnasium soll regional an zirka 16 Standorten angeboten werden. Das Modell III verursacht gegenüber dem heutigen System jährliche Mehrkosten im Umfang von 14,5 Mio. Franken. Gegenüber einer zweigliedrigen Oberstufe beträgt der Mehraufwand bei den Lohnkosten 25,3 Mio. Franken, wobei die Gemeinden zusätzlich mit 8,3 Mio. Franken belastet werden. Zudem entstehen Investitionskosten zur Deckung des Raumbedarfs zulasten der Gemeinden in der Höhe von 7,2 bis 14,4 Mio. Franken. Vorschlag für 2. Lesung Auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse und unter sorgfältiger Analyse der Vor- und Nachteile der Modelle wird der Regierungsrat für die zweite Lesung sein favorisiertes Modell vorschlagen. Er wird sich dabei vor allem von den pädagogischen überlegungen und den finanziellen Auswirkungen leiten lassen. Zudem soll das künftige Oberstufenmodell mit demjenigen der an den Aargau angrenzenden Kantone und insbesondere mit den Kantonen des Bildungsraums möglichst kompatibel sein. Bildungskleeblatt vor SVP-Initiative An der auf den Frühling 2009 vorgesehenen Abstimmung über das Bildungskleeblatt will die Regierung festhalten. Landammann Peter C. Beyeler führte anlässlich einer Medienkonferenz aus, dass es zwischen der am 9. September vom Grossen Rat in erster Lesung beschlossenen Gesetzesvorlage und der angekündigten allgemeinen Initiative der SVP über die Schule Aargau keine zwingende Verknüpfung gebe. Insbesondere auch darum nicht, weil nach einer allfälligen Annahme der Initiative durch das Volk noch eine Ausformulierung auf Gesetzesebene erfolgen müsste. Deshalb kommen die Bildungskleeblatt-Vorlage voraussichtlich im Frühjahr und die SVP-Initiative innerhalb eines Jahres nach Einreichung, voraussichtlich frühestens im Spätherbst 2009 zur Abstimmung.
Strukturreform Die Zweigliedrige Oberstufe und Untergymnasium März 2008
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