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Gütertransport Transportsysteme
BAV Bundesrat legt weiteres Vorgehen für Projekt "Cargo sous terrain" fest 2016
BAV Cargo sous terrain: Bundesrat erteilt Auftrag für 2018
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Cargo sous terrain CST
Bundesrat legt weiteres Vorgehen für Projekt "Cargo sous terrain" fest

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 vom Stand des Projekts "Cargo sous terrain" (CST) Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er ist bereit, das Projekt für ein neuartiges, unterirdisches Gütertransportsystem mit einem Spezialgesetz zu unterstützen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes schliesst der Bundesrat aus.

CST ist ein privatwirtschaftlich initiiertes und organisiertes Projekt von Unternehmen des Detailhandels, der Logistik und weiterer Branchen. Es sieht ein alternatives, unterirdisches Transportsystem für Güter vor. Aufgrund einer Anfrage von CST, das Projekt zu unterstützen, prüfte der Bund das Vorhaben und gab dazu eine externe Analyse zu den volkswirtschaftliche Aspekten und Auswirkungen des Projekts in Auftrag. Der entsprechende Bericht kommt zum Schluss, dass die Allgemeinheit einen leicht positiven Nutzen aus dem Projekt ziehen kann. Der direkte Nutzen wird von den Investoren beziehungsweise den Betreibern von CST abgeschöpft

Aufgrund des leicht positiven allgemeinen Nutzens hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Projekt unter gewissen Bedingungen mit einem Spezialgesetz zu unterstützen. Mit einem neuen Gesetz könnte anstelle von kantonalen und kommunalen Vorschriften für den Bau des gesamten Projekts eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Anwendung kommen. Dies würde es den Projektträgern erleichtern, die Planungs- und Bewilligungsphase voranzutreiben.

Bundesrat stellt Bedingungen

Der Förderverein CST wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
Die Träger sichern ausreichende finanzielle Mittel in der Höhe von mindestens 100 Millionen Franken zu, die zu mindestens 50 Prozent von Schweizer Investoren eingebracht werden.
Die zukünftigen Betreiber haben verbindliche Verpflichtungen abzugeben, namentlich zu den notwendigen Schritten zur Reorganisation der Logistik- und Transportkette in den betroffenen Gebieten.
Die Kantone Zürich, Aargau und Solothurn, die von der ersten Teilstrecke betroffen sind, müssen sich mit der Realisierung einverstanden erklären und das Projekt in ihre regionale Verkehrsplanung aufnehmen.
Diskriminierungsfreier Zugang zum System
Der Zugang zum System CST ist diskriminierungsfrei zu gewähren.

Zudem hat der Bundesrat bekräftigt, dass der Bund das Projekt finanziell nicht unterstützt.

Quelle: Text Bundesamt für Verkehr BAV, 24. November 2016
Projekt «Cargo sous terrain»

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Cargo sous terrain: Bundesrat erteilt Auftrag für Vernehmlassungsvorlage

Der Bundesrat will eine Vernehmlassung zu Cargo sous terrain (CST) einleiten. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an seiner Sitzung vom 28. September 2018 daher beauftragt, bis Ende 2018 ein Bundesgesetz über unterirdische Gütertransportanlagen zu erarbeiten. Bei Cargo sous terrain handelt es sich um ein Gesamtlogistiksystem, das einen automatisierten, unterirdischen Transport von Paletten und Behältern erlaubt.

Die Vernehmlassung soll zeigen, ob das Projekt CST die Unterstützung der wesentlichen politischen und wirtschaftlichen Akteure gewinnt. Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung und der weiteren Arbeit von CST wird der Bundesrat den Rückhalt des Projekts besser einschätzen und in der Folge gestützt darauf entscheiden können, ob er das Projekt und die Schaffung einer Gesetzesgrundlage weiter unterstützt.

Der Bundesrat hat sich bereits am 23. November 2016 einmal mit dem Projekt beschäftigt. Er beschloss damals, das privatwirtschaftlich initiierte Gesamtlogistiksystem mit der Schaffung einer zweckmässigen rechtlichen Rahmenbedingung zu unterstützen, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Eine finanzielle Unterstützung schloss er klar aus.

Am 23. Januar 2018 übergaben die Initianten die in der Zwischenzeit vertieften Unterlagen dem UVEK. Der Bundesrat hat die Ergebnisse aus der Überprüfung heute zur Kenntnis genommen. Für den Bundesrat ist daraus noch nicht abschliessend ersichtlich, ob CST alle 2016 genannten Bedingungen erfüllt. Er fordert CST auf, die damals gestellten Bedingungen bis nach Ablauf der Vernehmlassung vollständig zu erfüllen.Er erwartet von den Initianten, das Engagement der Branche und der Schweizer Investoren im Aktionariat weiter zu stärken. Dies auch, um die finanziellen Garantien für das Projekt zu sichern.

Quelle: Text Bundesamt für Verkehr BAV, 28. September 2018

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