Abschuss eines Wolfes angeordnet Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss eines Wolfes an, der im Vallon de Rechy und im Val d'Anniviers zwischen dem 19. Juni und dem 8. August insgesamt 38 Schafe auf den dortigen Alpen angegriffen hat. Diese Abschussbewilligung stützt sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgesetzgebung und deren Verordnung. Damit eine Abschussbewilligung für einen Wolf erteilt werden kann, müssen mindestens 25 Schafe innerhalb eines Monats oder 35 Schafe innert der Frist von 4 Monaten angegriffen und getötet werden. Für den Wolf der im Vallon de Rechy und im Val d'Anniviers zwischen Juni und August 38 Schafe getötet hat, ist diese Voraussetzung erfüllt. Jacques Melly, Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt hat deshalb eine Abschussbewilligung erteilt. Gemäss der Richtlinie zum Herdenschutz sowie dem Monitoring der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere betreffend Wolfsschäden, befinden sich diese Alpen nicht in einem Herdenschutzschwerpunktgebiet. Diese Alpen wurden deshalb für die Umsetzung der zumutbaren Herdenschutzmassnahmen als nicht prioritäre Alpen eingestuft. Der Abschussperimeter wird demzufolge auf die Alpen Tzan, Orzival, La Lé, Singlinaz und Ar Pittetaz beschränkt. Im Falle von Angriffen auf den Alpen des rechten Ufers der Borgne (Val d'Hérens) wird die Situation beurteilt und der Perimeter unter bestimmten Voraussetzungen erweitert. Ab dem kommenden Jahr werden diese Regionen in einem Herdenschutzschwerpunktgebiet liegen, was die Umsetzung von Schutzmassnahmen zur Abwehr von Grossraubtier-Angriffen erfordert. Die geltende Bundesgesetzgebung fordert diese Massnahmen. Die Dienststelle für Landwirtschaft hat nach den ersten Angriffen sofort alle Alpbewirtschafter in der Region Anniviers und Vallon de Réchy über das Vorgehen im Falle eines Wolfsangriffes informiert. Die Bewirtschafter wurden individuell über mögliche Sofortmassnahmen und kurz und mittelfristig anwendbare Herdenschutzmassnahmen auf den betroffenen Alpen beraten, sofern diese schützbar sind Mehrere Nutztierhalter haben entschieden, ihre Nutztiere von der Alpe zu nehmen. Auf den Alpen auf denen die Nutztiere noch anwesend sind wurden die für die jeweilige Alpe möglichen Sofortmassnahmen umgesetzt (z. B. Nachtpark, Hirten, Blinklichter). Die laufenden Diskussionen mit den Bewirtschaftern werden fortgesetzt und erlauben es auf der Basis des 2014 erstellten und validierten Alpplanes die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen festzulegen. Dieses Vorgehen ermöglicht den Nutztierhaltern sich bestmöglich gegen künftige Wolfsangriffe zu schützen. Die Dienststelle für Landwirtschaft berät und unterstützt die Alpeigentümer bei der Umsetzung dieser Schutzmassnahmen.
Abschussbewilligung für den Wolf im Wallis verfällt Am 13. und 31. August 2015 erteilte Staatsrat Jacques Melly eine Abschussbewilligung für den Wolf in den Regionen Vallon de Réchy, Val d‘Anniviers und der Augstbordregion. Mit der Abalpung der Schafe verfallen diese Bewilligungen. Diese Entscheide fielen aufgrund einer Vielzahl von Schafrissen während der Sömmerung der Tiere auf den Alpen des Vallon de Réchy, Val d'Anniviers, der Augstbordregion und des Turtmanntals. Sollten auf Herbstweiden in den betroffenen Regionen weitere Schafrisse erfolgen, muss die Situation neu beurteilt werden.
Schafrisse im Val d'Hérens und Val d'Illiez Wölfe als Verursacher bestätigt Beim Raubtier, das am vergangenen 15. Mai 2015 zwei Schafherden beim Weiler Villa auf Gebiet der Gemeinde Evolène angegriffen hat, handelt es sich um einen Wolf. Dies bestätigen die Resultate der DNA-Analysen, welche der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) zugestellt wurden. Seit diesem Vorfall fanden im Val d'Hérens zwischen dem 15. Mai 2015 und dem 6. Juni 2015 drei weitere Angriffe statt. In dieser Region wurden bisher 30 Schafe getötet. Wie die DNA-Anlaysen weiter bestätigen, wurden auch die beiden Schafe im Val d'Illiez von einem Wolf getötet.Infolge der Angriffe im Val d'Herens hat die Interkantonale Kommission (IKK) die Möglichkeiten zum Schutz der Schafherden überprüft. Die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), welche für Herdenschutzfragen zuständig ist, ist momentan dabei zuhanden der IKK, den infolge der Angriffe entworfenen Bericht über die schützbaren und nicht schützbaren Weiden in der landwirtschaftlichen Nutzzone fertigzustellen. Im Weiteren wurden den Nutztierhaltern Empfehlungen für einen besseren Schutz der Nutztiere auf den Alpen im Val d'Hérens und Val d‘ Illiez abgegeben. Dieses Verfahren wird mit der Unterzeichnung der Absichtserklärungen zum Einsatz dieser Massnahmen, welche den Besonderheiten der einzelnen Alpen Rechnung tragen, beendet. Nach Erhalt des Berichts der DLW über die Situation in der landwirtschaftlichen Nutzzone, wird die IKK ihr Protokoll ergänzen, definitiv verfassen und danach dem Departement für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) zustellen.Auf der Basis dieser verschiedenen Elemente wird das DVBU sich äussern und über die Abschussfrage sowie die weiteren Folgen in dieser Sache entscheiden.
Wolf im Isenthal Abschuss verfügt In den vergangenen zwei Wochen hat der Wolf im Gebiet der Gemeinde Isenthal auf zwei Alpen (30 Tiere) und zwei Heimbetrieben (2 Tiere) gesamthaft 32 Schafe gerissen. Rund ein Dutzend Schafe werden noch vermisst. In der Jagdgesetzgebung ist der Auftrag formuliert, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Konzept über den Umgang mit geschützten Arten wie dem Wolf erstellt. Aktuell gültig ist das Konzept Wolf von 2008. In diesem Wolfkonzept ist geregelt, dass die Kantone für einzelne Wölfe, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten, eine Abschussbewilligung gemäss Art. 12, Abs. 2, Jagdgesetz erteilt werden kann. Die Schadenschwelle liegt dabei bei 25 gerissenen Nutztieren in einem Monat oder 35 Nutztieren in vier Monaten. Weil der Wolf im betreffenden Gebiet erstmals auftritt werden alle Risse gezählt. In den Folgejahren werden die Risse nur noch gezählt, wenn alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Die Schadenschwelle in diesem ist somit deutlich überschritten. Daher hat der Kanton Uri den Antrag gestellt, den schadenstiftenden Wolf zu erlegen. Der Wolf wurde genetisch als das Individuum Wolf M58 nachgewisen. Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist die interkantonale Kommission vor einem Abschussentscheid zu konsultieren. Diese Kommission setzt sich in diesem Fall aus den Jagdverwaltungen der Kantone UR/NW/OW/LU/BE sowie der Sektion Wildtiere des BAFU zusammen. Am 22. Juni 2015 hat die IKK getagt und einstimmig die fachliche Zustimmung zu einem Abschussentscheid des Kantons gegeben. Auf Grund der Überschreitung der Schadenschwelle und der fachlichen Zustimmung der Kommission wird Sicherheitsdirektor Beat Arnold heute den Abschuss verfügen. Es geht dabei nicht um eine Bestrafungsaktion gegen den Wolf sondern um die Vermeidung von weiteren Schäden an Nutztieren. Herdenschutz Parallel zu diesem Abschussentscheid ist der Herdenschutz gefordert. Hier muss ein Herdenschutz aufgebaut werden um die Herden inskünftig optimal gegen Wolfangriffe schützen zu können. Zukünftig werden für Abschussentscheide in diesem Gebiet nur noch Risse gezählt, bei deren Herden alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen getroffen wurden. Abschussperimeter, Dauer der Abschussbewilligung Der Abschussperimeter entspricht dem vermuteten Streifgebiet des schadenstiftenden Wolfes, ausgenommen ist das eidg. Jagdbanngebiet Urirotstock. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet.
Ein Wolf hat anfangs Juni 2015 in der unmittelbaren Umgebung von Emmetten (Nidwalden) zahlreiche Schafe gerissen. Es könnte sich dabei um denselben Wolf gehandelt haben, welcher später in der weiter südlich gelegenen Gemeinde Isenthal (Uri) grosse Schäden angerichtet hat. Wolf in Isenthal - Abschussbewilligung wird nicht verlängert Im Juni 2015 hat ein Wolf auf verschiedenen Alpen in der Gemeinde Isenthal mehr als 30 Schafe gerissen und auch in der Gemeinde Emmetten im Kanton Nidwalden wurden in dieser Zeit 10 Schafe durch einen Wolf getötet. Die Schadenschwelle gemäss Wolfkonzept Schweiz wurde damit deutlich überschritten. Zur Vermeidung von weiteren Schäden wurde im Amtsblatt vom 26. Juni 2015 eine entsprechende Abschussverfügung publiziert. Der Abschussperimeter umfasste das vermutete Streifgebiet des schadenstiftenden Wolfes. Sie umfasste die Gemeinden Seelisberg, Bauen, Isenthal, Seedorf, Attinghausen und Erstfeld West (bis Reuss). Die Abschussbewilligung wurde gemäss Wolfkonzept Schweiz auf 60 Tage befristet. Diese Frist läuft nun aus. Die Frist kann nur maximal 30 Tage verlängert werden wenn während der 60 Tage Abschussbewilligung weitere Wolfrisse zu verzeichnen sind. Seit Ende Juni 2015 gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich der Wolf noch im Gebiet des Abschussperimeters aufhält: Es gab weder Meldungen bezüglich Sichtbeobachtungen, Spuren oder Rissen von Wild- oder Nutztieren noch fand die Wildhut, die eine intensive Präsenz im Gebiet ausübte, entsprechende Anzeichen. Wir gehen daher davon aus, dass der Wolf Ende Juni das Gebiet des Abschussperimeters verlassen hat und weiter gezogen ist. Daher wird die Abschussbewilligung nicht verlängert. Wie im Wolfkonzept Schweiz vorgesehen, wird nun versucht, einen technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Herdenschutz im Gebiet aufzubauen, um solche Wolfschäden in Zukunft möglichst zu vermeiden.
Wolf aus dem Isenthal nach Österreich ausgewandert Der männliche Wolf M58, welcher im Juni 2015 in der Innerschweiz für Nutztierschäden sorgte, ist abgewandert und in Österreich nahe an der Grenze der beiden Bundesländer Vorarlberg und Tirol nachgewiesen worden. Der genetische Nachweis stammt von einem vom 20. auf den 21. Juli 2015 gerissenen Schaf in der Gemeinde Klösterle im Klostertal (Voralrberg) in der Nähe des Arlbergtunnels. Der Wolf M58 hat in Vorarlberg 20 Schafe gerissen. Bereits im Juni 2015 wurde bei Lahr im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschand) ein Wolf aus dem Calanda-Rudel identifiziert. Wölfe, vor allem männliche Tiere, können auf der Suche nach einem eigenen Revier und einer Paarungspartnerin sehr weite Strecken von ihrem Familienrudel abwandern. Es sind Fälle bekannt, wo ein männlicher Wolf von der deutschen Lausitz (südlich Berlin) innerhalb weniger Monate über 1500 Kilometer abgewandert ist und dabei mindestens 2 Autobahnen überquert hat.
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