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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Wölfe in der Schweiz Meldungen
Graubünden Abschussgesuch für die Regulierung des Beverinrudels Jan 2021
abgelehnt
Graubünden Erfolgreiche Besenderung eines Wolfes im Rheinwald März 2021
Graubünden Erlegung eines verletzten Wolfes im Valsertal Mai 2021
Graubünden Wölfe im Kanton Graubünden 2019
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Wölfe in der Schweiz
CH Wölfe im Kanton Graubünden
Abschussgesuch für die Regulierung des Beverinrudels abgelehnt

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das Gesuch des Kantons Graubünden vom 11. September 2020 betreffend Regulierung des Wolfsrudels "Beverin" abgelehnt. Zu beurteilen waren insbesondere die Risse eines Kalbs auf der Alp Nera am Schamserberg sowie eines Esels auf der Alp Durnan in Andeer. Das BAFU bewertet einzig den Riss des Esels auf der Alp Durnan als Ereignis mit zumutbar geschützten Nutztieren.

Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) hat mit Schreiben vom 11. September 2020 sowie Ergänzungsantrag vom 24. September 2020 um Zustimmung des BAFU zur befristeten Regulierung der Wölfe des Beverinrudels ersucht. Grund des Regulierungsantrags waren grosse landwirtschaftliche Schäden, welche die Wölfe dieses Rudels im Sommer 2020 verursacht haben. Ausserdem wies der Kanton darauf hin, dass der bestätigte Riss bei einem Kalb aus einer Mutterkuhherde am 12. August 2020 und der Riss eines Esels auf der Alp Durnan vom 21. September 2020 eine neue Dimension in dieser konfliktbringenden Entwicklung des Wolfsrudels am Beverin darstelle.

Das BAFU bewertet einzig den Riss des Esels auf der Alp Durnan als Ereignis mit zumutbar geschützten Nutztieren. Es bedenkt, dass die Kantone bei der Beurteilung der Anzahl an gerissenen Tieren der Rinder- oder Pferdegattung von der für Schafe und Ziegen festgelegten Mindestzahl in angemessenem Umfang abweichen dürfen. Das BAFU kommt aber zum Schluss, dass ein gerissener Esel noch keinen "grossen Schaden" gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darstelle, welcher die Regulation des Wolfes als geschützte Tierart rechtfertigen würde. Das gerissene Kalb wird vom BAFU aufgrund seines Alters als Weidegeburt beurteilt und deshalb zum Zeitpunkt des Wolfsangriffs als ungeschützt angesehen.

Kanton ist besorgt und bringt sich auf Bundesebene ein

Die zuständigen Behörden des Kantons stellen besorgt fest, dass sich Wölfe auch in Herden von Tieren der Rinder- und Pferdegattung wagen und in diesen auch Tiere reissen. Mit der Regulierung des Wolfsrudels am Beverin im Jahr 2019 hat man sich einen Lerneffekt bei den übriggebliebenen Wölfen des Beverinrudels erhofft. Die Ereignisse im Jahr 2020 zeigen auf, dass der Vergrämungseffekt noch ungenügend war.

Der Kanton nimmt den abschlägigen Entscheid des BAFU zur Kenntnis. Nach seinem Verständnis ist die jetzige Rechtslage in mehreren Punkten noch nicht geklärt. Die mit dem Entscheid des BAFU einhergehende Einschränkung von Abkalbungen auf der Alp widerspricht einer langjährigen landwirtschaftlichen Praxis im Berggebiet. Es wird damit faktisch ein Abkalbungsverbot als zumutbare Herdenschutzmassnahme vorgegeben. Offen ist ausserdem weiterhin, wo die Grenzen bei der Umsetzung eines wirkungsvollen Herdenschutzes anzusetzen sind sowie welche Alpweiden als "schützbare Flächen" und welche als "nicht schützbare Flächen" gelten.

Die offenen Fragen müssen mit dem BAFU im Hinblick auf den kommenden Alpsommer 2021 geklärt werden. Der Kanton hat den Bund bereits darauf hingewiesen. Die Motion UREK-NR "Schweizer Wolfspopulation – Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren" betreffend dringliche Massnahmen durch "zeitnahe Anpassungen auf Verordnungsebene" (20.4340) zielt in die vom Kanton Graubünden geforderte Richtung. Nämlich, dass der Herdenschutz verstärkt wird und die Regelungen zum Abschuss des Wolfes bei schweren Fällen flexibilisiert werden.

Quelle: Kanton Graubünden , 6. Januar 2021

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Erfolgreiche Besenderung eines Wolfes im Rheinwald

Am Samstag, 27. März 2021, ist es der Wildhut gelungen bei Hinterrhein im Rheinwald einen Wolf des Beverinrudels zu besendern. Das Tier konnte in Siedlungsnähe betäubt und mit einem GPS-Halsband versehen werden. Damit möchte man eine Vergrämungswirkung erreichen und mit den zukünftigen Daten mehr Informationen über das Raumverhalten der Tiere erhalten.

Das Raubtier ist beim Einbruch der Dunkelheit zu einem gerissenen Wildtier zurückgekehrt. Die Wildhut, welche sich vorgängig in der Nähe des Kadavers eingerichtet hat, konnte das Tier mit einem Betäubungspfeil sedieren. Es handelt sich um ein ausgewachsenes männliches Tier. Der 35 Kilogramm schwere Wolf konnte nach der Entnahme von verschiedenen Proben wieder freigelassen werden.

Forschung und Vergrämung

Die Besenderung dient mehreren Zwecken. Durch den GPS-Sender kann der Aufenthalt des Wolfes ermittelt und seine Bewegungen verfolgt werden. Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) erhofft sich dadurch neue Erkenntnisse über das Verhalten und die bevorzugten Aufenthaltsorte der Wölfe zu gewinnen. Ein weiterer Zweck der Besenderung ist die vergrämende Wirkung. Ein Wolf, welcher eine entsprechende Behandlung und Besenderung mit einem negativen Erlebnis in der Nähe von menschlichen Einrichtungen in Verbindung setzt, sollte die Nähe zu Menschen in Zukunft stärker meiden.

Grosse Wolfspräsenz im Rheinwald

Einzelne Wölfe halten sich auch tagsüber in Siedlungsnähe auf und zeigen wenig scheu gegenüber dem Menschen. Am Mittwoch, 25. März 2021, konnte in Nufenen ein einzelner Wolf von mehreren Personen beobachtet und gefilmt werden. Die Wildhut beobachtet die Situation vor Ort mit grossem Aufwand.

Bei Wölfen, die sich tagsüber in Siedlungsnähe aufhalten oder sich auch anderweitig auffällig verhalten, sind die Mitarbeiter des AJF angehalten, nach Möglichkeit eine Vergrämung vorzunehmen. Damit die Vergrämung seine Wirkung zeigt und der Wolf dadurch gegenüber dem Menschen und seinen Einrichtungen scheuer wird, muss sie zum richtigen Zeitpunkt in der Nähe von menschlichen Einrichtungen erfolgen. Auch kann in Siedlungsnähe nicht überall ein Kugel- oder Schrotschuss angebracht werden. Kadaver von gerissenen Wildtieren werden entsorgt, wenn sie im Siedlungsbereich gefunden werden. Wenn die Temperaturen ansteigen und die Hänge schneefrei werden, werden sich die Hirsche wieder in höhere Lagen zurückziehen und sich so besser verteilen. Im Siedlungsbereich werden folglich auch die Wölfe bald weniger zu sehen sein.

Quelle: Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 31. März 2021
EDU
ViaStoria: Kulturwege der Schweiz
ViaSpluga durch das Rheinwald GR

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CH Mai 2021: Wolf im Kanton Graubünden
Erlegung eines verletzten Wolfes im Valsertal

In der Nacht auf den Sonntag 9. Mai 2021 musste im Valsertal ein Wolf erlegt werden. Das männliche Tier wies eine starke Verletzung am Vorderbein auf.

Beim Wolf handelt sich um einen bereits älteren Rüden. Dieser konnte in den letzten Wochen mehrfach beobachtet werden. Starke Verletzungen am linken Vorderlauf führten dazu, dass der Wolf deutlich lahm ging und geschwächt war. Woher diese Verletzungen stammen ist nicht bekannt. Ebenfalls kann die Wildhut, welche den Abschuss vorgenommen hat, noch nicht mit Sicherheit sagen, zu welchem Rudel das Tier gehört. Das Tier wird nun für weitere Untersuchungen ans Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin Fiwi in Bern überführt.

Die genetische Untersuchung wird am Laboratoire de Biologie de la Conservation, Université de Lausanne vorgenommen.

Quelle: Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 11. Mai 2021

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Wölfe im Kanton Graubünden
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Quelle: Kanton Graubünden Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Wölfe im Kanton Graubünden 2019
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Rudelbildung bei Wölfen
Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen.
Quelle: Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018
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