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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Glarus Wolfsrudel im Kärpf September 2021
Glarus Regulierungsgesuch für Kärpf-Rudel Oktober 2021
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Der Wolf ist zurück
CH September 2021: Wolf im Kanton Glarus
Wolfsrudel im Kärpf

Während der vergangenen Tage wurden im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf zwei Jungwölfe gleichzeitig von einer Fotofalle fotografiert. Damit ist die vermutete Gründung eines weiteren Wolfsrudels im Kanton Glarus bestätigt. Die Anzahl Wolfswelpen ist unbekannt, Tonaufnahmen des Wolfsgeheuls weisen nach Experteneinschätzung auf mindestens vier Jungtiere hin.

Quelle: Text Kanton Glarus, Abteilung Jagd und Fischerei, 9. September 2021
September 2021: Das Rudel, welches im Jahr 2020 im Gebiet Mürtschental - Kerenzerberg - Schilt unterwegs war, konnte bisher noch nicht wieder bestätigt werden.

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September 2021: Regulierungsgesuch für Kärpf-Rudel

Der Bund lehnt Regulierungsgesuch für as Kärpf-Rudel ab

Der Bund hat das Gesuch des Kantons Glarus zur Regulierung eines Wolfsrudels aufgrund von Schäden an Nutztieren abgelehnt. Er begründet dies mit ungenügendem Herdenschutz. Der Kanton Glarus bedauert diesen Entscheid.

Der Kanton Glarus hat am 21. September 2021 ein Gesuch gestellt, um das Wolfsrudel Kärpf zu regulieren. Nach Ansicht des Kantons hatte das Rudel innerhalb von vier Monaten zehn Nutztiere aus geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen gerissen. Der Bund teilt diese Auffassung nicht und beanstandete, dass bei einem der drei Wolfsangriffe der Herdenschutz ungenügend war und somit die getöteten Nutztiere für die Wolfsregulation nicht angerechnet werden könnenDie Zustimmung für die Regulierung des Wolfrudels Kärpf um drei der sechs Jungtiere wurde deshalb nicht erteilt. Der Kanton Glarus bedauert diesen Entscheid.

Quelle: Text Kanton Glarus, Departemente Bau und Umwelt / Volkswirtschaft und Inneresi, 14. Oktober 2021

BAFU lehnt Abschussgesuch für drei Jungwölfe aus dem Kärpf-Rudel ab

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Glarus um eine Abschussbewilligung von drei Jungwölfen aus dem Kärpf-Rudel abgelehnt. Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle, die für einen Eingriff erreicht sein muss.

Am 24. September 2021 hat der Kanton Glarus beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfrudels am Kärpf. Die Prüfung der eingereichten Dokumente durch das BAFU hat ergeben, dass die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel nicht erfüllt sind: Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren, die für einen Eingriff nötig sind. Grund dafür ist, dass nicht alle der vom Kanton angegebenen gerissenen Nutztiere geschützt waren. Das BAFU hat deshalb das Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung abgelehnt.

Das BAFU hat eine Verfügung erlassen. Der Kanton kann gegen den Entscheid des BAFU Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Wölfe in der Schweiz

Aktuell leben in der Schweiz rund 130 bis 150 Wölfe und mindestens 13 Rudel; die Zahl nimmt zu. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfsbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.

Um der anspruchsvollen Situation in den Gebieten mit wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.

Quelle: Text BAFU, Bundesamt für Umwelt, 14. Oktober 2021
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