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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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März 2025
Bilanz der Präsenz und Regulierung des Wolfs im Jahr 2024

Die Anzahl Wolfsrudel im Kanton blieb im Jahr 2024 mit 11,5 Rudeln konstant gegenüber dem Vorjahr. Mit einer Gesamtzahl von 213 Nutztierrissen registrierte das Amt für Jagd und Fischerei weniger Risse als 2023. Erstmals wurde in der Schweiz der Wolfsbestand proaktiv bereits ab 1. September 2024 bis 31. Januar 2025 reguliert. In diesem Zeitraum hat die Wildhut mit Unterstützung der Jägerschaft im Kanton insgesamt 48 Wölfe erlegt. Die proaktive Regulation dient der Reduktion von Nutztierschäden der bevorstehenden Weideperiode.

Mit 11,5 Rudeln blieb die Anzahl Rudel im vergangenen Jahr gleich wie im Jahr 2023. Dabei wurden auch die teilweise grenzüberschreitenden Bewegungen der Rudel berücksichtigt (drei grenzüberschreitende Rudel werden als halbes Rudel gezählt.) Im Verlauf des Jahres stellte das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) zudem fest, dass zwei Wolfsrudel - Beverin und Glattwang - gegenüber dem Vorjahr nicht mehr vorhanden sind. Nur im Fall des Beverinrudels bestand dabei ein direkter Zusammenhang mit der Regulation.

Gleichzeitig hatten sich drei neue Wolfsrudel gebildet: Calanda, Älpelti und Forcola. Positiv entwickelte sich die Anzahl der bestätigten Nutztierrisse im Kanton, die 2024 mit 213 Tieren zum zweiten Mal in Folge tiefer ausfiel als noch im Vorjahr (267 Tiere).

Auffällige Wolfsrudel weitgehend entnommen

Im Rahmen der proaktiven Wolfsregulation 2024/2025 beantragte das AJF beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) aufgrund ihres auffälligen Rissverhaltens die vollständige Entnahme der drei Rudel Vorab, Lenzerhorn und Fuorn. Das BAFU bewilligte die Gesuche und es wurden acht, sieben und 15 Wölfe in diesen Rudeln erlegt. «Aufgrund der uns vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass die Rudel Vorab und Fuorn nicht mehr als solche existieren. Unklar ist die Situation bislang noch im Lenzerhornrudel», sagt Arno Puorger, Abteilungsleiter Grossraubtiere im Amt für Jagd und Fischerei.

Arno Puorger, Abteilungsleiter Grossraubtiere

In weiteren sechs Rudeln (Stagias, Moesola, Calderas, Muchetta, Rügiul und Älpelti) wurden während der Regulationszeit 17 Wölfe sowie ein Einzelwolf (im Gebiet Rheinwald, Schamserberg, Safiental) erlegt. Aufgrund des grossen Aufwands seitens der Wildhut und dank der Unterstützung durch die Jägerschaft konnten somit gesamthaft 48 Wölfe erlegt werden. 44 der Abschüsse erfolgten dabei durch die kantonale Wildhut. Im Rahmen der Hoch- und Sonderjagd 2024 wurden die Wildhüter in den Gebieten der Rudelentnahmen von autorisierten Jägerinnen und Jägern unterstützt. Zwei Wölfe wurden während der Hochjagd, weitere zwei Wölfe während der Sonderjagd 2024 durch die Jägerschaft erlegt.

Wolfsbestand bleibt gesichert

Im vergangenen Jahr stellte das AJF im Kanton rund 70 Wolfswelpen in den 11,5 Wolfsrudeln fest. Der Wolfsbestand bleibt trotz einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Abschusszahl gesichert. Weitere Details zum Wolfsbestand und der Umsetzung der Regulation sind im «Faktenblatt Wolfspräsenz und Wolfsregulation 2024/2025» ersichtlich.

Evaluation der proaktiven Regulation noch nicht möglich

Ziel der proaktiven Regulation ist eine dauerhafte Koexistenz zwischen Mensch und Wolf, ohne dabei den Wolfsbestand im Alpenraum zu gefährden. Um die Regulationsmassnahmen evaluieren zu können, müssen sowohl die Herdenschutz- als auch die Regulationsmassnahmen über mehrere Jahre umgesetzt und entsprechende Erfahrungen und Daten gesammelt werden. Dem Herdenschutz kommt auch mit der proaktiven Wolfsregulation weiterhin eine zentrale Bedeutung in der Prävention der Nutztierschäden zu.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 10. März 2025
Berichte über die Wölfe F07 und M30
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Rudelbildung bei Wölfen
Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen.
Quelle: Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018

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