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Jugendgewalt
in der Schweiz: Ausmass, Ursachen, Massnahmen |
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Massnahmenpaket
gegen die Jugendgewalt - Zusammenfassung
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Mehrere
Vorfälle schwerer Jugendgewalt haben in der Bevölkerung die Befürchtung
aufkommen lassen, die Gewaltbereitschaft Jugendlicher habe massiv zugenommen.
Der
Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), Bundesrat Christoph
Blocher, hat dies zum Anlass genommen, das Phänomen Jugendgewalt näher
untersuchen zu lassen. Zu diesem Zweck hat er am 30. Januar 2007 und am
18. Juni 2007 Brainstormings mit verschiedenen Spezialistinnen und Spezialisten
durchgeführt und verschiedene Amtsstellen des EJPD mit weiteren Abklärungen
beauftragt.
Der
vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse dieses Prozesses zusammen.
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oben
Teil
I: Ausgangslage |
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Die
bestehenden amtlichen Statistiken geben über das Ausmass der bestehenden
Jugendgewalt keinen genauen Aufschluss:
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Anzeige- und Urteilsstatistiken erfassen naturgemäss nicht sämtliche
Straftaten, sondern nur die amtlich bekannt gewordenen, also das so genannte
Hellfeld. Die Dunkelziffer, also die amtlich nicht erfasste Kriminalität,
lässt sich nur durch Dunkelfeldforschung abschätzen. Solche Dunkelfeldforschungen
werden aber in der Schweiz nur unregelmässig durchgeführt. |
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist mit zahlreichen methodischen
Mängeln behaftet, so dass deren Aussagekraft teilweise in Frage gestellt
werden muss.
Die Strafvollzugsstatistik erfasst lediglich erwachsene Straftäter.
über den Vollzug von Strafen und strafrechtlichen Massnahmen gegenüber
Jugendlichen fehlen verlässliche Zahlenangaben.
In
der Fachwelt besteht deshalb nach wie vor keine Einigkeit darüber,
ob bzw. in welchem Ausmass die Jugendgewalt in den vergangenen Jahren tatsächlich
zugenommen hat. Unbestritten ist aber, dass das Problem als solches ernst
zu nehmen ist.
Die
Ursachen der Jugendgewalt sind vielfältig. Man geht heute ganz allgemein
davon aus, dass es zahlreiche Faktoren gibt, welche das Risiko von Gewaltausbrüchen
erhöhen. Genannt werden etwa mangelnde elterliche Aufsicht, inkonsequenter
Erziehungsstil, schulische Probleme, Zugehörigkeit zu einer Gewalt
verübenden Clique, soziale Benachteiligung (Armut, prekäre Wohnverhältnisse),
der kulturelle Hintergrund, usw.
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Teil
II: Massnahmen gegen Jugendgewalt |
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Der
Jugendgewalt lässt sich nur dann wirksam begegnen, wenn die involvierten
Behörden und Privaten gemeinsam geeignete Massnahmen treffen. Erforderlich
sind sodann zahlreiche verschiedenartige Massahmen. - Weder Prävention
noch Repression sind für sich alleine ausreichend.
Die
Zuständigkeit des EJPD ist demgegenüber beschränkt. Die
geprüften Massnahmen betreffen daher in erster Linie die Arbeit von
Polizei-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden, sowie von Migrationsbehörden:
Das
Bundesamt für Justiz (BJ) hat verschiedene Massnahmen geprüft
und ist dabei zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt:
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Das neue Jugendstrafgesetz (JStG) ist auf den 1.1.2007 in Kraft getreten.
Es bietet eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten. Die Praxis
wird zeigen müssen, ob diese Möglichkeiten den bestehenden Bedürfnissen
genügen. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf. |
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Das Jugendstrafverfahren richtet sich derzeit noch nach kantonalem Recht,
doch soll auch hier demnächst eine Vereinheitlichung auf Bundesebene
erfolgen. Die neue Eidgenössische Jugendstrafprozessordnung soll die
Zusammenarbeit zwischen den Behörden erleichtern und die durchschnittliche
Verfahrensdauer verkürzen.
Auch der Jugendstrafvollzug ist grundsätzlich Sache der Kantone, doch
beteiligt sich der Bund massgeblich an den anfallenden Kosten. Das BJ wird
wie bis anhin überprüfen, ob die Mittel zielgerichtet eingesetzt
werden. Sollte Handlungsbedarf bestehen, soll durch geeignete Subventionierungskriterien
allenfalls verstärkt auch lenkend eingegriffen werden.
Der Kenntnisstand in Bezug auf das Ausmass der Jugendgewalt und den Erfolg
strafrechtlicher Sanktionen ist nicht ausreichend. Regelmässige Dunkelfeldforschung
und eine Jugendstrafvollzugsstatistik sollen diese Wissenslücken betreffend
Täter und Opfer schliessen.
Das
Bundesamt für Migration (BFM) hat festgestellt, dass die zuständigen
kantonalen Be-hörden bei der Wegweisung von straffälligen Ausländerinnen
und Ausländern zum Teil keine konsequente Praxis verfolgen. Dies ist
hauptsächlich auf unterschiedliche Beurteilungskriterien sowie fehlende
Ressourcen für die notwendige genaue Abklärung der Fälle
zurückzuführen. Diese Situation soll durch geeignete Massnahmen
verbessert werden. Der Integrationsbericht 2006 wird zudem Aufschluss
über spezifische Massnahmen geben, welche geeignet sind, der Jugendgewalt
vorzubeugen.
Im
übrigen müssen die Einbürgerungsbehörden ihre Entscheide
nicht selten ohne ausreichende Kenntnis der tatsächlichen Ausgangslage
fällen. In diesem Bereich muss der Informationsaustausch erleichtert
werden.
Gemäss
internationalen Forschungsresultaten kann man davon ausgehen, dass vier
bis sechs Prozent eines Geburtenjahrgangs für die weit überwiegende
Mehrzahl - zirka 40 bis 60 Prozent - der (registrierten) Delikte verantwortlich
sind, die dieser Geburtenjahrgang insgesamt begeht. Mehr als die Hälfte
der von solchen "Intensivtätern" begangenen Straftaten werden von
mehreren Tätern gemeinsam begangen.
Eine
systematische Untersuchung zu Intensivtätern und Jugendbanden ist
in der Schweiz nicht vorhanden. Das Bundesamt für Polizei (FEDPOL)
wird Massnahmen in die Wege leiten, welche die bestehenden Wissenslücken
schliessen sollen.
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Teil
III: Was ist konkret zu tun? |
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Das
EJPD schlägt verschiedene konkrete Massahmen vor, welche in zeitlicher
Hinsicht wie folgt zu unterscheiden sind:
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Sofortmassnahmen
Konsequente Praxis der Kantone bei der Wegweisung von straffälligen
Ausländerinnen und Ausländern
Bessere Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch Kantone
und Gemeinden
Erstellung einer gesamtschweizerischen Lageeinschätzung mit Fokus
auf jugendliche Intensivtäter; Erfassung von kantonalen Massnahmen
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Mittelfristige
Massnahmen
Verkürzung der Dauer von Jugend-Strafverfahren
Verbesserung von Behördenzusammenarbeit und Verfahrenskoordination
Erstellung einer Jugend-Strafvollzugsstatistik
Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Einbürgerungsbehörden
und den übrigen von Integrationsfragen betroffenen Behörden
Langfristige
Massnahmen
Gezielter Mitteleinsatz bei der Unterstützung von Vollzugseinrichtungen
Initiierung regelmässiger Dunkelfeldforschung
Quelle:
Text Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bundesamt für
Justiz BJ, Juni 2007 |
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Jugendgewalt
in der Schweiz 2006: Grafiken
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Quelle: Bundesamt
für Justiz BJ, Juni 2007 |
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Schweiz:
Jugendgewalt - Publikation
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Bericht |
Jugendgewalt
in der Schweiz
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Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartement EJPD |
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Links |
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Externe Links |
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