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Schweizer Armee: Militärische Katastrophenhilfe
Unwetterschäden im Haut Val de Bagnes
2025
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Militärische Katastrophenhilfe (mil Kata Hi)
Unwetterschäden im Haut Val de Bagnes

Strassenzufahrten zum Haut Val de Bagnes nach Murgang unterbrochen - Errichtung einer militärischen Behelfsbrücke und Bau einer kommunalen Strasse am linken Ufer

Um die Strassenzufahrten zum Haut Val de Bagnes rasch wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, die am 4. September 2024 aktivierte allgemeine Polizeiklausel zu ändern und zu ergänzen. Die Klausel gilt ab sofort für die Errichtung einer Behelfsbrücke der Armee auf der Kantonsstrasse zwischen Le Fregnolay und Lourtier und für den Bau einer kommunalen Notfallstrasse am linkenUfer der Dranse sowie der für deren Sicherheit erforderlichen Schutzbauten. Die Frist für den Wiederaufbau der Brücke auf derKantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer und für den Bau der Galerie wird bis Ende 2027 verlängert.

Die erneuten Murgänge, die sich seit dem 2. Juni 2025 im Haut Val de Bagnes ereigneten, haben in der Region Lourtier erhebliche Schäden verursacht. Die nach den Unwettern von 2024 errichtete Sicherungsbrücke auf der Kantonsstrasse wurde weggerissen, und die das Bachbett des Fregnolay überquerende Kantonsstrasse wurde zwischen Fregnolay und Les Epenays zugedeckt. Ausserdem musste die Baustelle für dieSchutzgalerie, ebenfalls zwischen Fregnolay und Les Epenays, aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden, da sie von Murgängen verschüttet wurde. Damit ist die Bevölkerung des Haut Val de Bagnes zum zweiten Mal in zwei Jahren vom Rest des Tals abgeschnitten.

Um die für die Wiederherstellung dieser Strassenzufahrten erforderlichen Bauarbeiten rasch durchführen zu können, hat der Staatsrat beschlossen, die am 4. September 2024 aktivierte allgemeine Polizeiklausel, die ihrerseits die Klausel vom 31. Juli 2024 ergänzte, erneut zu ändern und zu ergänzen. Diese Klausel erlaubt es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichenBeschaffungsrecht auszunehmen, dies in Einklang mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, d. h. die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist.

In diesem konkreten Fall ist die allgemeine Polizeiklausel durch die dringende Notwendigkeit gerechtfertigt, die öffentlichen Strassen wiederherzustellen, die den Zugang zu den verschiedenen betroffenen Ortschaften ermöglichen. Zudem sind diese Strassen unerlässlich, umunter anderem den Einsatz von Rettungsdiensten zu gewährleisten, aber auch um für die öffentliche Ordnung zu sorgen. Sie sind auchnotwendig, um den Unterhalt am Mauvoisin-Staudamm und am Kra"werk Fionnay aufrechtzuerhalten.

Die Durchführung eines ordentlichen Planauflageverfahrens würde mehrere Monate in Anspruch nehmen, was eine ernsthafte Bedrohung undStörung der öffentlichen Ordnung darstellen würde. Aus diesem Grund werden die folgenden Arbeiten zu Werken von öffentlichem Interesse erklärt und in Anwendung der allgemeinen Polizeiklausel bewilligt:

Die Errichtung einer Behelfsbrücke und der dazugehörigen Plattformen durch die Schweizer Armee. Dieses Bauwerk ermöglicht einerasche Wiedereröffnung der Kantonsstrasse und damit die Erschliessung der Talsohle des Haut Val de Bagnes. Die Wiedereröffnung ermöglicht auch die Zufahrt zur Baustelle der im Bau befindlichen Galerie zwischen Fregnolay und Les Epenays sowie die Zufahrt zurkünftigen Baustelle der kommunalen Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse.

Die vorgezogenen Bauarbeiten für eine kommunale Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse, die Champsec mit Lourtier, in Verlängerung des Chemin de la Sasse, verbindet. Dazu muss auch die bestehende Strasse zwischen Champsec und La Sasse ausgebaut werden, um denkünftigen Verkehr aufnehmen zu können. Angesichts der Dauer der Bauarbeiten für die Schutzgalerie und der hohen Wahrscheinlichkeit neuer Murgänge möchte der Gemeinderat eine 4,5 Meter breite Strasse bauen, die für ein Höchstgewicht von 40 Tonnen ausgelegt ist. Der Verkehr auf der einspurigen Strasse soll durch Ampeln geregelt werden.

Die vorgezogenen Bauarbeiten für Schutzbauten, die sicherlich erforderlich sein werden, um diese Strasse am linken Ufer der Dranse vormöglichen Hang-Naturgefahren zu schützen.Die Bewilligungen für die vorgezogenen Bauarbeiten sind für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig.

Im Übrigen wird die Polizeiklausel vom 4. September 2024 geändert, indem für den Wiederaufbau der Brücke unterhalb von Sarreyer auf der Kantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer sowie für den Bau der gedeckten Galerie auf der Strasse Champsec-Lourtier, auf Höhe desWildbachs Fregnoley, eine Fristverlängerung gewährt wird. Diese Fristverlängerung erstreckt sich aufgrund der Komplexität der auszuführendenArbeiten und der Instabilität des Geländes bis zum 31. Dezember 2027.

Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Mobilität Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, 18. Juni 2025

Verbindung ins Haut Val de Bagnes wiederhergestellt - Militärbrückein Betrieb

Die Strassenzufahrt ins Haut Val de Bagnes wird ab Mittwoch, dem 2. Juli 2025, um 6.00 Uhr wiederhergestellt sein. Die Militärbrücke wurde am Dienstag, dem 1. Juli, um 18:00 Uhr von der Armee offiziell an den Kanton übergeben. Diese Verkehrsinfrastruktur, die Le Fregnoley mit Lourtier verbindet, wird längstens bis 30. November 2025 in Betrieb sein. Parallel dazu wird der Kanton eine neue Sicherungsbrücke oberhalb der Militärbrücke errichten. Der Bau der Militärbrücke ist eine der dringlichen Massnahmen, die in der allgemeinen Polizeiklausel vom 18. Juni 2025 enthalten sind.

Ab Mittwoch, dem 2. Juli, um 6:00 Uhr kann der Verkehr auf der Kantonsstrasse dank einer 51 Meter langen Militärbrücke zwischen Le Fregnoley und Lourtier wieder wechselweise geführt werden. Das Bauwerk wurde am Dienstag, dem 1. Juli, um 18.00 Uhr von Divisionär Raynald Droz in einer Zeremonie im Beisein von Éric Duc, Chef der Sektion Planung und Betrieb der Infrastrukturen der Dienststelle für Mobilität, sowie Fabien Sauthier, Gemeindepräsident von Val de Bagnes, offiziell an den Kanton übergeben. Die von Durchdienern der Armee ausgeführte Montage der Brücke wurde am Freitag, dem 27. Juni, abgeschlossen. Am darauffolgenden Tag gingen die Arbeiten weiter, und es wurden 600 Tonnen Kies für die Auffahrtsrampen aufgeschüttet. Anfang dieser Woche wurden die Lichtsignale installiert und zur Fertigstellung des Baus 200 Tonnen Asphalt verlegt. Da die Brücke aus Metall und daher anfällig für Streusalz ist, ist sie nur für einen vorübergehenden Gebrauch bestimmt und wird spätestens am 30. November 2025 wieder abgebaut. In der Zwischenzeit wird der Kanton eine neue Brücke oberhalb der Militärbrücke errichten, die zunächst als Zufahrt zu den verschiedenen Baustellen dienen soll. Nach dem Abbau der Militärbrücke wird diese Sicherungsbrücke für den allgemeinen Verkehr geöffnet sein, bis die Galerie in Betrieb genommen werden kann.

Der Ausbau der kommunalen Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse wird von der Gemeinde nach Festlegung der definitiven Strassenführung und Vergabe der Arbeiten durchgeführt. Parallel zu diesen in der allgemeinen Polizeiklausel vom 4. September 2024 (mit Änderung vom 18. Juni 2025) vorgesehenen Massnahmen laufen derzeit die Aufräumarbeiten für die Wiederaufnahme des Baus an der Galerie. Ausserdem finden derzeit geotechnische Untersuchungen im Bereich der früheren Brücke auf der Kantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer am rechten Ufer des Fregnoley statt. Diese Massnahmen dienen der Erkundung der Bodenbeschaffenheit im Hinblick auf den Wiederaufbau der im Juli 2024 zerstörten Brücke. Seit dem 2. Juni 2025 haben erneute Murgänge erhebliche Schäden verursacht. Die Sicherungsbrücke wurde weggerissen und die Kantonsstrasse zwischen Le Fregnoley und Les Épenays verschüttet. Die Bauarbeiten an der Schutzgalerie in eben diesem Bereich wurden aus Sicherheitsgründen eingestellt.

Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Mobilität Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, 1. Juli 2025
Hilfseinsätze der Armee (Auswahl)
Die Militärische Katastrophenhilfe war auch 2025 im Naturkatstrophengebiet bei Blatten im Lötschental (Kanton Wallis) im Einsatz
Die Militärische Katastrophenhilfe war auch ab 2023 im Erdrutschgebiet bei Schwanden (Kanton Glarus) im Einsatz
Die Militärische Katastrophenhilfe war auch ab 2024 nach der Unwetterkatastrophe im Kanton Tessin im Einsatz

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