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Hochwasser-Management |
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Hochwassermanagement Bern |
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Hochwasserschutz Weitere Informationen |
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Hochwasser-Management: Seeregulierung
im Kanton Bern
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Betrieb
und Hochwassermanagement |
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Für
einen wirkungsvollen Hochwasserschutz muss der Entlastungsstollen frühzeitig
in Betrieb genommen werden. Dies geschieht gemäss dem provisorischen
Betriebsreglement. Dieses bezweckt, bevorstehende Hochwasser möglichst
früh zu erkennen und den Thunersee in Risikosituationen optimal zu
regulieren.
Regulierung
im Normalbetrieb
Im
Normalbetrieb wird der Thunersee mit der Mühle- und der Scherzligschleuse
reguliert. Dies geschieht heute nach dem Regulierreglement von 1998 und
der befristeten Ausnahmebewilligung vom 8. März 2006.
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Regulierung
mit dem Stollen bei Hochwasserrisiko |
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Das
Betriebsreglement
Ein
Hochwasser droht, sobald die Zuflüsse in den Thunersee mehr Wasser
bringen als in Thun abfliessen kann. Bei dieser Ausgangslage bildet der
Entlastungsstollen ein zusätzliches Tor für die Thunersee-Regulierung.
Der Stollen wird nur in Hochwasser-Risikosituationen in Betrieb genommen,
und auch immer erst, wenn die Mühle- lnd die Scherzligschleuse bereits
vollständig geöffnet sind.
Wie
ist ein drohendes Hochwasser zu erkennen?
Eine
entscheidende Voraussetzung für den effizienten Einsatz des Entlastungsstollens
ist die möglichst frühe Erkennung eines drohenden Hochwassers.
Um sie zu gewährleisten, definiert das neue Betriebsreglement die
aussagekräftigen Kriterien und Schwellenwerte, die ein drohendes Hochwasser
anzeigen können (Systematik der
Entscheidungskriterien), und legt die Regulierung in diesen Risikosituationen
fest.
Das
Erreichen von Schwellenwerten führt zu den die Gefahrenstufen ORANGE
(Hochwassergefahr erkannt) und ROT
(Akute
Hochwassergefahr erkannt).
Die
Kriterien für die Erkennung einer Hochwassergefahr sind:
Wassersättigung
des Bodens (Beurteilung anhand der Niederschläge der vorangehenden
20 Tage)
Meteowarnung
etwa 2 Tage im Voraus
Aktuelle
Niederschlagsmengen im Einzugsgebiet etwa eineinhalb Tage im Voraus
Anstieg
der Zuflüsse in höheren Lagen des Einzugsgebiets (Lütschine,
Kander, Simme) ca. 1 Tag vor der Hochwasserspitze
Anstieg
der Zuflüsse in tiefen Lagen (Aare Ringgenberg, Kander, Simme,
Lombach) ca. 12 Stunden vor der Hochwasserspitze
Veränderung
des Seepegels ca. 4 Stunden vor dem Hochwasser
Die
Schneeschmelze kann die Hochwassersituation zusätzlich verschärfen.
Daher werden im Frühjahr regelmässig die Schneebedeckung, die
Schneehöhe und die im Schnee gespeicherte Wassermenge bestimmt. Das
Erreichen der Gefahrenstufen SCHNEE
ORANGE und SCHNEE ROT kann sogar zu noch stärkerem Absenken des Sees auf 557.60 m ü.
M., respektive 557.45 m ü. M. führen.
Steuerung
mit dem Entlastungsstollen
Die
Steuerung des Entlastungsstollens erfolgt aus Sicherheitsgründen soweit
wie möglich automatisch. Die Schwellenwerte und Kombinationen der
Kriterien "Seestand", "Zuflussmenge",
"Bodensättigung" und "Steigerung
Zuflussmenge" fliessen in eine Steuerung ein, das seit April 2009
betriebsbereit ist.
Prüfen
des Betriebsreglements
Aufgrund
der Daten der Jahre 1999 bis 2005 war es auch möglich, den Betrieb
des Entlastungsstollens anhand der bereits vergangenen Hochwasser zu beurteilen.
Dementsprechend wurde das Betriebsreglement auf seine Zuverlässigkeit
hin geprüft.
Folgende
Ziele wurden dabei verfolgt:
Das Warnsystem muss ein drohendes Hochwasser rechtzeitig erkennen.
Der Thunersee darf nicht über die Hochwassergrenze von 558.30 m ü.
M. steigen.
Der Abfluss der Aare darf in Bern nicht mehr
als 440 m3/s betragen.
Das System soll möglichst keinen Fehlalarm auslösen.
Diese
Simulationen ergaben für die Jahre 1999 bis 2005 folgende Erkenntnisse:
Der Stollen wäre pro Jahr durchschnittlich während 312 Stunden
(oder 13 Tagen) in Betrieb gewesen.
Der Stollen wäre pro Jahr durchschnittlich 2.6 Mal geöffnet worden.
Alle fünf Hochwasserereignisse zwischen 1999 und 2005, bei denen die
Hochwassergrenze des Thunersees überschritten worden ist, wären
zuverlässig angekündigt worden.
Mit dem Entlastungsstollen wäre der Thunersee nur bei den Extremereignissen
von 1999 und 2005 über die Hochwassergrenze von 558.30 m ü. M.
gestiegen.
Mit dem Entlastungsstollen wäre die Abflusskapazität der Aare
in Bern von heute 440 m3/s ebenfalls nur bei den Extremhochwasserereignissen
1999 und 2005 in gleichem Ausmass wie ohne Stollen überschritten worden
Von 1999 bis 2005 wäre es pro Jahr 1 bis 2 Mal zu Fehlalarmen gekommen.
Regulierung
in der Praxis
Von
der Zentrale in Bern aus reguliert das AWA den Einsatz des Entlastungsstollens.
Dort laufen die Messdaten der Wetter-, Abfluss- und PegelÜberwachung zusammen.
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Quelle:
Text Kanton Bern, Tiefbauamt, Juni 2009 |
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