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Mai 2022
Zwischenentscheid des Regierungsrats beim Hochwasserschutz Reusstal
Rückhalteraum Reussspitz wird nicht weiterverfolgt
Im aargauischen Reusstal bestehen auf dem Abschnitt zwischen Dietwil und Bremgarten Defizite beim Schutz vor Hochwasser. In einem Variantenstudium wurden geeignete Hochwasser-Rückhalteräume evaluiert sowie Lösungsvarianten für den Hochwasserschutz erarbeitet. Der Rückhalteraum Reussspitz bei der Mündung der Lorze in die Reuss in den Kantonen Zug und Zürich hat sich aufgrund vertiefter Abklärungen als nicht machbar erwiesen und wird nicht weiterverfolgt. Das Variantenstudium wird nun unter Einbezug aller Beteiligten weiter vertieft.
Im August 2005 ereignete sich an der Reuss im Kanton Aargau ein grosses Hochwasser, wie es mit einer Wahrscheinlichkeit von etwas über 100 Jahren auftritt. Die Analyse des Ereignisses zeigte, dass an der Reuss Defizite bezüglich des Hochwasserschutzes bestehen.
Im Oberen Reusstal von Dietwil bis Bremgarten sind die Gründe dafür der teilweise schlechte Zustand der Dämme und die fehlende Sicherheitsreserve bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Bei einem erneuten Hochwasser in der Grössenordnung des Ereignisses von 2005 besteht ein grosses Risiko von Dammbrüchen mit unkontrollierten Ausuferungen und Überschwemmungen, die sich auf die ganze Reussebene zwischen Dietwil und Rottenschwil auswirken könnten.
Im Rahmen eines breit angelegten Variantenstudiums hat die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) verschiedene Lösungen evaluiert. Insgesamt wurden zwei Varianten im Abschnitt Süd von Dietwil bis Oberrüti und fünf Varianten im Abschnitt Nord von Sins bis Bremgarten erarbeitet.
Im Abschnitt Süd wurde zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes eine Variante mit neuem, höherem Damm einer Variante mit Aufweitung der Reuss durch die Rückverlegung des Damms gegenübergestellt.
Die Varianten im Abschnitt Nord umfassen Dammerhöhungen beziehungsweise Dammverstärkungen auf verschiedenen Abschnitten und unterscheiden sich durch die Nutzung unterschiedlicher Rückhalteräume und Ausleitstellen. Denn bei sehr grossen Hochwasserabflüssen soll ein Teil der Wassermenge kontrolliert in Rückhalteräume der Reussebene ausgeleitet werden.
Rückhalteraum Reussspitz
Mit einer der Varianten im Abschnitt Nord wurde der Rückhalterraum Reussspitz bei der Mündung der Lorze in die Reuss in den Kantonen Zug und Zürich zur Dämpfung der Abflüsse bei Extremereignissen geprüft. Diese Variante hätte es ermöglicht, dass für den Hochwasserrückhalt keine hochwertigen Ackerflächen unter Wasser gesetzt werden müssen. Die für die Nutzung des Gebiets Reussspitz als Rückhalteraum notwendigen baulichen Massnahmen sowie die gezielte Überflutung im Hochwasserfall würden mehrere Biotope und Landschaften von nationaler Bedeutung tangieren. Insbesondere wären ein verfassungsrechtlich geschütztes Flachmoor und eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung betroffen.
Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass der Rückhalteraum Reussspitz aufgrund der vorliegenden Schutzgebiete und der massgebenden umweltrechtlichen Vorgaben nicht bewilligungsfähig ist. Aufgrund des Stellenwerts dieses für das Schweizer Mittelland einmaligen und wertvollen Naturraums lehnen auch die Standortkantone Zug und Zürich sowie weitere Betroffene einen Rückhalteraum im Reussspitz klar ab. Dieser erweist sich damit sowohl rechtlich als auch politisch als nicht machbar. Deshalb hat der Regierungsrat des Kantons Aargau nun beschlossen, dass die Nutzung des Reussspitz als Rückhalteraum in der weiteren Planung zum Hochwasserschutz Reusstal nicht weiterverfolgt wird.
Weiteres Vorgehen
Das Variantenstudium wurde in einem intensiven partizipativen Prozess entwickelt. Die Vernehmlassung der vorliegenden Ergebnisse bei den Begleitgremien ergab, dass das Variantenstudium noch weiter zu vertiefen ist. Das weitere Vorgehen ist etappiert vorgesehen, aufgeteilt auf die Abschnitte Süd und Nord.
Die Planungen im Abschnitt Süd werden aufgrund der dort sanierungsbedürftigen Reussdämme und des bereits fortgeschrittenen Bauprojekts Reussdammsanierung des Kantons Zug prioritär fortgeführt. Es wird eine vertiefende Studie mit weiteren Varianten unter Berücksichtigung von bestehender Infrastruktur, Landwirtschaft, ökologischen Aspekten, Schutzgebieten usw. durchgeführt. Die Planungen im Abschnitt Nord werden konzeptionell weiterverfolgt. Das Hochwasserschutzkonzept wird unter Aufarbeitung der Aspekte Ökologie und Gewässerraum vertieft. Die weitergehenden Abklärungen zu den Rückhalteräumen mit dem Ziel, den am besten geeigneten Geländeraum zu evaluieren, werden weiterverfolgt. Die Untersuchungen werden weiterhin unter Einbezug der Begleitgremien fortgeführt.
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Quelle:
Text Kanton Aargau , Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 6. Mai 2022 |
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