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im Kanton Luzern: Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss |
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Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss |
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September 2018
Zweites Auflageprojekt mit Verbesserungen liegt vor
Der Kanton Luzern legt ein angepasstes Auflageprojekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» vor. Dies, nachdem eine externe Überprüfung das Projekt bestätigte, jedoch insbesondere zum technischen Bericht verschiedene Empfehlungen abgegeben hat. Ziele und Massnahmen bleiben gleich - das angepasste Auflageprojekt enthält aber diverse Verbesserungen.
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Der Kanton Luzern hat das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» überarbeitet und legt ein angepasstes Auflageprojekt vor. Dies, nachdem eine externe Expertengruppe das Vorhaben umfassend evaluiert hatte. Die Überprüfung bestätigt das Projekt, dessen Vorgehen, Schutzkonzept und ökologische . Die Expertinnen und Experten bestätigen damit auch die Breite des Gewässerraums bzw. die Fläche, die das Projekt beansprucht.
Insbesondere zum technischen Bericht, der das gesamte Projekt beschreibt, gab die Expertengruppe verschiedene Empfehlungen ab. Der Kanton Luzern hat diese mit dem angepassten Auflageprojekt umgesetzt. Die Überarbeitung griff zudem alle Anliegen aus der Vernehmlassung und den Einsprachen zum ersten Auflageprojekt auf, die sich mit den Projektzielen vereinbaren lassen.
Verschiedene Projektverbesserungen
Da die externe Überprüfung das Vorhaben bestätigt, sind die Ziele und Massnahmen des zweiten Auflageprojektes grundsätzlich die gleichen wie beim ersten Auflageprojekt. Dennoch gibt es verschiedene Projektverbesserungen:
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Der Gewässerraum wurde leicht verringert, auch wenn die externe Überprüfung dessen Breite stützt. Mit der Anpassung hält das Reuss-Projekt die bundesrechtlichen Vorgaben gerade noch ein. Die Schutz- und ökologischen Ziele werden durch den leicht reduzierten Gewässerraum weiterhin erfüllt. |
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In Emmen wurde die Dammhöhe besser auf das Hochwasserschutz-Renaturierungsprojekt an der Kleinen Emme abgestimmt. Der Damm zwischen Emmen und Schiltwald konnte so um rund 20 cm gesenkt werden. Der Hochwasserschutz ist damit immer noch gewährleistet. |
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Die Wegführungen wurden verbessert (bspw. in Emmen oder Honau). |
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Die Nutzung des Gewässerraums soll neu soweit möglich mit Dienstbarkeitsverträgen geregelt werden - also ohne dass der Kanton Luzern das Land erwirbt. |
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Das Projekt berücksichtigt die neuesten Grundlagendaten (z.B. Daten der amtlichen Vermessung: neue Brücken, neue Parzellengrenzen usw.). |
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Der technische Bericht ist übersichtlicher und verständlicher. |
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Für das Geschiebe-Management wie auch für die Kompensation der vom Projekt betroffenen Fruchtfolgeflächen liegen Konzepte vor. |
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Zusammenarbeit mit Direktbetroffenen
Um die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Pächterinnen und Pächter bestmöglich in das Projekt einzubeziehen, hat der Kanton Luzern eine sogenannte land- und forstwirtschaftliche Begleitplanung initiiert. Ziel der Begleitplanung ist es, gemeinsam mit den Direktbetroffenen Lösungen zu erarbeiten und dabei die Auswirkungen des Projekts auf die Betriebe so gering wie möglich zu halten. Das Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Hohenrain ist mit dieser Aufgabe betraut und hat die entsprechenden Arbeiten bereits aufgenommen.
Auflage im Frühling 2019
Voraussichtlich im Frühling 2019 wird das Projekt öffentlich aufgelegt. Bis dahin wird eine interne Vernehmlassung bei den kantonalen Dienststellen und beim Bundesamt für Umwelt durchgeführt und die Auflage vorbereitet. Nach der Auflage werden allfällige Einsprachen behandelt. Danach bewilligt der Regierungsrat das Projekt, zugleich beantragt er beim Kantonsrat einen Sonderkredit für die Realisierung des Vorhabens. Da der Kredit über 25 Millionen Franken liegen wird, ist eine Volksabstimmung nötig. Das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» kostet schätzungsweise 195 Millionen Franken. Der Bund finanziert dieses massgeblich mit, voraussichtlich mit einem Beitrag von gegen 80 Prozent.
Über den aktuellen Stand des Projekts informiert die Website www.reuss.lu.ch.
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Quelle:
Text Kanton
Luzern, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, 3. September 2018 |
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